Gerichtsvollzieher - Motorrad

29. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
black_sheep_7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Motorrad

Hallo alle zusammen, ich hab ein Problem.

Am Dienstag kommt der Gerichtsvollzieher und möchte knapp 2000 Euro von mir. Die hab ich aber nicht. Zu pfänden gibts bei mir auch nichts aber ich hab ein Motorrad...
Das Motorrad hab ich mir vor 2 Jahren für ca 1000 Euro gekauft. Ich brauche es um flexibel zur Arbeit zu kommen. Das Mopped taugt auch nicht mehr wirklich viel. Ständig ist es kaputt, wie auch derzeit wieder :o( mein Sohn repariert es immer so gut es geht denn eine Werkstatt kann ich mir nicht leisten. Keine Ahnung ob das Mopped jetzt im kaputten Zustand überhaupt noch was wert ist.
Ich kann ihm erstmal 50 Euro anbieten weil ich schon gewillt bin die Schulden zu begleichen aber mehr hab ich einfach nicht und ich weiß nicht ob ihm 50 Euro bei einer Summe von knapp 2000 Euro überhaupt reichen.
Meine Sorge ist nun das er das Mopped pfändet. Was meint ihr? Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiter helfen.

LG black_sheep

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5 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der GV wird wohl kurzfristig die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Darin muss das Motorrad angegeben werden. Stellt ein Gläubiger ienen entsprechenden Antrag, wird es möglicherweise gepfändet.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
black_sheep_7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab aber mal irgendwo gelesen das es nicht gepfändet wird wenn ich es für die Arbeit brauche. Aber woran macht er das klar ob ich es für die Arbeit brauche. Kommt es auf die Entfernung zur Arbeit an? Die Entfernung ist nicht groß aber ich muß halt flexibel von einem Ort zum andern kommen. Autos werden doch auch nicht gepfändet wenn sie gebraucht werden aber ein Auto hab ich nicht weil ich mir den Unterhalt für ein Auto gar nicht leisten kann. Und was hat der Gläubiger davon wenn es ihm überhaupt keinen Gewinn bringt. Denn selbst wenn er dafür vielleicht noch 300 Euro bekommt, muss er ja davon noch Kosten für die Versteigerung und Unterstellung zahlen. Unterm Strich bleibt ihm nichts. Und Reparaturkosten kommen auch noch dazu wenn er dafür überhaupt noch Geld bekommen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
black_sheep_7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

kann mir denn gar keiner mehr was dazu sagen? :(

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

so pauschal lässt sich das einfach nicht beantworten.

unter gewissen voraussetzungen bleibt das bike bei dir. schau' doch mal im internet in suchmaschinen nach und suche nach "unpfändbarkeit" und "auto" bzw. "motorrad". dann findet man so einiges...

ich würde sagen, dass hier tendenziell nicht das bike gepfändet wird, auch wenn das der gläubiger nachher im vv liest. wenn die wertangaben etc. von dir stimmen.

:grins:

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
black_sheep_7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

danke zappelphilip :)

natürlich stimmen die wertangaben von mir. was würde mir das bringen wenn ich hier um hilfe bitte und falsche angaben mache ;)

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