Gerichtsvollzieher Inkasso

30. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502521-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher Inkasso

Hallo,
Mein Mann hatte einen
Volstreckungsbescheid vom Gerichtsvollzieher bekommen. Betrag ca. 650€ von einer Forderung aus dem Jahr 2003. mein Mann kann sich nicht mehr erinnern. Die betreffende Bank hat keine Unterlagen mehr. Das Inkasso Unternehmen gibt uns keine Auskunft.
Der Gerichtsvollzieher meinte er muss auf jeden Fall zahlen, da er sonst eine Vermögensauskunft abgeben muss.
Jetzt sind wir 650€ los und wissen gar nicht wofür?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von fb502521-33):
Jetzt sind wir 650€ los und wissen gar nicht wofür?

So sieht es aus.


Allerdings sollte man vom Gläubiger unbedingt den entwerteten Titel fordern. Nicht das die es nochmal versuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tatsache ist, dass der Titel zählt. Es muss dann nichts mehr an Unterlagen vorgelegt werden und auch kein Vertrag mehr nachgewiesen werden.

Das Einzige, was hier helfen kann sind formale Gründe. Wenn beispielsweise der Titel wirklich unbekannt ist. Das muss dein Mann aber nachweisen. Beispielsweise taucht auf dem Titel eine Adresse auf, wo dein Mann nie gewohnt hat.

Hier gibt es aber auch Fristen zu beachten. Gegen so etwas vorzugehen ist maximal für 14 Tage möglich, gemessen ab dem Tag, wo er den Titel zum ersten Mal sieht.

Warum ist das so? Streitigkeiten, Gerichtsverfahren u.ä. sollen zu einem Ergebnis kommen und einmal geklärt, soll bis auf ganz wenige Ausnahmen eine Sache endgültig sein. Wenn dein Mann 2003 den Titel bekommen hat, aber ignoriert und nicht widersprochen hat, dann ist das in Stein gemeißelt. Dann kann er sich nicht 15 Jahre später umentscheiden und den Streit so wieder vors Gericht tragen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Nachdenkerin
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit der vorherigen Antwort gehe ich nicht mit. Für mich ist das Rechtssystem fehlerhaft. Den Fall hier kann ich nicht beurteilen. Ich persönlich erlebte aber folgendes:

Bei meiner Scheidung im Jahr 2000 musste ich gem. einem Kostenfestsetzungsbeschluss meinem Ex Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Mein Anwalt teilte mir mit, dass ich rund 1.200 DM an den gegnerischen Anwalt überweisen soll, was ich auch pünktlich tat. Dann hörte ich nichts mehr. Nach mehr als vier Jahren erhielt ich auf meiner Arbeitsstelle von der Gehaltsabteilung ein Schreiben, dass auf Grund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses rund 600 Euro zuzüglich weiterer Kosten bei meinem nächsten Gehalt gepfändet wird. Da ich immer alles pünktlich bezahle, war ich erst mal schockiert. Zum Glück befand ich mich nicht gerade in Urlaub, sonst wäre das Geld weg gewesen. Die Informationen waren sehr dürftig. Auf dem Schreiben waren lediglich der Betrag, der Gläubiger (mein Ex) und das Datum der Zustellung vermerkt, mehr Angaben hatte die Gehaltsabteilung auch nicht. Eine gerichtliche Zustellung an meine Adresse schlug fehl, da diese noch an meine alte Anschrift ging. Das hätte aber den Sachverhalt nicht geändert, da das Schreiben fast zeitgleich mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss raus ging. Ich hatte zu meinem Ex keinen Kontakt und verfügte auch über keine Telefonnummer. Nach meiner Erinnerung hatte ich dann tagelang recherchiert um was für einen Vorgang es sich überhaupt handeln könnte. Zum Glück besaß ich noch alle Kontoauszüge und einen dicken Ordner mit Scheidungsunterlagen. Schließlich ergab sich folgendes. Mein Ex hatte mit seinem Anwalt Streit über angeblich zu hohe Vergütungen. Deshalb waren noch Rechnungen offen. Irgendwann entdeckte mein Ex, dass er diese rund 1.200 DM bezahlte, aber sein Anwalt ihm die Summe nicht gut schrieb. Daraufhin kontaktierte er seinen Anwalt, der nun behauptete, dass ich den Betrag nicht beglichen hätte und übergab ihm auf Anforderung den gerichtlichen Titel. Als ich nun an Hand meines Kontoauszuges nachweisen konnte, dass die Forderung von mir bezahlt war, entschuldigte sich dieser Anwalt. Gem. schriftlicher Mitteilung hatte sein Sachbearbeiter da einen Fehler gemacht. Die Pfändung konnte ich mit einer Vollstreckungsabwehrklage verhindern. Damit so etwas nicht noch einmal passiert, wollte ich nun den vollstreckbaren Titel von meinem Ex erhalten. Ich will das jetzt mal abkürzen. Ich versuchte über einen Anwalt fast alles Mögliche, hatte ein Haufen Kosten, aber den Titel hat er immer noch, gibt ihn nicht raus und verweigert alle Auskünfte und Erklärungen. Ich habe danach nichts mehr gehört. Der Fall ist aber insoweit offen, dass er innerhalb von 30 Jahren eine erneute Vollstreckung einleiten könnte. Sollte ich dann aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, rechtzeitig eine Vollstreckungsabwehrklage zu betreiben, bin ich mein Geld plus Gebühren und jahrelangen Zinszuschlägen los. Aber das nur ganz nebenbei. Die Sache ist jetzt 14 Jahre her und ich hoffe, dass weiterhin nichts passiert.

