Hallo,
ich lebe nun seit ein paar Jahren im Ausland und habe schon seit laengerem einen kostenpflichtigen FreenetPlus Account der noch an die Adresse meiner Eltern registriert ist aber von meinem dt. Bankkonto abgebucht wird.
Diesen habe ich nun schon versucht seit mehreren Jahren zu kuendigen, aber Freenet hat es immer bisher geschafft sich zu druecken; ist aber Thema fuer einen anderen Beitrag ...
Am 10.6.2013 hat mir Freenet eine "letzte" Mahnung ueber 39,88 EUR (koennen die das so nennen obwohl es die erste war?) geschickt.
Letztes Jar hatte ich Probleme mit falschen Abbuchungen und im Zuge dessen hatte ich Freenets Abbuchung ebenfalls zurueckgebucht und konnte nicht herausfinden wohin ich den Betrag ueberweisen sollte und habe es dann schlichtweg verbummelt und vergessen.
Nun waren meine Eltern die letzten Wochen im Urlaub und als sie zurueck kamen haben sie den Mahnbrief wegen seiner Unscheinbarkeit nicht aufgemacht. Die Frist der Mahnung fuer die Ueberweisung war der 17.6.2013.
Donnerstag dieser Woche hab ich dann eine Email von KSP bekommen die sehr nach Spam aussah. In dieser schreiben die das ich Freenets Aufforderung zur Zahlung nach mehrmaliger Ermahnung nicht nachgekomment bin ... und nun 90EUR zahlen soll.
Haette ich sofort als Spam eingeordnet waere da nicht mein voller Name und Adresse aufgetaucht.
Also habe ich sofort meine Eltern kontaktiert die dann meine Post geoeffnet haben und tatsaechlich eine Mahnung von Freenet gefunden haben. Diese habe ich dann sofort beglichen (gestern, am Samstag, muesste also bei Freenet am Montag eingehen), aber leider viel zu spaet (17.6. vs. 27.6.).
Mit einem unwohlen Gefuehl im Bauch wegen KSP, kam dann natuerlich auch noch gestern ein Brief von KSP bei meinen Eltern an.
Nun habe ich schon die Freenet-Rechnung beglichen, wie soll ich mich gegenueber KSP verhalten?
Klein beigeben und deren Gebuehren bezahlen?
Die Gebuehren scheinen mir im Allgemeinen sehr hoch und interessanterweise weicht die Hauptforderung von Freenets Forderung ab (39,88 vs 32,48):
Hauptforderung EUR 32,48
Verzugszinsen EUR 0,91
vorgerichtl. Kosten EUR 18,00
Rücklastschriftkosten EUR 0,00
Gebühr * in Höhe von EUR 32,50
Auslagenpauschale EUR 6,50
Gesamtbetrag EUR 90,39
Waere sehr Dankbar fuer jeden Rat!
-- Editiert eric123mitglied am 30.06.2013 10:21
-- Editiert eric123mitglied am 30.06.2013 10:22
Freenet & KSP mal wieder
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn du den Kündigungsversuch irgendwie belegen kannst, würde ich denen das auch so schreiben. Beispiel. "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe mehrfach, beispielsweise am XX.XX. gekündigt. Im übrigen wohne ich nicht mehr unter der angegebenen Adresse. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Mehr würde ich nicht machen. Achja: Die Reaktion als Einschreiben verschicken.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Nein, leider kann ich die Kuendigung nicht belegen. Wegen meinem Wohnort war es am einfachsten per Fax (!!, selbst ADAC kann man per email kuendigen, nur Freenet nicht ...) zu kuendigen.
Werde gleich morgen meine Kuendigung per Einschreiben schicken lassen.
Meine groessere Sorge ist wie ich mich gg.ueber KSP verhalten soll. Soll ich klein beigeben und deren Forderung nachkommen? Oder aussitzen? Was kann mir im schlimmsten Fall drohen? Eintrag bei der Schufa? Anklage?
Ich kann es gar nicht fassen was fuer ein schlechter Verein Freenet ist. Deren "Hilfe"-seiten laufen alle ins leere ("Diese Seite konnte nicht gefunden werden."), Hotlines sind alle kostenpflichtig (0,49EUR/min) und Supportanfragen per Email wird gar nicht nachgekommen.
Vielen Dank!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Diesen habe ich nun schon versucht seit mehreren Jahren zu kuendigen, aber Freenet hat es immer bisher geschafft sich zu druecken; ist aber Thema fuer einen anderen Beitrag ...
Da gibt es nichts zu drücken.
Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit mit gerichtsfester Zustellung.
