Hallo,
ich habe am Anfang dieser Woche eine Gutschrift der o.g. Firma in Höhe von 0,11 Cent bemerkt. Da ich hier nun schon einiges über besagte Firma gelesen habe wollte ich einmal nachfragen, wie ich mich verhalten soll. Nach bestem Gewissen haben wir keinerlei Forderungen offen. Ok, wir haben ein Darlehn für unser Haus aber das läuft und wird pünktlich eingezogen. Was mache ich mit dieser Gutschrift?
Meine Idee. Zur Bank und versuchen die Gutschrift mit dem Vermerk "Konto nicht vorhanden" zurückzugeben. Meine Angst ist, das es sich hier um eine Betrugsmasche handelt und in kürze größere Beträge vom Konto abgebucht werden
Im Verwendungszweck stand: Bitte rufen Sie uns an: 0211-XXXXXX
Natürlich habe ich dort noch nicht angerufen.
Soll ich zur Polizei oder wirklich abwarten bis etwas abgebucht wird? Ich meine bei unberechtigter Abbuchung kann ich die Lastschrift bei der Bank zurückgeben. Aber muss es soweit kommen?
Vielen Dank für eure Meinungen.
GFKL Collection GmbH 0,11 cent Gutschrift
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatSoll ich zur Polizei :
Und dann was genau machen?
ZitatZur Bank und versuchen die Gutschrift mit dem Vermerk "Konto nicht vorhanden" zurückzugeben. :
Ich fürchte, das die Erfolgsaussichten auf so einen Vermerk sind gering.
Zitatch meine bei unberechtigter Abbuchung kann ich die Lastschrift bei der Bank zurückgeben. :
Korrekt.
ZitatAber muss es soweit kommen? :
Nö. Es gibt durchaus Banken die eine Sperre für gewisse Abbucher einrichten können.
Freue dich über das Geldgeschenk und solange die das Geld nicht zurückfordern, behalte es. Man telefoniert natürlich nicht mit Inkassos. Wenn die etwas von dir wollen, sollen sie Briefe senden und dabei dann auch erklären, worum es geht (§11a RDG
).
Lustig wäre es natürlich, wenn man sich beim Aufsichtsgericht beschwert und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG
beantragt. Das ist schließlich das erste Anschreiben an dich und es wird weder der Gläubiger benannt, noch um welche Forderung es geht. Zudem wird hier bewusst §11a RDG
umgangen, indem man zu einem Telefonanruf verleitet werden soll. Ich würde dem Gericht schreiben, dass es bitte dafür sorgen soll, dass die Beschwerde anonymisiert wird, denn man will denen nicht unnötigerweise den Namen verraten, der hinter der Beschwerde steckt.
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