„Warum ist das so? Streitigkeiten, Gerichtsverfahren u.ä. sollen zu einem Ergebnis kommen und einmal geklärt, soll bis auf ganz wenige Ausnahmen eine Sache endgültig sein. Wenn dein Mann 2003 den Titel bekommen hat, aber ignoriert und nicht widersprochen hat, dann ist das in Stein gemeißelt."

Das muss nicht immer in Stein gemeißelt sein.


-- Editiert von Nachdenkerin am 02.11.2018 09:25

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mit der vorherigen Antwort gehe ich nicht mit.

Es interessiert aber nicht, was du persönlich für Ansichten hast. Es interessiert nur, was kraft Gesetz nun mal so vorgegeben ist. Weder dir, noch mir steht es zu, sich über Gesetze hinweg setzen zu dürfen.

Zitat:
Das muss nicht immer in Stein gemeißelt sein.

Die ganz wenigen Ausnahmen, wo man Titel im Nachhinein angreifen kann, kommen in der Praxis so gut wie nie vor. Neben den formalen Gründen wegen fehlerhafter Zustellung bzw. Personenverwechslungen könnte es beispielsweise sein, dass der Titel auf Straftaten basiert. Wenn man also beispielsweise unter Drohung von Gewalt dazu gebracht wurde, nicht zu widersprechen. Insofern: Ja, es ist nicht jeder Titel unumstößlich. Aber die Hürden dafür sind einfach verdammt hoch. Und ja, das ist gut so.

Ansonsten könnte jeder die Vollstreckung eines Gerichtsurteils so lange herauszögern, bis ans Lebensende o.ä., alleine indem er immer wieder aufs Neue Rechtsstreits von Zaum bricht.

Den fall, den du ansprichst, ist allerdings eine etwas andere Situation. Man hat einen Titel gegen sich. Man bezahlt diesen Titel und dann hat man jederzeit die Möglichkeit, eine Doppel-Bezahlung zu verhindern. So etwas nennt sich Vollstreckungsabwehrklage. Es gibt also neue Gründe (zwischenzeitlich bezahlt), mit denen man die Pfändung abwehrt.

Da gibt es halt einen feinen Unterschied: Man wehrt sich nicht gegen den Titel selbst, denn der ist ja unumstößlich, auch bei deinem Fall. Stattdessen wehrt man sich dagegen, dass der Anwalt das Geld doppelt bekommt, denn man hat ja nachweisbar (-> Kontoauszug) bezahlt.

