GFKL Collection GmbH 0,11 cent Gutschrift

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503562-63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GFKL Collection GmbH 0,11 cent Gutschrift

Hallo,
ich habe am Anfang dieser Woche eine Gutschrift der o.g. Firma in Höhe von 0,11 Cent bemerkt. Da ich hier nun schon einiges über besagte Firma gelesen habe wollte ich einmal nachfragen, wie ich mich verhalten soll. Nach bestem Gewissen haben wir keinerlei Forderungen offen. Ok, wir haben ein Darlehn für unser Haus aber das läuft und wird pünktlich eingezogen. Was mache ich mit dieser Gutschrift?
Meine Idee. Zur Bank und versuchen die Gutschrift mit dem Vermerk "Konto nicht vorhanden" zurückzugeben. Meine Angst ist, das es sich hier um eine Betrugsmasche handelt und in kürze größere Beträge vom Konto abgebucht werden :(

Im Verwendungszweck stand: Bitte rufen Sie uns an: 0211-XXXXXX

Natürlich habe ich dort noch nicht angerufen.

Soll ich zur Polizei oder wirklich abwarten bis etwas abgebucht wird? Ich meine bei unberechtigter Abbuchung kann ich die Lastschrift bei der Bank zurückgeben. Aber muss es soweit kommen?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von go503562-63):
Soll ich zur Polizei

Und dann was genau machen?



Zitat (von go503562-63):
Zur Bank und versuchen die Gutschrift mit dem Vermerk "Konto nicht vorhanden" zurückzugeben.

Ich fürchte, das die Erfolgsaussichten auf so einen Vermerk sind gering.



Zitat (von go503562-63):
ch meine bei unberechtigter Abbuchung kann ich die Lastschrift bei der Bank zurückgeben.

Korrekt.



Zitat (von go503562-63):
Aber muss es soweit kommen?

Nö. Es gibt durchaus Banken die eine Sperre für gewisse Abbucher einrichten können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Freue dich über das Geldgeschenk und solange die das Geld nicht zurückfordern, behalte es. Man telefoniert natürlich nicht mit Inkassos. Wenn die etwas von dir wollen, sollen sie Briefe senden und dabei dann auch erklären, worum es geht (§11a RDG ).

Lustig wäre es natürlich, wenn man sich beim Aufsichtsgericht beschwert und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragt. Das ist schließlich das erste Anschreiben an dich und es wird weder der Gläubiger benannt, noch um welche Forderung es geht. Zudem wird hier bewusst §11a RDG umgangen, indem man zu einem Telefonanruf verleitet werden soll. Ich würde dem Gericht schreiben, dass es bitte dafür sorgen soll, dass die Beschwerde anonymisiert wird, denn man will denen nicht unnötigerweise den Namen verraten, der hinter der Beschwerde steckt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.491 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen