Geld bekommen.

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tobias29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld bekommen.

Hallo,
ich betreibe einen kleinen Shop im Internet mit Tintenpatronen etc.
Leider habe ich 2 Kunden die Ihre Ware nicht bezahlen.
Es handelt sich hierbei insgesamt um ca. 100 Euro.
Beiden Kunden habe ich 3 Mahnungen ohne Mahngebühren geschickt. Den einen Kunden habe ich an ein Inkassobüro weitergeleitet.
Jedoch habe ich angewiesen, nur aussergerichtliche Forderung des Geldes.
Der Kunde hat sich nicht gerührt, wie komme ich an mein Geld ?
Welche Möglichkeiten gibt es.

Der andere Kunde hat meiner Meinung nach mit einem falschen Namen bestellt.
Da ich Gestern wieder eine Bestellung erhalten habe, mit der gleichen Anschrift nur mit anderen Namen.

Macht es Sinn zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Gruss

Tobias

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Das macht nicht viel Sinn, kostet aber auch nur ein bißchen Zeit.

Parallel sollten Sie einen RA einschalten, der günstiger als ein Inkassounternehmen Ihre Forderungen beitreibt - notfalls gerichtlich!

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
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#2
 Von 
tobias29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Was kostet es ungefähr einen Anwalt damit zu beauftragen.

Gruss

Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Außergerichtlich 25,01 € pro Person, falls der Schuldner nicht zahlt, bleiben die Kosten bei Dir hängen - nur in diesem Fall.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

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#4
 Von 
tobias29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein Inkassounternehmen beauftrag, dass auf Erfolgsprovision arbeitet.
So wie es aussieht haben die auch keinen Erfolg gehabt.

Damit ich persönlich zur Ruhe komme und nicht abends im Bett mir Gedanken über solche A....lö... (sorry) mache.
Bin ich für vieles offen, um an mein Geld zu kommen. Was komme für Kosten auf mich zu, wenn ich einen Gerichtsvollzieher über einen RA beauftragen lasse.


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#5
 Von 
PanDragon
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Sie können bei Ihrem Amtsgericht oder in jedem Schreibwarengeschäft einen Antrag auf Mahnbescheid erwerben.

Oder im Internet www.letzteMahnung.de, den schicken Sie dann an das zentrale Mahngericht im Amtsgericht Coburg, 96441 Coburg, von dort aus wird der Mahnbescheid über das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners zugestellt.

Sie müssen online ein paar Daten eingeben, dann kommen die Dokumente bereits Unterschriftsreif zu Ihnen!

Gruß

-----------------
"Luther PanDragon"

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#6
 Von 
tobias29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die Antwort.
Davon hat mir mal ein Bekannter erzählt.
Was kann dann noch maximal auf mich zukommen, wenn so ein Mahnbescheid eingereicht wurde?
Und wie gehen die dan vor.

Gruss

Tobias

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#7
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

Bei Ihren Kunden die nicht zahlen würde ich zunächst auch mit einem Mahnbescheid vorgehen, allerdings sollten Sie sich evtl. mal überlegen (so als kleiner Tipp) ob Sie Ihre Waren vor allem wenn Sie diese im Internet vertreiben nicht entweder per Vorkasse oder per Nachname versenden, dann kann sowas erst garnicht passieren, ansonsten befürchte ich, das Ihnen das mit den nicht zahlenden Kunden noch öfters passiert und auch das mit dem falschen Bestellungen, vor allem im Internet und ich spreche aus Erfahrung ist das ein riesen Problem.

Gruss

Johannes

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#8
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Oder gleich zum neuen Strahtmann Inkasso?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Da hat Herr Sevriens nicht ganz recht, wenn er meint, daß der RA günstiger als ein Inkassobüro arbeitet. Der RA bekommt nämlich in jedem Fall sein Honorar, während die Mehrzahl der Inkassoleute auf Erfolgsprovision arbeiten. Die haben also ein existenzielles Interesse daran, Geld zu erlangen, was den RA nicht so recht interessiert. Der verdient sich noch zusätzlich eine 3/10 Gebühr für die Zwangsvollstreckung und dann ist meist Schluß.

-----------------
"Joh. 19, 22"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tobias29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das war mir schon klar, dass es ein Risiko ist Ware auf Rechnung zu verschicken.
Aber es hatte immer gut funktioniert.
Für Neukunden gibt es Ware nur noch per Vorkasse.

Was mich so wurmt, da bestellt jemand unter falschen Namen Waren. Bezahlt diese nicht und kommt einfach so davon.

Wenn jemand ne Schachtel Zigaretten im Laden klaut und wird erwischt der bekommt eine Anzeige.

Ein Trost habe ich ja, dass Paket war Versichert daher müsste ich das volle Geld bekommen.

Gruss und Danke

Tobias

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