Forderung aus 2003 noch gültig?

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sommertraum123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung aus 2003 noch gültig?

Moin,

meine Mutter hat einen Brief bekommen der an mich bzw. an meinen (schon seit 10 Jahren nicht mehr gültigen) Mädchennamen und an meine Elternwohnadresse adressiert war.

Die Bosch Inkasso will eine Forderung der Weltbild GmbH aus 2003 eintreiben. Ursprünglich betrug die Forderung laut Aufstellung 155,80 EUR.
In der Aufstellung sind dann weiter aufgelistet:
Unerzinslichen Kosten über 28,21 EUR aus 2003
ein Zinsvortrag des Auftraggebers (BFI Bremer Factoring - vermutlich aufgekauft?!) über 165,42 EUR
Kosten von Bosch über 27,63 EUR Geschäftsgebühr und Postauslagen über 4,50 EUR.

Zudem werden ohne weitere Erklärung aus den Zinsen von 165,42 EUR in der nächsten Reihe der Aufstellung plötzlich 297,28 EUR. Es wird weder erklärt über welchen Zeitraum das berechnet wurde, noch welcher Prozentsatz für die Berechnung genommen wurde.
So dass sich die Forderung dann auf 514,42 EUR summiert.

Was mich stutzig macht neben der seltsamen Berechnung:
Es sind nirgends Eintreibungskosten oder Gerichtskosten für eine Titulierung aufgelistet. Auch im dazugehörigen Anschreiben steht nichts dergleichen.
Ich war zu dem Zeitpunkt zu dem die Kosten entstanden sein sollen gar nicht mehr voll zuhause wohnhaft. Ich weiß jetzt nicht mal ob ich an dem angegebenen Rechnungsdatum zuhause war oder im anderen Bundesland weilte. Klar kann mir da was durchgerutscht sein, aber da hätte man sich doch nicht erst 15 Jahre später gemeldet und dann auch noch ohne Mahnbescheid?

Ich habe so das Gefühl hier wird mal auf den Busch geklopft und darauf gehofft dass ich in blinder Panik ohne nachzufragen einfach bezahle?

Wäre die Forderung ohne Mahnbescheid schon verjährt? Ja, oder?
Ich würde denen jetzt erst mal schreiben und eine Titelkopie verlangen insofern was vorliegt. Oder hat jemand hier einen Tipp für mich wie ich da genau vorgehe?

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wäre die Forderung ohne Mahnbescheid schon verjährt? Ja, oder?
Ich würde denen jetzt erst mal schreiben und eine Titelkopie verlangen insofern was vorliegt. Oder hat jemand hier einen Tipp für mich wie ich da genau vorgehe?


Die Forderung ist ohne Titel bereits verjährt.
Genau so vorgehen - Inkasso anschreiben, Titelkopie und eine aktuelle Forderungsaufstellung nach RDG § 11a anfordern. Dabei gleich darauf hinweisen, dass Zinsen nur für die letzten 3 Jahre geltend gemacht werden dürfen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimme zu :-)

Kannst du die Forderungsaufstellung mal anonymisiert hochladen? Insbesondere das mit den Zinsen interessiert mich und das würde ich gerne mal im Inkassowatch-Verteiler als merkwürdige Kostenexplosion rumschicken.

-- Editiert von mepeisen am 18.06.2018 12:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Sommertraum123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kannst du die Forderungsaufstellung mal anonymisiert hochladen? Insbesondere das mit den Zinsen interessiert mich und das würde ich gerne mal im Inkassowatch-Verteiler als merkwürdige Kostenexplosion rumschicken.

-- Editiert von mepeisen am 18.06.2018 12:18


Natürlich kann ich. Ich hab das ja als Foto von meiner Mutter. Die wohnt 500km weit weg.

Hier ein Upload, ich glaube ich habe alles nötige unkenntlich gemacht.
In der Mitte sieht man die komische Zinsexplosion.
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=e593d5-1529317495.jpg


Besonders schön finde ich ja auch dass man bei Nichteinhaltung der Frist damit droht einen Außendienstmitarbeiter vorbei zu schicken, der dann eine Zahlung eintreibt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Sehr komisch die Aufstellung.

Zitat:
Besonders schön finde ich ja auch dass man bei Nichteinhaltung der Frist damit droht einen Außendienstmitarbeiter vorbei zu schicken, der dann eine Zahlung eintreibt.


Sollte ein Außendienstler bei Dir auftauchen, dann einfach wieder wegschicken, nichts quittieren, auch nicht auf dem Tablett seine Anwesenheit bestätigen, einfach nix tun. Auf eine schriftliche Klärung der Forderungsangelegenheit bestehen.

-- Editiert von hausfrau66 am 18.06.2018 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sommertraum123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Sollte ein Außendienstler bei Dir auftauchen, dann einfach wieder wegschicken, nichts quittieren, auch nicht auf dem Tablett seine Anwesenheit bestätigen, einfach nix tun. Auf eine schriftliche Klärung der Forderungsangelegenheit bestehen.
-- Editiert von hausfrau66 am 18.06.2018 12:47


Das sowieso. Da habe ich meine Mutter auch vorhin schon angewiesen falls bei ihr jemand auftaucht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit dem Argument Verjährung ist das eigentlich erst mal abgewehrt. Insofern muss man sich eigentlich keine großen Gedanken machen, was dahinter steckt.

Nachvollziehbar ist das für mich nicht.

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