Zitat:
Damit so etwas nicht noch einmal passiert, wollte ich nun den vollstreckbaren Titel von meinem Ex erhalten

Richtig so. Das ist im Übrigen ein ganz wichtiges Detail, was viele vergessen oder schlichtweg nicht wissen. Wenn bezahlt, immer den entwerteten Titel fordern. Damit so etwas gar nicht erst passiert (oder nicht nochmals).

Zitat:
Ich versuchte über einen Anwalt fast alles Mögliche, hatte ein Haufen Kosten, aber den Titel hat er immer noch, gibt ihn nicht raus und verweigert alle Auskünfte und Erklärungen. Ich habe danach nichts mehr gehört

So du die Herausgabe des Titels eingeklagt hast, müsste er ja verloren haben. Dann kann man ihm einen GV vorbei schicken, der den Titel bei ihm abholt. Alternativ kann man erzwingen, dass er eine Erklärung vor einem Notar abgibt, dass der Fall erledigt sei. So steht es im BGB.
Wenn das natürlich auch so lange her ist, kann man das erst mal auf sich beruhen lassen, um alte Wunden nicht nochmals aufzureißen. Ggf. sind die damals entstandenen Anwaltskosten mittlerweile verjährt, wenn man das nicht konsequent als Klage auf Titelherausgabe verfolgt hat.

Also bitte nicht falsch verstehen, wenn der TE hier feststellt, dass es eine uralte Sache ist, die längst bezahlt ist, dann ist das natürlich ein anderer Fall als "Ich kenne den Fall gar nicht, weiß nicht, worum es geht".

Das System selbst ist so falsch nicht. Es ist halt deswegen blöd, weil man sich manchmal als "Opfer" falsch oder gar nicht wehrt und das dann ganz blöd ausgehen kann. Deswegen habe ich beispielsweise auf die 14 Tages Frist hingewiesen, die man bei fehlerhafter Zustellung hat. Versäumt man diese Frist, ist es aus und vorbei. Das ist also wirklich wichtig.

Signatur:

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#5
 Von 
Nachdenkerin
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

„So du die Herausgabe des Titels eingeklagt hast, müsste er ja verloren haben. Dann kann man ihm einen GV vorbei schicken, der den Titel bei ihm abholt. Alternativ kann man erzwingen, dass er eine Erklärung vor einem Notar abgibt, dass der Fall erledigt sei. So steht es im BGB."

Das hatte ich von 2004 bis 2007 alles durch. Gegenüber dem Gerichtsvollzieher weigerte er sich den Titel raus zu geben und insbesondere überhaupt Erklärungen abzugeben. Der Gerichtsvollzieher teilte auf Grund dessen mit, dass er die Anberaumung eines weiteren Termins zwecks eidesstattlicher Versicherung als sinnlos erachtet. Lief alles über einen Anwalt und Gericht. Aber das nur nebenbei.

„Ansonsten könnte jeder die Vollstreckung eines Gerichtsurteils so lange herauszögern, bis ans Lebensende o.ä., alleine indem er immer wieder aufs Neue Rechtsstreits von Zaum bricht."

Darum geht es überhaupt nicht. Das ist klar, dass ein Rechtsstreit nicht immer wieder neu beginnen kann.

Für mich ist das System falsch.

1.)
„Richtig so. Das ist im Übrigen ein ganz wichtiges Detail, was viele vergessen oder schlichtweg nicht wissen. Wenn bezahlt, immer den entwerteten Titel fordern. Damit so etwas gar nicht erst passiert (oder nicht nochmals)."

„…….oder schlichtweg nicht wissen." Oder wie in meinem Beispiel auf Biegen und Brechen nicht heraus gegeben wird.

Warum nun so ein Papier, was nur noch mehr Probleme verursachen kann. Das Gericht stellt fest, dass eine Forderung zu bezahlen ist. Der Schuldner überweist die Forderung und belegt dem Gericht, dass die Forderung von ihm beglichen wurde. Ganz simpel.

