Forderung von EOS SAF

5. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Atcm003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von EOS SAF

Hallo.

Folgendes Problem, ich schlage mich schon eine ganze Weile mit dem Inkassounternehmen "EOS SAF" rum. Ursprung dessen ist ein gekündigter Telekomvertrag.

Die letzte mir bekannte Kostenaufstellung von EOS:

HF: 578,82 €
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin: 39,00 €
Inkassovergütung: 244,00 €
Zinsen bis 07.03.17: 21,72 €
geleistete Zahlungen: 578,82 € (Immer mit dem Vermerk auf Hauptforderung überwiesen)

verbleibender Restbetrag: 304,72 €

Heute flatterte mir nun ein gerichtlicher Mahnbescheid in den Briefkasten.
Die Forderung lautet wie folgt:

1. Hauptforderung
Dienstleistungsvertrag/Außergerichtlicher Vergleich gem. Dienstleistungsvertrag vom 20.12.14: 303,87 €
Zinsrückstände/Verzugszinsen vom 06.07.16 bis 29.06.17: 4,78 €

2. Verfahrenskosten (Streitwert: 308,65 €):
Gerichtskosten:
-Gebühr: 32,00 €
Auslagen des Antragsstellers für dieses Verfahren:
-Vergütung Inkassodienstleistung: 21,01 €
Summe: 53,01 €

3. Zinsen 0,14 €

Gesamt: 361,80 €

Meine Frage, hat jemand einen Tipp über das weitere vorgehen? Hauptforderung ist seit Februar 17 beglichen. Offen sind demnach noch die Zinsen. Mahnkosten in Höhe von 39,00 €, ist dies so durchsetzbar?

Vielen Dank im voraus.

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also erst mal zu der Aufstellung.

Zitat:
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin: 39,00 €

Würden theoretisch so 15 bis 25 Mahnbriefen entsprechen. Dürfte völliger Quatsch sein, oder? Bist du vielleicht 10 mal umgezogen, so dass sich da Adressauskünfte verstecken würden?

Zitat:
Inkassovergütung: 244,00 €

Auch das dürfte absurder Quatsch sein. Wie setzen sich die absurd hohen Gebühren denn zusammen?

Zitat:
Offen sind demnach noch die Zinsen

Und aus dem Grund war auch ein Mahnbescheid durchaus statthaft, wenn man sich weigert, durchsetzbare Positionen zu bezahlen. Mindestens zu bezahlen wäre IMHO also:
- Zinsen (wie hoch auch immer rechnerisch)
- Mahngebühren (2,50€ bis maximal 5€ würde ich anerkennen, je nachdem, wie viele Mahnbriefe der Telekom es gab
- Gerichtskosten 32€
- Inkassokosten für den Mahnbescheid 25€

Zu den ursprünglichen Inkassokosten wäre mal die Frage: Wusste die Telekom, dass es Zahlungsprobleme gab? Sprich: Hatte man vergeblich um Aufschub/Ratenzahlung gebeten, bevor Telekom eingeschaltet wurde?

Ansonsten halt das Durchsetzbare direkt überweisen und direkt dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Bedeutet: Ziffer 2 ankreuzen und zum Gericht zurückschicken.

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#2
 Von 
Atcm003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin: 39,00 €

Würden theoretisch so 15 bis 25 Mahnbriefen entsprechen. Dürfte völliger Quatsch sein, oder? Bist du vielleicht 10 mal umgezogen, so dass sich da Adressauskünfte verstecken würden?


Ja völliger Quatsch. Ich habe weder so viele Mahnungen erhalten, noch bin ich umgezogen.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Inkassovergütung: 244,00 €

Auch das dürfte absurder Quatsch sein. Wie setzen sich die absurd hohen Gebühren denn zusammen?


Die 244,00 € werden nur mit dem Posten Inkassovergütung inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten geführt. Wie sich diese im genauen zusammensetzen kann ich nicht sagen. Jedoch betrugen sie in der ersten Kostenaufstellung noch 124,00 €. Möglicherweise wurden diese als Gebühr für die Ratenzahlung angerechnet. Ich habe nie etwas unterschrieben oder ähnliches, der Vorschlag in 100 € Raten zu zahlen kam von EOS.

Das ich die Zinsen bezahlen hätte müssen, ist mir bewusst, eigene Dummheit. Die Frage die sich mir nun stellt, was bedeutet der Posten Zinsrückstände/Verzugszinsen vom 06.07.16 bis 29.06.17 im gerichtlichen Mahnbescheid, der mit 4,78 € berechnet wird. Im Vergleich dazu werden die Zinsen vom 07.03.17 mit 21,72 € geführt. Wie hab ich das zu verstehen? Das sind ja dann im Endeffekt zwei mal Zinsen. Einmal im ersten Posten, versteckt im Betrag 303,87 € + die Position Zinsrückstände/Verzugszinsen.

Nein die Telekom wusste davon nichts, voraus ging eine dubiose Rechnung angeblich abgeschlossener Abos mit folgendem Schriftwechsel zwischen der Telekom und mir.
Als das Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, habe ich denen mitgeteilt, dass ich aktuell ALG II beziehe, da ich mich in einer Umschulung befinde.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nein die Telekom wusste davon nichts, voraus ging eine dubiose Rechnung angeblich abgeschlossener Abos mit folgendem Schriftwechsel zwischen der Telekom und mir.

