Forderung trotz Kündigung

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
MelanieM1978
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung trotz Kündigung

Hallo beisammen,


Mich plagt ein hier im Forum vielfach namentlich bekannter Inkassoanwalt (Herr A.S.) mit einer Forderung die Ich eigentlich schon lange für abgehakt dachte.

Es geht um ein Fernstudium für welches Ich mich zwar enthusiastisch abnmeldete aber aufgrund Arbeitsdruck und Probleme nicht in der Lage war es auch anzutreten.
Im April letzten Jahres dann erfolgte von mir die Kündigung an den Träger der Fernstudien, da Ich nur noch Krankengeld bei einem Tagessatz von 13,35 erhielt und ich die Kosten nicht mehr tragen konnte. Die Kündigung wurde blöderweise als Normalpost versendet, es fehlen also schriftliche Nachweise, allerdings gibt es Zeugen die mir bis heute wahrheitsgemäss das absenden des Schreibens bestätigen können.
Da Ich kein Lernmaterial mehr erhielt, hielt ich die Angelegenheit für erledigt.
Nun erhalte Ich von unserem sagenumwobenen Inkassoanwalt Mahnungen. Die erste belief sich auf 347 Euro, darin enthalten 2 ausstehende Fernstudiengebühren plus Mahnkosten etc. . Die Kündigungsfristen bei dem Träger der Fernstudien waren kurz und konnten nichts damit zu tun haben. Ich nehme also unglücklicherweise an das meine Kündigung den Bestimmungsort entweder nicht erreichte oder dort verloren ging.
Nachdem Ich Herrn S. per Fax über meine Perspektive der Angelegenheit unterrichtete, erhielt ich im neuen Jahr einen weiteren Brief von ihm. Natürlich ging er auf mein Fax nicht ein, falls er es überhaupt je erhielt, man liest ja hier einiges über ihn, plötzlich ist die Gläubigerin bereit auf 100 Euro zu verzichten, und er fordert nun plötzlich nur noch die angeblich ausstehenden Studiengebühren ohne aller Mahnkosten und etc.
Waren 255 Euro.
Daraufhin machte Ich ihn per Fax ein weiteres mal auf mein Fax vom DEZ. aufmerksam, betonte weiterhin meine Ansichten über die Angelegenheit und forderte die Vollmacht ein.
Tatsächlich erhielt ich diese ungeahnt fix. Sieht sogar nach Original aus. Aber natürlich geht Herr S. auch weiter nicht auf den Rest meines Faxes ein.
Woraufhin Ich ihm heute ein weiteres Fax zusendete in welchem Ich ihn ein weiteres mal den Vorfall aus meiner Sicht erklärte und ihn bat mir doch bitte einen Vorschlag zu machen die Angelegenheit zu klären, da Ich in diesem Fall betone das eine Kündigung eines Vertrages noch irgendeinen Wert haben sollte.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie es weitergehen soll.

Bekannte von mir fragten ob ich irgendwelche Briefe von der Fernschule erhalten hatte. Ich kann dies weder verneinen noch bestätigen da ich jede Woche mit Briefen von Fernschulen bombadiert werden und diese regelmässig ungeöffnet im Müll landen. Kann es sein das eventuelle Briefe darunter waren? Ich hinterfrage momentan alles.
SIcher kamen Inkasso Schreiben hier an, aber ich bin mehrfach verschuldet und ignoriere Inkasso Unternehmen grundsätzlich. Auch derartige Briefe landen ungeöffnet im Müll. Ich verhandle nun einmal lieber direkt mit den Unternehmen bei denen Ich selbstverschuldet in Verzug geriet oder mache etwas mit Anwälten aus. In der Regel konnten Probleme bisher auf diese Weise zur Zufriedenheit aller Parteien geregelt werden.
Aber in diesem Fall...Ich bin kein Mensch der selbstverschuldete Posten durch irgendwelche Tricks aus der Welt schaffen will, Ich stehe zu Schulden wenn ich sie verbockt habe und versuche kooperativ an der beseitigung zu arbeiten, aber..hier...Ich habe gekündigt, ich fühle mich im Recht, hat das keinen Wert?

Ich sehe für mich momentan leider keine gute Perspektive. Ich habe keine schriftlichen Nachweise über die Kündigung, nur Zeugen. Wer wird mir glauben? Ich kann dieses Geld nicht aufbringen, unser Gesamteinkommen im 2 Personen Haushalt liegt bei 897 Euro. Davon müssen alle Kosten inklusive Miete etc. getragen werden.

Wie soll Ich mich weiter verhalten? Was kann Ich noch tun?


danke für alle Antworten


Gruss

Mel.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entschuldigung,
aber wenn Du schon mehrfach verschuldet bist, dann geh zur Schuldnerberatung oder schau mal hier :

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Wenn Du nicht nachweisen kannst, daß die Kündigung dort eingegangen ist, wird es schwer für Dich.

Andererseits ist bei Eurem Einkommen nichts zu pfänden, also wenn die Forderung tituliert werden sollte, auch nicht eintreibbar.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
MelanieM1978
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für deinen Beitrag, aber ich sehe da momentan keine notwendigkeit da ich bereits dabei bin meine Schulden komplett zu begleichen. So hoch sind sie nicht mehr. Ich bin in den letzten 2 Jarhen von 3000 auf knapp 1000 Euro Gesamtschulden runtergekommen und arbeite momentan an den letzten Schulden via Ratenzahlung von insgesamt 100 Euro im Monat (Im Verhältnis: 50, 25 und 25 an drei verschiedene Gläubiger)
WIe gesagt, ich versuche meine selbstverschuldeten Posten immer direkt mit Unternehmen oder Anwälten zu klären, nur hier in diesem Fall sehe ich mich zum ersten mal im Recht und sehe es halt nicht ein.
Inkassobriefe kommen nicht mehr so an.
Im Letzten Jahr war es schlimmer weswegen ich halt vermute das da wohl einer zwischen war der mit der Fernschule was zu tun hatte.
Das ist aber auch nicht mein Problem.

Du meinst Zeugen und so zählen nicht?
Gott, das ist soooo unfair.

Gruss

Mel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du musst m. W. nach nicht beweisen, daß Du die Kündigung abgeschickt hast,sondern, daß diese dem Vertragspartner auch zugegangen ist. Und Deine Zeugen sind ja wohl nicht nachgelaufen.

Ansonsten solltest Du das ganze mal im Bereich "Vertragsrecht" posten.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das zählt m.M auch :
(ich war selbst mal Zeuge)

Den Brief im Beisein eines Freundes geschrieben und eingetütet - zusammen mit Diesem zur Post gegangen und abgegeben !

Kopie wurde gemnacht - Datum und Uhrzeit wurde aufgeschrieben - Der Zeuge müsste evtl dies vor Gericht bestätigen

lg
thehellion

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