Punkt. Aus. Ende.
quote:
Wenn du den Kündigungsversuch irgendwie belegen kannst, würde ich denen das auch so schreiben. Beispiel. "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.
Mit der voreiligen Überweisung ist der Vertrag eventuell wieder aufgelebt und die Kündigung hinfällig (konkludentes Handeln).
Wann genau war die Rückbuchung und wann genau war die letzte gerichtsfest nachweisbare Kündigung?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ich würde es dennoch zunächst versuchen. Per Einschreiben au8f das Fax (Datum mit Sendebricht) hinweisen und nachfragen, wieso man sich weigert, die Kündigung anzuerkennen. Dann sollte die Gegenseite in Zugzwang sein und sie muss sich ggf. erklären, was sie getrieben hat.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ich fuerchte das ich nichts nachweisen kann. In meiner Naivitaet habe ich das Fax von meiner Arbeitsstelle aus geschickt und auch keinen Sendebericht mehr zur Hand.
Ich hatte vorher versucht zu kuendigen per Post von Deutschland aus. Die wurde aber nicht anerkannt weil meine Anschrift fehlte (trotz Kundennummer, vollem Namen etc.).
Gehoert habe ich dann nichts mehr, nur die Abbuchung letzten Jahres (ca. September) gesehen und zurueckgebucht.
Habe mich auch schon geaergert das ich gestern ueberwiesen habe, kann das jetzt aber nicht mehr Rueckgaengig machen.
Also muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und KSP auch noch ueberweisen und dann sofort per Einschreiben wieder kuendigen?
Du kannst dennoch auf das Fax und das Datum hinweisen. Dass du keinen Beweis hast, weiß die Gegenseite ja erst mal nicht.
quote:
Die wurde aber nicht anerkannt weil meine Anschrift fehlte (trotz Kundennummer, vollem Namen etc.).
Du hast also eine entsprechende Antwort mit Verweigerung der Kündigung? Das alles ist zwar nicht ideal aber besser wie nichts ist es allemal.
quote:
Also muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und KSP auch noch ueberweisen und dann sofort per Einschreiben wieder kuendigen?
Also anhand deiner Schilderung würde ich das nicht. Du hast augenscheinlich auch eine Antwort, in der dir deine Kündigung verweigert wird, danach ein Fax geschickt. Ich würde KSP das schreiben (wie gesagt das mit dem Sendebericht verschweigen) und die Forderung zurückweisen. Dann würde ich abwarten, was passiert.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 30.06.2013 16:18
quote:
Also muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und KSP auch noch ueberweisen und dann sofort per Einschreiben wieder kuendigen?
Nö, erstmal die nur Nachfragen beantworten.
Dann kannst Du Dich immer noch eintscheiden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Vielen Dank fuer die Ratschlaege!
Nur aus Interesse, was fuer Handhabe hat KSP mir gegenueber?
Wuerden die Klage einreichen bei so einem Betrag? Was wuerde mir schlimmstenfalls drohen?
Sie können sowohl einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dem widersprichst du und dann sind sie genauso weit wie zuvor. Natürlich können sie auch klagen, dann kommt es drauf an, den Richter von der Kündigung zu überzeugen. Natürlich kann dir keiner vorhersagen, wie das ausgeht, ich wäre aber verhalten optimistisch, dass der Richter die Kündigung zuspricht. Auch wäre ich eher optimistisch, dass es nicht so weit kommt, sondern dass sie bei der "genauen Prüfung" dann auf eine Klage verzichten. Eine Garantie ist das nicht.
Schlimmstenfalls müsstest du natürlich das Geforderte bezahle plus Anwalts + Gerichtskosten. Das könnte so 100€ werden, vielleicht ne Spur mehr.
Man braucht ggf. starke Nerven. Ist ein bisschen wie beim Pokerspiel.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
Ich hatte vorher versucht zu kuendigen per Post von Deutschland aus. Die wurde aber nicht anerkannt weil meine Anschrift fehlte (trotz Kundennummer, vollem Namen etc.).
Die schriftliche Antwort von Freenet ist noch vorhanden?
Falls ja, dann liegt ja offensichtlich ein Nachweis über den Zugang der Kündigung bei Freenet vor.
Kündigen müssen von der Gegenseite nicht anerkannt werden, um wirksam zu sein. Der Kunde muss nur den Zugang der Kündigung nachweisen.
Ich würde mich ruhig zurücklehnen.
Im Übrigen würde auch ein Richter - wenn es zu einer Klage kommt - eine solche freche Antwort von Freenet entsprechend würdigen.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten