Forderung über Bünsch KG aus 2003

14. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tiara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung über Bünsch KG aus 2003

Guten Tag,

kurze Schilderung:

Gestern erhielt ich einen Brief der Firma Bünsch Forderungs-Management KG.

Betreff: Eink. am 16.09.03 bei 'Tierfutterbedarf'

Sehr geehrte,
Sie nutzen zur Zahlung des unter Betreff näher bezeichneten Einkaufs ihre ec-Karte. Auf dem Lastschriftbeleg haben Sie eine eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterzeichnet. Ihre Bank hat die Lastschrift nicht eingelöst. Wir wurden beauftragt, die Ansprüche gegen Sie geltend zu machen. Wir wollen Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, die Sache aussergerichtlich zu regeln, um dadurch Kosten zu sparen.

Einkaufsbetrag: EUR 63,48
Bankgebühren der Rücklastschrift: EUR 0,00
Inkassogrundvergütung: EUR 29
Verzugszinsen: EUR 9,47
Auslagen unsererseits: EUR 20,16
Adresshandling: EUR 0,00

Gesamtsumme, inkl. Mahnkosten: EUR 122,11

Zahlungsaufforderung bis zum 28.06.06.

Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass ich jetzt als Schuldner in einer grossen Wirtschaftsdatenbank in CH-8598 Bottighofen gespeichert bin...

Ich habe direkt mit dem Zoohandel gesprochen, die Besitzerin konnte mir aber nicht weiterhelfen, da sie ihre Aussenstände von der Firma Siemens building technologies in Frankfurt/Main bekommt. Also der Laden direkt hat keine Forderung an mich ausstehen.
Auf Nachfrage bei Siemens erhielt ich keine klare Aussage, lediglich, dass das alles die Firma Bünsch bearbeitet. Inwieweit da jetzt wer mit wem zusammenhängt, ist mir schleierhaft.
Ich habe die Kontoauszüge aus 2003 bei meiner Bank angefordert und werde diese in den nächsten Tagen erhalten.

Fragen meinerseits:
Ist das normales Geschäftsgebahren? Selbst wenn die Lastschrift abgewiesen wurde und mir das durchgerutscht ist (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) - hätte ich nicht irgendwann einmal eine Mahnung oder eine Zahlungsaufforderung erhalten müssen?
Warum kommt jetzt nach fast 3 Jahren ein Schreibes des Inkassobüros, aus dem Nichts heraus und mit einer unverschämten Forderung?

Für Hilfe dankbar,
Gruss,

Tiara

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Falls Du feststellst das die lastschrift zurückging würde ich folgendes machen.

Zahlung des nichtstrittigen betrages plus z.b 6 € an den gläubiger direkt auf das konto unter angabe der rechnungs bzw buchungsnummer (ktodaten stehen auf dem rücklastschriftbeleg)
natürlich ohne inkassogebühren

Nach getätigter Zahlung
fax an bünsch mit der mitteilung das die forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB abgelehnt wird.

Hiermit beendest Du die den kontakt mit bünsch und erträgst demütig die kommenden
2 bis 3 Mahnbriefe.(letzte chance)

so würde ich es machen

gruß
thehellion

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

soweit rücklastschriften bei ec kraten einkäufen vorliegen ist es eigetnlich üblich direkt inkassobüros o.ä. einzuschalten da der aufwand der adressermittlung zumindest kleinen unternehmen nicht zuzumuten ist und dann ja auch verzug vorliegt. der zeitraum ist aber in der tat ungewöhnlich.

sie sollten daher erst einmal herausfinden ob die zahlung tatsächlich zurückgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Nachrichten.
Mittlerweile habe ich die Kontoauszüge aus 2003 von meiner Bank erhalten.
Der ausstehende Betrag konnte am 23.09.03 mangels Deckung nicht abgebucht werden. Danach erfolgte nie mehr ein Versuch, den Betrag von meinem Konto abzubuchen.

So, und jetzt bin ich so schlau wie zuvor.
Der Tierfutterhandel hat sein Geld bekommen (von der Firma Siemens, über die das EC-System läuft).
Die Fa. Siemens wird über ein Callcenter betreut, da bekomme ich keinen kompetenten Ansprechpartner.

Wenn ich nun den Kaufbetrag inkl. der Rücklastschriftgebühr an den Tierfutterhandel überweise, verursache ich der Besitzerin erneute Arbeit, denn sie hat ja ihr Geld bekommen und mit der Forderung nichts mehr zu tun.

Kennt sich jemand besser aus als ich?

Ich möchte, wenn irgendwie möglich, um die horrenden Inkassogebühren herumkommen. Und ich verstehe nicht, wieso man nicht ein zweites Mal versucht hat, den Betrag vom Konto abzubuchen. Ab Oktober 03 war das Konto regelmässig gedeckt.

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das kann das Unternehmen aber nicht wissen. Eine neue Rücklastschrift verursacht neue Kosten.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie haben die bestellte Ware erhalten und das Konto war nicht gedeckt. Somit befinden Siesich seit 09/03 in Verzug. Es ist niemand verpflichtet Ihnen eine Mahnung zu schicken, denn da Sie Einzugsermächtigung erteilt haben, befinden Sie sich in Verzug sobald der Betrag von Ihrer Bank nicht eingelöst wird.

Wenn ich ehrlich bin, finde ich die Forderung nach 3 Jahren nicht besonders hoch, ich habe hier schon schlimmeres gelesen.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Siemens ist besitzer der forderung ?
die kto nummer müsste doch rauszubekommen sein ?
gruß#

thehellion

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