Freenet/KSP

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
MadDog100372
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freenet/KSP

Hallo Leute,

ich habe 2003 meine Telekomanschluss gekündigt und bin auf Arcor umgestiegen.
Alle Rechnungen der Telekom inkl. Internetnutzungseinheiten Drittanbieter wurden von mir bezahlt.
Im Juni dieses Jahres bekam ich eine Zahlungsaufforderung der KSP-Anwälte, in dem stand, dass noch Ansprüche seitens Ihres Mandanten bestähe (um die 70 €).
Darauf habe ich nicht reagiert und bin in Urlaub gefahren. Nach dem Urlaub bekam ich eine Mahnung von KSP (ca. 100 €). Daraufhin habe ich die angerufen, und gesagt dass die Forderung nicht rechtens wäre, da ich ja all meine Telekomrechnungen bezahlt habe und ich deshalb um Einzelverbindungsnachweise gebeten habe (auch per Email). Die Dame am Telefon meinte, sie würde sich darum kümmern. Nach einiger Zeit kam eine gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert. Daraufhin habe ich wieder angerufen, die Sachlage erklärt und die Dame meinte dann, ok ich könnte den Mahnbescheid ignorieren, sie würde mir die Einzelverbindungsnachweise schicken. Anstatt der Nachweise kam aber ein gerichtl. Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert; die Kosten beliefen sich mittlerweile um die 150 €. Wieder KSP angerufen, denen erklärt, was das denn sein solle usw., und ich nicht zahlen werde bis ich die Nachweise nicht gesehen habe; die Dame lamentierte wieder, sie würds mir zuschicken, wenns noch Unterlagen darüber haben usw.
Vor kurzem habe ich die Einzelverbindungsnachweise (laut Kopfzeile MobilCom?) erhalten, kann natürlich jetzt nicht mehr kontrollieren, ob ich in den aufgeführten Uhrzeiten den Service auch genutzt habe oder nicht (wie auch).
Daraufhin habe ich die 100 € von der 1. Mahnung bezahlt und KSP ein Email geschrieben, in dem ich erklärt habe, dass ich die Grundforderung + Mahngebühren bezahle, weil ich seit dem sie aufgefordert habe mir die Nachweise zu schicken, sie aber stattdessen gegen mich nur kostensteigernde Massnahmen ergriffen habe; ich hatte ja immer betont, dass ich zahlen würde, falls ich die Unterlagen einsehen könnte.
Jetzt hat KSP mir wieder ein Schreiben geschickt, in dem sie mich auffordern auch die restlichen 50 € zu bezahlen.
Was soll ich machen? Kann mir jemand einen Rat geben?

Danke

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

<I>Was soll ich machen? Kann mir jemand einen Rat geben?</I>

Ja, zahlen! Da Du offensichtlich .... (wie drückt man das jetzt höflich aus?) warst und auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch eingelegt hast, existiert gegen Dich höchstwahrscheinlich ein vollstreckbarer Titel.

Steht das eigentlich irgendwo geschrieben, daß man sich mit den KSP Anwälten telefonisch auseinandersetzen soll und Fairneß erwarten kann? Ist das tatsächlich noch nicht bis zu jedem vorgedrungen, mit wem man es dort zu tun hat und daß man mit denen gar nix! telefonisch regelt? Anscheinend nicht, oder?

Sei man froh, daß sie Dir für Deine Anrufe nicht auch noch eine Besprechungsgebühr abverlangt haben, oder haben sie? Würde mich nicht wundern.

Abschließend: Betrachte es als Lehrgeld.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.433 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen