Fragen zur Inkassoforderung Infoscore!

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Klymene
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Inkassoforderung Infoscore!

Hallo.

Ich habe ein paar Fragen zu meinem Inkassoschreiben und hoffe das Ihr mir da ein wenig weiterhelfen könnt.

Hier eine kurze Einsicht in meinen Fall:

Offene Forderung gegenüber der Telefongesellschaft Tele2.
Diese hat nun trotz anderer Absprache ein Inkassounternehmen "Infoscore Forderungsmanagement" hinzugezogen.

In dem Schreiben sind 6 Punkte aufgezählt und zu einigen dieser hab ich eine Frage. Deshalb liste ich diese einfach mal auf:

1. Hauptforderung aus Dienstleistungsvertrag: Summe
2. Verzugszinsen: datum - datum Summe ( Meine Frage hierzu wäre, ab wann dürfen solche Zinsen berechnet werden? Wieviel Tage/Wochen dürfen verstreichen? )
3. Bisherige Mahnauslagen: Summe ( Sind das die Mahnkosten von Tele2 oder des Inkassos? )
4. Inkassokosten: 45,00 Euro ( Ist die Höhe gerechtfertigt? )
5. Kontoführungskosten: 18,00 Euro ( Weiß das diese Summe unzulässig ist aber brauch ich da nicht einen § damit die diese nicht beheben können? )
6. Ermittlungskosten: 1,25 Euro ( Absolute Frechheit, ich habe den Vertrag in dieser Wohnung abgeschlossen und wohne hier immernoch, aber kann man ja mal versuchen, oder? )

So.

Ich habe im Internet ein paar Informationen gefunden die gegen die aufgestellten Kosten widersprechen, jedoch finde ich leider keinen § dazu.

Quelle: http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2008/03/25/inkassogebuehren/wann-muss-ich-zahlen.html

Habe dort heute angerufen und mir die einzelnen Posten erklären lassen.
Und wie erwartet ne freche Antwort bekommen, aber ich war natürlich nicht weniger frech ;-)

Kontokosten wären für das Konto was die für mich führen und die Ermittungsgebühren weil ich ja umgezogen wäre usw. (Frechheit!)

Jedenfalls sagte die Dame mir ich solle ein Schreiben aufsetzen mit den entsprechenden § und dann könnte ja ggfl. von den Kosten abgesehen werden.

Die spinnt ja!

Dem Schreiben war keine Vollmacht beigefügt, diese werde ich in allererster Linie nun mal erbitten.

Wie ich gelesen habe in anderen Forenbeiträgen hier soll der TFFFF BDSG Folterfragebogen ja auch nicht vergessen werden.

Könnt ihr mir noch irgendwelche hilfreichen Tips geben?

LG


Ich möchte noch hinzufügen das die Forderung des Anbieters zwar nur ca. 170 Euro beträgt, ich diese jedoch nicht in einer Summe an den Gläubiger sofort bezahlen kann, da mir derzeit die finanziellen Mittel fehlen. Ich sehe somit einer Ratenzahlung entgegen. Habe bei Tele2 bereits eine Ratenzahlungsmöglichkeit erbeten, diese wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung die Forderung wäre ja bereits an das Inkassounternehmen abgegeben worden und ich solle mich dort melden.

-- Editiert von Klymene am 07.01.2009 13:23

-- Editiert von Klymene am 07.01.2009 15:07

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

1. Hauptforderung aus Dienstleistungsvertrag: Summe
2. Verzugszinsen: datum - datum Summe ( Meine Frage hierzu wäre, ab wann dürfen solche Zinsen berechnet werden? Wieviel Tage/Wochen dürfen verstreichen? )
3. Bisherige Mahnauslagen: Summe ( Sind das die Mahnkosten von Tele2 oder des Inkassos? )
4. Inkassokosten: 45,00 Euro ( Ist die Höhe gerechtfertigt? )
5. Kontoführungskosten: 18,00 Euro ( Weiß das diese Summe unzulässig ist aber brauch ich da nicht einen § damit die diese nicht beheben können? )
6. Ermittlungskosten: 1,25 Euro ( Absolute Frechheit, ich habe den Vertrag in dieser Wohnung abgeschlossen und wohne hier immernoch, aber kann man ja mal versuchen, oder? )

