GEZ Vollstreckungsbescheid - Unrechtmäßig

5. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
wullubullu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 17x hilfreich)
GEZ Vollstreckungsbescheid - Unrechtmäßig

Sehr geehrtes 123Recht-Forum,

ich habe folgendes Problem:
Die GEZ hat mir über das gesamte letzte Jahr Mahnbescheide geschickt, dass noch offene Rundfunkgebühren zu zahlen wären und Anfang dieses Jahres habe ich dann einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Auf diesen habe Ich Einspruch eingelegt, und hatte heute direkt wieder einen Vollstreckungsbescheid im Briefkasten.

Nun zu den Forderungen: Die GEZ fordert 250€ ein, jedoch, und das ist für mich der ausschlaggebende Punkt: Ich wohne in einer WG, also in einem Haushalt, und mein Mitbewohner hat das gesamte Jar über schon die Abgaben für unseren Haushalt bezahlt. Insofern sehe ich diese Forderungen als ungültig an und habe dies der GEZ auch mitgeteilt. Sie antworteten mir, dass das an die zuständige Stelle weitergeleitet wird, aber ich habe bis heute keine Antwort bekommen (stattdessen hatte ich dann den 2. Vollstreckungsbescheid im Briefkasten).

Könnt ihr mir weiterhelfen, wie ich mich gegen diese dubiosen Methoden weiter wehren soll? Ich mein, die Rundfunkgebühren sind doch bezahlt, dann können die doch nicht ernsthaft bei uns doppelt abkassieren wollen, oder doch?

Mit freundlichen Grüßen
Wullu Bullu

-- Editiert wullubullu am 05.02.2014 11:23

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Seit dem 1. Januar 2013 gilt die Regelung wie unten auszugsweise von der HP der GEZ zu lesen. Demnach wäre nur ein Beitrag zu zahlen. Aber wie war die Regelung davor? Also zu dem Zeitpunkt, als man von dir die Nachzahlung gefordert hat. In welchem Jahr ist die entstanden und wie war die damalige Regelung?

Das solltest du in Erfahrung bringen.

<I>Was gilt für Wohngemeinschaften?

Wer zusammen wohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit dem neuen Rundfunkbeitrag gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:
• Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen. Wer das ist, entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden.
• Abmelden können sich WG-Bewohner per Formular oder formlosem Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben.
• Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote – ob im Radio, Fernsehen oder Internet.
• Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
• Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner.
</I>

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wullubullu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 17x hilfreich)

Also in dem Schreiben steht folgendes:

"Für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis 31.12.2013 wird der rückständige Betrag von 61,94 EUR, bestehend aus 53,94 EUR Rundfunkbeiträgen und 8,00 EUR Kosten, festgesetzt.

[...]

Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzten Betrag weist das Beitragskonto einschließlich 12.2013 einen offenen Betrag von 339,21 EUR auf.

Für frühere Zeiträume haben wir am 01.11.2013 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet."

In dem jetzigen Vollstreckungsbescheid ist dann von 215,33 EUR die Rede.

Ich geben zu, ich habe die Mahnungen letztes Jahr dummerweise ignoriert, da wir ja schon längst bezahlt haben.

Habe ich noch irgendeine Möglichkeit mich gegen diese Forderungen zu wehren? Ich habe morgen früh einen Termin bei dem Vollstreckungsbeamten, was soll ich nur tun?

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11x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Vollstreckungsbescheid, Mahnbescheid -
Habe ich hier irgendwas verpasst?

Seit wann muss der Beitragsservice/GEZ solche Bescheide beantragen? Das brauchen die doch gar nicht.

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
wullubullu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, die Mahnungen wurden dann weitgehend ignoriert gegen Ende letzten Jahres (Dass das keine gute Idee war, weiß ich auch). Bezahlt wurde doch aber schon für unseren Haushalt.
Also ist die GEZ nun im Recht und ich muss sozusagen doppelt zahlen? 250€ sind für mich als Student kein Kleingeld, sondern eine Menge Geld.

Wenn ich nicht gerade im Prüfungsstress wär, würde ich mich auch mit dem Vollstreckungsbescheid anlegen, aber zur Zeit fehlen mir einfach die Zeit und die Nerven dafür und wenn ich dann in Erzwingungshaft lande, wars das auch mit den Prüfungen.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

das hört sich nach längeren Rückständen an. Auch untaugliche Briefe ohne Belege und nachvollziehbare Zusammenhänge sind sinnlos. Wenn unberechtigt, dann müsstest du das Geld auch wieder erstattet bekommen

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wullubullu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 17x hilfreich)

Ok danke schon einmal für eure Hilfe, auch wenn das echt aussichtslos für mich aussieht.

Falls sich noch etwas tut bzw. wie es im Endeffekt ausgeht, werde ich dann noch hier posten für alle, die es interessiert.

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3x Hilfreiche Antwort

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