Hi,
habe gestern eine eMail von Juripol bekommen "1. Mahnung".
Offensichtlich war mein Konto nicht gedeckt und nun hat mir Juripol folgende Mahnung zukommen lassen:
Hauptforderung (im Verzug § 286 BGB
) EUR 20,17
Kosten/Spesen (der Auftraggeberin) EUR 7,65
Zinsen der HF (§ 288 BGB
) EUR 0,04
Inkassogebühren EUR 44,00
Auslagen (Porto,Ermittlungskosten etc.) EUR 6,00
Zahlungen (abzüglich) EUR 0,00 Gesamtbetrag............................... EUR 77,86
Nun frage ich mich sind 77,86€ bei einer ursprünglichen Forderung von 10€ wirklich angemessen und korrekt?
Falls ja, werde ich wohl zahlen müssen, da die ursprüngliche Forderung korrekt ist.
Falls nicht, was kann ich machen um diese absurden Gebühren zu drücken oder ganz wegfallen zu lassen.
MfG und danke im Voraus
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-- Editiert Bawxxy am 09.01.2014 15:37
-- Editiert Bawxxy am 09.01.2014 15:38
-- Editiert Bawxxy am 09.01.2014 15:38
Frage zu Juripol und deren Gebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Da steht doch was von 20,17€ ursprünglicher Hauptforderung nicht von 10€. Sind in den 20,17€ schon irgendwelche Gebühren drin? Handelt es sich denn um eine Rücklastschrift und das passt auch, du hast also eine Info deiner Bank wegen der Rücklastschrift bekommen?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ja ich nehme an in den 20,17 sind Rücklastschriftgebühren enthalten, da auf der ursprünglichen Rechnung definitiv 10€ steht.
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Ich würde zunächst so 16€ oder so direkt an den Gläubiger überweisen. Im Verwendungszweck neben Rechnungsnummer auch ein "Nur Hauptforderung + Zinsen + Rpcklastschrift + Briefporto"
Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück mangels Vorlage einer Original-Vollmacht und mangels Nachvollziehbarkeit. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Würde ebenfalls wie von @mepeisen vorgeschlagen reagieren
Die gebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Rechtsprechung hier :
http://inkassokosten.wordpress.com/
Vorgehensweise hier
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
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