Forderungskonto EOS

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Forderungskonto EOS

Hallo Zusammen,

ich brauche mal wieder zu EOS eure Unterstützung. Seit dem 02.05.2018 bitte ich EOS darum, mir ein aktuelles Foderungskonto (Forderungsaufstellung) zu übersenden. Mit Datum des 04.06.2018 erhielt ich dann ein Abrechnungsschreiben mit folgenden Gebührenpositionen:

Hauptforderung: 2.425,98 €
Inkassovergütung: 81,00 €
Anwaltsgebühren/Verfahrens-
vergütung 522,50 €
Gerichtskosten 108,00 €
Zinsen bis zum 04.06.18 249,02 €
geleistete Zahlungen 1.500,00 €
Storno-/Guthabenbuchung 121,63 €
Gesamtbetrag 1.764,87 €

Die Hauptforderung betrug mit der Forderungaufstellung am 24.10.2017 2.304,35 €. Auch das Anerkenntnisurteil beläuft sich auf diesen Betrag. Nachdem ich im vergangenen Jahr Theater gemacht habe, weil in der unkorrigierten Forderungsaufstellung eine Inkassogebühr in Höhe von 81,00 € und Storno- Guthabenbuchung in Höhe von 121,63 €, wurde die Forderungaufstellung ganz schnell korrigiert.

Die Verfahrengebühr in Höhe von 522,50 € ist korrekt, ebenso die Gerichtskosten in Höhe von 108,00 €.

Heute erhielt ich dann eine Ratenzahlungsvereinbarung ebenfalls vom 04.06.2018 mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Frau XX,

wir stimmen einer ratenweisen Abzahlung der Forderung zzgl. Kosten und Zinsen unter folgenden Bedingungen zu:

1. Ihre erste Rate in Höhe von 100,00 € muss bis zum 01.07.2018 bei uns sein.

2. Die weiteren Raten müssen immer am gleichen Tag des jeweiligen Folgemonats bei uns eintreffen.

3. bei Verzug mit einer Rate wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig.

Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesentlichen Verbesserung Ihrer Vermögensverhältnisse oder bei Entstehung einer Aufrechnungslage fällig.

Mit Zahlung der ersten Rate erklären Sie sich mit der Kostenübernahme für die Vereinbarung einverstanden..

Folgende Mail habe ich am 04.06.2018 aufgesetzt, nachdem ich das besagte obige Abrechnungsschreiben vom 04.06.2018 erhalten habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Abrechnungsschreiben vom 04.06.2018. Das Abrechnungsschreiben vom 04.06.2018 ist keine sachgerechte Aufschlüsselung. Eine Aufschlüsselung hat in Positionen nach Datum sortiert zu erfolgen. Wie eine Art Kontoauszug. Ich fordere Sie hiermit auf, die Hauptforderung entsprechend zu korrigieren. Das Anerkenntnisurteil beläuft sich auf 2.304,35 EUR und nicht 2.425,98 EUR. Dazu verweise ich auf die Forderungsaufstellung vom 24.10.2017

Eine Inkassovergütung in Höhe von 81,00 EUR gibt es nicht. Für konzerninterne Forderungen gibt es nichts nach dem RVG. Ich verweise eindringlich auf die Verfügung des Amtsgerichts Köln!

Auf eine Erklärung hinsichtlich Storno-/Guthabenbuchung erwarte ich eine Erklärung. Auch von dieser steht nichts im Anerkenntnisurteil!

Ich fordere Sie hiermit auf, eine korrigierte und korrekte Forderungsaufstellung zu erstellen.

Hören Sie auf mit dem Blödsinn, wie Inkassovergütung und Storno-/Guthabenbuchung auf!

Sollten Sie hier weiterhin Blödsinn veranstalten, werde ich mich an das Aufsichtsgericht wenden!

Nachdem ich dann heute die Ratenzahlungsvereinbarung vom 04.06.2018 erhalten habe, habe ich mit folgender Mail geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit haben Sie mir mit heutigem Datum eine neuerliche Ratenzahlungsvereinbarung übersandt. Um eine neue Ratenzahlungsvereinbarung hatte ich nicht gebeten, sondern wie bereits mit Mail vom 04.06.2018 um ein korrigiertes Forderungskonto, welches Sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht erstellen können oder wollen. Am 24.10.2017 war es Ihnen nach entsprechenden Korrekturen möglich, ein neues Forderungskonto zu erstellen, warum diesmal nicht?

Zur Erstellung und Übersendung eines korrigierten Forderungskontos setze ich Ihnen eine Frist bis zum 20.06.2018. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich das Aufsichtsgericht informieren, auch dass Sie wieder einmal Gebühren einfordern, die nicht im Anerkenntnisurteil stehen!

Wie kann ich diesen Hohlköpfen klarmachen, dass ich eine korrigierte Forderungaufstellung haben möchte und nicht den Unsinn, den man mir geschickt hat? Danke!

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gar nicht. EOS stellt sich gerne doof. Die scheinen mit der Masche Erfolg zu haben. Also dem "Wir nerven mit dem sich blöd stellen so lange bis der Schuldner falsch reagiert oder entnervt aufgibt". Anders kann ich es mir nicht erklären. Ich schicke dir mal eine PM.

P.S.: Dir ist klar, dass dieses "Storno" genau das ist, was du willst? Sprich: Die haben mit den 121 € genau die Differenz gutgeschrieben zwischen Urteil und eingebuchter Hauptforderung... Es geht bei dir also soweit ich das sehe, nur um die Inkassovergütung, oder?

-- Editiert von mepeisen am 16.06.2018 08:01

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo mepeisen,

es geht nicht nur um die Inkassovergütung, sondern auch um die Guthaben- Stornobuchung. Letztes Jahr hat man es schon versucht, und nachdem ich dann Theater gemacht habe, wurden die Inkassovergütung und Guthaben- Stornobuchung aus dem Forderungskonto raus genommen.

Habe denen gestern deutlich mitgeteilt, dass die Inkassovergütung und Guthaben- Stornobuchung nicht von mir akzeptiert und gezahlt werden.

Auf eine Erklärung der Guthaben- Stornobuchung warte ich bis heute.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ja, aber nochmal. Dieses "Guthaben-Storno" wurde ja abgezogen. Sprich: Das ist genau die Summe, die du nicht zahlen musst.

Hauptforderung: 2.425,98 €
PLUS Inkassovergütung: 81,00 €
PLUS Anwaltsgebühren/Verfahrens-vergütung 522,50 €
PLUS Gerichtskosten 108,00 €
PLUS Zinsen bis zum 04.06.18 249,02 €
MINUS geleistete Zahlungen 1.500,00 €
MINUS Storno-/Guthabenbuchung 121,63 €
GLEICH Gesamtbetrag 1.764,87 €

Sprich: Die Rechnung stimmt. Wenn du das Storno von der Hauptforderung abziehst, kommt genau das raus, was im Urteil steht.

Ich würde es daher auf die Inkassovergütung beschränken. Die gibt es nicht, wenn die nicht im urteil steht.

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