2.)
In der Anlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss eine Kopie des Ursprungsdokuments vorhanden sein, dass der Forderung zu Grunde liegt. Bei mir zum Beispiel den Kostenfestsetzungsbescheid. Wird zum Beispiel eine Forderung von dem Versandhandel Otto gepfändet, so weiß derjenige bei einer Namensverwechslung, dass er den Artikel nicht bestellte und da auch nicht wohnte.

3.)
Ausführung einer Gehaltspfändung-/Kontopfändung erst, wenn alles unternommen wurde den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Adresse erfolgreich zuzustellen.

Ich wohnte unter der Anschrift seit rund 1 ½ Jahren definitiv nicht mehr und hatte mich auch ordnungsgemäß umgemeldet. Es wäre also unproblematisch gewesen, meine neue Adresse ausfindig zu machen.

4.) „Deswegen habe ich beispielsweise auf die 14 Tages Frist hingewiesen"

Finde ich zu gering, da ein AN auch drei Wochen im Urlaub vereist sein kann.
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„Die ganz wenigen Ausnahmen, wo man Titel im Nachhinein angreifen kann, kommen in der Praxis so gut wie nie vor."

Wenn man überhaupt nicht weiß, was zu Grunde liegt, kann man den Titel natürlich nicht angreifen. Ich zumindest habe schon öfters mal gehört und gelesen von Forderungen, die nicht plausibel erscheinen. Und die Zeiten werden schlimmer.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich weiß nicht, was es bringt, hier noch auf dich zu antworten. Nicht, weil die Diskussion nicht interessant ist. Nur bist du hier in ein anderes Thema eingebrochen, hast es zweckentfremdet und diese Diskussion angezettelt, die entweder in ein eigenes Thema gehört oder die in die Plauderecke gehört.

Du kommst immer weiter Weg vom Ursprungsthema und für fb-irgendwas ist es nicht gut, wenn er/sie sich durch Tonnen beiträge wühlen muss im eigenen Thema, um noch etwas zu lesen (oder nichts).

Ich sage den Moderatoren mal Bescheid.

Zitat:
Das hatte ich von 2004 bis 2007 alles durch. Gegenüber dem Gerichtsvollzieher weigerte er sich den Titel raus zu geben und insbesondere überhaupt Erklärungen abzugeben. Der Gerichtsvollzieher teilte auf Grund dessen mit, dass er die Anberaumung eines weiteren Termins zwecks eidesstattlicher Versicherung als sinnlos erachtet. Lief alles über einen Anwalt und Gericht. Aber das nur nebenbei.

OK, Ich wäre da eine Nummer weiter gegangen, hätte über das Gericht eine Hausdurchsuchung mittels Polizei beantragt. Aber gut, es liegt in der Vergangenheit.

Zitat:
Warum nun so ein Papier, was nur noch mehr Probleme verursachen kann. Das Gericht stellt fest, dass eine Forderung zu bezahlen ist. Der Schuldner überweist die Forderung und belegt dem Gericht, dass die Forderung von ihm beglichen wurde. Ganz simpel.

Nun ja. Stell dir vor, dass es eine Zeit gab, jenseits allem Digitalem. Als "Papier" ein legitimes Medium war, um einen Nachweis einer berechtigten Forderung zu haben. Ich will damit nicht sagen, dass das ewig gestrig ist. Aber es gibt da schon so das ein oder andere Detail, was einen vielleicht weiterhin von einer endgültigen Digitalisierung abhält. Zum Beispiel das Detail, wer Verantwortung für die Korrektheit dieser dann digitalen Titel übernimmt.

Und zudem, auch wenn du natürlich hier gebranntes Kind bist: So oft kommt es nicht vor, dass Schindluder getrieben wird oder die Titelherausgabe sogar gegenüber einem Gerichtsvollzieher verweigert wird. Das hat in deinem Fall vermutlich auch viel mit einem falschen Verständnis von "Rache" zu tun. Leider bei Scheidungsangelegenheiten nicht immer selten. Das Hauptproblem war wohl eher, dass sich der Ex mit seinem Anwalt verkracht hat ob des Fehlers des Anwalts. Denn gerade Anwälte machen solche Manöver normalerweise selten bis nie, geben dann doch die Titel wortlos heraus.

