Gerichtsvollzieher - habe ich da überhaupt noch rechte?

7. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - habe ich da überhaupt noch rechte?

da ich durch die GEZ schon einmal das vergnügen hatte mich mit einem GV auseinander zu setzen wollte ich kurz mal was fragen.

als ich heute gegen 10 uhr vormittags nach hause kam, bog ein auto aus unserer hofeinfahrt und ich denke, dass es ein GV war.
nun habe ich so ein bisschen im internet durchgeschaut, was passiert, wenn man nicht da ist.

ich bringe frühs meine kinder in die schule und gehe dann evtl. noch kurz was einkaufen für abends.

der GV damals hat sich nicht angekündigt. da war es glück, dass ich da war, war aber grafe auf dem sprung.

nun habe ich auch wieder keine ankündigung erhalten. ich weiß auch gar nicht, um was es geht. daher ists mir ja auch unmöglich mich mit den GV in verbindung zu setzen und evtl. eine ratenzahlung zu vereinbaren.

nun habe ich im internet gelesen, dass die nach 2 mal erfolglosem anklingeln einfach die wohnung öffnen können...stimmt das? wie kann man denn sowas verhindern. im grunde hätte ich das ganze ja auch nicht gewusst. es wurde nichts dagelassen, was mich darauf hinweisen würde, das ein GV da war. heißt ich wüsste das praktisch gar nicht. morgen bin ich dann wieder nicht da, weil ich einen arzttermin habe oder eben wieder meine kinder zur schule bringe und dann 1 woche später ist ein siegel vor meiner tür, weil die die tür aufgemacht haben oder wie muss ich das sehen?

kann sowas denn sein? habe ich da überhaupt noch rechte?



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
wie kann man denn sowas verhindern.

1. Zahlen
2. mit den GV reden und einen Problemlösung anbieten



quote:
später ist ein siegel vor meiner tür, weil die die tür aufgemacht haben oder wie muss ich das sehen?

Genau.
Und alles was verwertbar (=Pfändungswürdig) war hat ein Pfandsiegel bzw. wurde abtransportiert.



quote:
ich weiß auch gar nicht, um was es geht. daher ists mir ja auch unmöglich mich mit den GV in verbindung zu setzen und evtl. eine ratenzahlung zu vereinbaren.

Der Satz entbehrt ja nun wirklich JEDER Logik, denn jeder vernunftbegabte Mensch würde gerade DANN nachfragen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

ich kenne den GV nicht, daher kann ich mich nicht mit ihm in verbindung setzen...wie also soll ich eine lösung anbieten????

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

1. Sie haben nicht die blasseste Ahnung, ob es überhaupt der GV war.
2. Sie haben bzw. hatten (ganz offensichtlich) nicht nur mit der GEZ ein Problem, sondern es sind noch andere Forderungen offen.
3. Sie erwarten sich Hilfestellung von Leuten, die Sie nicht kennen und denen Sie auch nichts zu Ihrer Situation erklären (außer diffusen unsubstantiierten vermutungen) bzw. erklären können.

Was suchen Sie eigentlich im Inkassoforum?
Zum Schluss vielleicht ein Tip zur Lebenshilfe:
Gerichtsvollzieher werden nicht von sich aus tätig!
1. Es muss da einen oder mehrere Vollstreckungsbescheide geben.
2. Es gibt ein für Ihre Anschrift zuständiges Amtsgericht.
Sind Sie mal auf die Idee gekommen, dass man da nachfragen könnte!?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher taucht beim 2. Versuch nicht plötzlich auf:

Der Schuldner ist bei Vollstreckungsversuchen für denselben Gläubiger wiederholt in seiner Wohnung (§ 107 Nr. 1 Abs. 2) nicht angetroffen worden, nachdem ihm von dem Gerichtsvollzieher einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt worden war.

Dabei hat der Gerichtsvollzieher zu prüfen, ob

aa)
bei einem Vollstreckungsversuch der Schuldner in der Wohnung (§ 107 Nr. 1 Abs. 2) nicht angetroffen worden ist,

bb)
dem Schuldner der Termin eines weiteren Zwangsvollstreckungsversuchs formlos angekündigt worden ist,


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn der GVZ eine Telefonnummer dagelassen hat einfach mal anrufen und keine Angst jeder lässt mit sich reden! ;-)

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.youtube.com/user/SteffenOsten;feature=related"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Normalerweise steckt der GV einen Zettel in den Briefkasten und bittet um Rückruf

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


gestatten Sie mir, den Sachverhalt aufgrund Ihrer bisherigen Schilderungen kurz zusammenzufassen:

- Mit einem Gerichtsvollzieher hatten Sie bislang (ich nehme an, berechtigt) das Vergnügen.

- Nun fuhr ein Auto aus Ihrer Einfahrt und Sie vermuteten darin ebenfalls einen Gerichtsvollzieher, schreiben aber mit keinem Wort, weshalb Sie das vermuteten.

- Insgesamt haben Sie auch keine Ahnung, was da vor sich geht.

Also ich möchte einmal möglichst höflich fragen: was denken Sie sich eigentlich? Sollen wir Ihnen hier jetzt ohne jeglichen Input die Zukunft voraussagen, ob Ihnen demnächst ein Gerichtsvollzieher das Haus wegpfändet oder es vielleicht doch nur Roberto Blanco war, der sich bei Ihnen verfahren hat?

Der Gerichtsvollzieher verschafft sich mit Vollstreckungsauftrag ab einem gewissen Zeitpunkt Zutritt zu Ihrer Wohnung - aber was bringt Ihnen diese Antwort jetzt, wenn Sie angeblich gar nicht wissen, was da vor sich geht?

Also ich rate Ihnen eines: bekommen Sie Ihre Probleme in den Griff oder wenigstens einen Überblick über selbige.

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Herzliche Grüße,
TachelesNow

-- Editiert TachelesNow am 09.11.2011 01:21

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Beim GV anrufen, wäre wohl das beste.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die Ebay Auktion 123132133 bietet gerade das passende an. Einen Eimer Sand, in den kann man den Kopf stecken wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Es ist allgemein bekannt das der einen nicht sieht, wenn man ihn nicht sehen kann.

Der Gerichtsvollzieher kündigt es an, bevor er ne Tür aufmacht. Vorausgesetzt man besitzt einen Briefkasten

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2x Hilfreiche Antwort

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