1. gehe ich richtig davon aus, dass die Hf 170€ sind, wenn ja ist 4. noch gering.
2. Verzugszinsen werden Tagegenau berechnet und zwar ab Briefdatum.
3. stimmt Mahnkosten von Tele 2
4. s. oben
5. ungerechtfertigt
6. sind völlig ok, die können ja z.B. auch ermitteln ob bei dir was zu holen ist (z.B. Schufaanfragen und dafür geringen Betrag berechnen)

Vollmacht kannst du anfordern aber was bringts, nur Zeitschinderei. Du kannst dich einfach mit den einigen und dann ist auch gut.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Call Agentin von Tele 2 vertritt nicht Deine Interessen
Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Inkassobüro verursacht erhebliche Kosten.
Der TFFFF bringt hier absolut nichts und das Einfordern der Vollmacht bringt lediglich einige Tage Zeitgewinn.
Durch Dein Ratenzahlungsangebot hast Du die Forderung indirekt anerkannt
Ich würde versuchen mir irgendwo die Summe von 170 € zu leihen und Diese zusammen mit den internen Tele2 Mahnauslagen direkt auf das Konto von Tele2 zu überweisen

lg

p.s
Wieder eine Steilvolage für Dich Frank ?! ;)



-- Editiert von thehellion am 07.01.2009 21:25

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das wichtigste haben die Vorredner ja schon gesagt. Noch mal zusammengefasst:

Bis auf die Kontoführungsgebühren müssen Sie - rein rechtlich gesehen - die genannten Beträge bezahlen. Beauftragt Ihr Gläubiger jemand anderes mit dem Forderungseinzug, so stellen diese Kosten nach § 280 Abs. 1, Abs. 2 i. V. mit § 286 BGB einen ersatzfähigen Verzugsschaden dar.

Ob Inkassounternehmen für eine Ratenzahlungsvereinbarung eine Vergleichsgebühr verlangen dürfen ist unklar. Das Inkasso wird es aber auf jeden Fall versuchen. Von daher ist Hellions Tip, sich das Geld woanders zu leihen und in einem Rutsch zu bezahlen sehr sinnvoll.

Was den Rest angeht (also Hellions Empfehlung, die Inkassokosten nicht zu zahlen), so ist es letztlich ein Glücksspiel.

In der Regel wird der Gläubiger nicht noch mehr Geld vorstrecken (Kosten Mahnbescheid, Anzahlung Gerichtskosten) um ein Urteil gegen jemanden zu bekommen, der hinterher eh' kein Geld hat. Von daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie damit davonkommen recht hoch (> 75 % würde ich schätzen).

Sollte es nicht klappen, so kommen (im besten Fall) ca. 100 € Gerichtskosten sowie ca. 30 € Anwaltsgebühren auf Sie zu (oder ca. 60 €, wenn Sie bereits nach einem eventuellen Mahnbescheid einknicken ;) ). Ausserdem wird Sie das Inkassso vorher noch eine Weile mit Briefen nerven.

Ob Sie jetzt lieber das (geringe) Risiko eingehen wollen, 130 € zu verlieren oder ob Sie lieber für 45 € Ihre Ruhe haben wollen, ist letztlich Ihre Entscheidung. Die sollten Sie sich auch von keinem noch so eifrigen Forumsteilnehmer abnehmen lassen. Schlafen Sie einfach eine Nacht drüber und entscheiden Sie in Ruhe ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei mir persönlich sowie in meinem Umfeld wurde noch nie eine Klagebegründung expl wg Inkassogebühren auf den Tisch gelegt.
Spätestens nach erfolgten Mahnbescheid Widerspruch war Schluß
Ich muß ein Glückspilz sein ;)

lg

0x Hilfreiche Antwort

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