Du hast diese Abos nicht abgeschlossen?
Du hast widersprochen und nun am Ende dann doch bezahlt?

Signatur:

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#4
 Von 
Atcm003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein bisschen komplizierter. Der Telekomvertrag bestand aus zwei Tarifen, den anderen hatte meine Mutter genutzt (es war ihr erstes Handy), ob diese Abos je abgeschlossen wurden, weiß ich nicht. Die Telekom hat mit einem Schreiben an mich darauf verwiesen, dass sie lediglich die Forderung des Anbieters übernimmt, zum Zustandekommen aber der Abo Anbieter der Ansprechpartner ist. Letztendlich hab ich keine Rechnungen mehr bezahlt, bis mir von der Telekom gekündigt wurde. Eigene Schuld und dumm, ich weiß.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wer das Handy nun nutzt, ist eigentlich unwichtig. Es ist ja dein Vertrag.

Das einzig "Dumme" war, dass man nicht wenigstens die ursprüngliche Grundgebühr bezahlt hat. Die Telekom darf nicht einfach so sperren, wenn man die Drittanbieter-Rechnungen beanstandet. Sie muss sich das Geld vom Drittanbieter zurückholen, wenn man reklamiert, und der muss dann ggf. selbst Mahnungen schreiben.

Also hast du bei der Telekom reklamiert, dass die Rechnungen deiner Ansicht nach falsch seien? Habe ich das richtig verstanden? Das ist durchaus wichtig auf die Frage, ob es überhaupt notwendig war, das Inkasso einzuschalten.

Mit der Prämisse, dass die Telekom wusste, dass du reklamierst und dass du ggf. mit der Bezahlung überfordert warst, wäre die Einschaltung des Inkassos Quatsch gewesen. Die Inkassokosten, die zudem völlig überhöht sind, wären zurück zu weisen. Den Rest halt noch zweckgebunden überweisen und dem Mahnbescheid wie gesagt voll widersprechen. Das wäre mein Vorschlag. Sollte dann geklagt werden, würde ich vor Gericht folgendes machen:
1. Die Reklamation der Drittanbieterkosten zur Sprache bringen
2. Das man bezahlt hat, um seine Ruhe zu haben aber keinesfalls weil man die Drittanbieterkosten anerkannt hat. Die würde man weiterhin bestreiten.
3. Dass angesichts der berechtigten Reklamation und der nach TKG rechtswidrigen Durchsetzung der beanstandeten Drittanbieterkosten eine Einschaltung eines Inkassos Unfug war
4. Dass ohnehin die Inkassokosten viel zu hoch waren

Ich drücke die Daumen, dass das klappt.

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#6
 Von 
Atcm003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Also hast du bei der Telekom reklamiert, dass die Rechnungen deiner Ansicht nach falsch seien? Habe ich das richtig verstanden? Das ist durchaus wichtig auf die Frage, ob es überhaupt notwendig war, das Inkasso einzuschalten.


Ja ist richtig, von dem Widerspruch existiert auch noch eine Kopie in meinen Unterlagen bzw der vollständige Schriftverkehr mit der Telekom.

Gut alles klar, dann weiß ich erstmal im groben wie ich an diese Sache rangehen sollte.
Ich bedanke mich für deine Mühe!

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#7
 Von 
Atcm003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage bezüglich der Zinsen.
EOS hat mir am Freitag ein Schreiben mit der aktuellen Abrechnung zugeschickt. Der Posten Zinsen ist im Vergleich zur Abrechnung vom März um 4,20 € angewachsen. Ist dies korrekt so? Oder liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass der Betrag nicht mehr anwachsen dürfte, da ja die Hauptforderung (mit dem entsprechenden Vermerk auf den Überweisungen) seit Februar komplett beglichen ist?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist halt der Taschenspieletrick. Die tun so, als sei noch etwas an Hauptforderung offen, was aufgrund deines Verwendungszweckes nicht stimmt.

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#9
 Von 
Atcm003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich habe also dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen, die offenen Forderungen beglichen, so dass jetzt nur noch die Inkassogebühren offen sind. An EOS habe ich meinen Widerspruch nochmal begründet, woraufhin heute ein netter blauer Brief von EOS in meinem Briefkasten lag. Letztendlich gingen sie in kleinster Weise auf mein Schreiben ein, bis auf den Absatz bezüglich der Speicherung meiner personenbezogenen Daten.

"Sie haben gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, nach Rücknahme des Widerspruchs werden wir noch den Vollstreckungsbescheid beantragen der Ihnen zugestellt wird. Einer Rückführung der Forderung in Raten stimmen wir dann gerne zu.

Bezüglich der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten verweisen wir darauf, dass wir von der Firma Telekom Deutschland GmbH mit dem Einzug der Forderung beauftragt und gem. Paragrafh 28 BDSG berechtigt sind, diese Daten zu speichern.

Ihrer Stellungnahme sehen wir bis zum 30.08.2017 entgegen."

Sollte ich die ganze Sache erstmal ignorieren oder darauf eingehen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde es ignorieren. Es hat sich inhaltlich durch diesen "blauen Brief" nichts geändert.

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