Klar, du kannst nun das System angreifen. Aber im Endeffekt kann man auch ein "digitales" System unterwandern und angreifen. Dann halt auf andere Arten. Jemand, der klar auf Rache aus ist und Wege sucht, der anderen Partei etwas reinzuwürgen, der kann das durchaus.

Ich weiß nicht, ob die Abkehr vom Papier wirklich das Problem lösen würde und die Ideal-Lösung wäre.

Zitat:
In der Anlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss eine Kopie des Ursprungsdokuments vorhanden sein, dass der Forderung zu Grunde liegt.

Zwei Antworten dazu:
1. Das Original muss ja sowieso mit eingereicht werden. Eine Kopie wäre also durchaus möglich.
2. Der Titel samt Aktenzeichen muss aber auch im PfÜB klar benannt sein. Damit sollte jedem Schuldner (aufgeräumte Unterlagen vorausgesetzt) die Zuordnung möglich sein.
Ich sage nicht, dass so ein Vorschlag nicht sinnvoll wäre, aber genauer betrachtet löst das auch nur die Variante, dass ein Schuldner seine Unterlagen nicht im Griff hat bzw. dass ein Schuldner nie gelernt hat, wie er seine "Lebens-Unterlagen" ordentlich sortiert. Meiner Meinung nach gehört so etwas in die allgemeine Schulausbildung... Wie du siehst, ist das eine andere Lösungsvariante desselben Problems ;-)

Zitat:
Ausführung einer Gehaltspfändung-/Kontopfändung erst, wenn alles unternommen wurde den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Adresse erfolgreich zuzustellen.

Leider ist genau das unsinnig bzw. öffnet Manipulationen auf Schuldner-Seite Tür und Tor. Aus zwei Gründen:
1. Es ist bewusst (!) so gemacht, dass zuerst der Drittschuldner informiert wird und danach erst der Schuldner. Gerade damit der Schuldner kein Vermögen beiseite schieben kann.
2. man demontiere Briefkasten, öffne die Tür nicht usw. Sprich: Wenn der Schuldner die Zustellung aktiv vereitelt, würde damit nie gepfändet werden können.
Es mag sein, dass du ganz persönlich ein Problem hattest, dass bei dir was schief lief. Auch völlig OK, dann zu "meckern". Aber gerade in dem Punkt gebe ich dir trotzdem absolut nicht Recht. Die Möglichkeiten, dass Schuldner so etwas dann manipulieren, wären mit deiner Lösung einfach zu groß.

Zitat:
Finde ich zu gering, da ein AN auch drei Wochen im Urlaub vereist sein kann.

Dann hat er sich um das tägliche Leeren seines Briefkastens zu kümmern. Ist so. Der nächste meckert, weil er 3 Monate auf Montage war. Der nächste, weil er immer für einen Monat bei einer Freundin/ einem Freund übernachtet... Irgendeine Grenze muss es geben. Und 14 Tage sind genug.

Zitat:
Wenn man überhaupt nicht weiß, was zu Grunde liegt, kann man den Titel natürlich nicht angreifen. Ich zumindest habe schon öfters mal gehört und gelesen von Forderungen, die nicht plausibel erscheinen. Und die Zeiten werden schlimmer.

Wer sein Leben in Ordnung hat, kann nachschlagen. Der kann schauen, ob er mit Unternehmen X jemals etwas zu tun hatte. Der kann nachschauen, wo er wann gewohnt hat usw.

Signatur:

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#7
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

@ Nachdenkerin,

bitte machen Sie einen eigenen Thread auf. Der Thread beinhaltet ein anderes Problem ist nicht für Grundsatzdiskussionen gedacht. Weiter Postings die mit der Ausgangsfrage nicht zu tun haben werden unterbunden.

Liebe Grüße

Admin

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