Forderung accredis Inkasso (Postbank)

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
manu1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung accredis Inkasso (Postbank)

Hallo,

ich habe zum folgenden Sachverhalt eine Frage: Meine Frau bekam heute diesen Brief von accredis Inkasso Gmbh.....:

Forderung Deutschebank AG Bonn gegen ........
ehemaliges Girokonto Nr. 0912725437

Sehr geehrte Frau .....,

hiermit zeigen wir an, dass wir von der Deutsche Postbank AG BONN mit der Einziehung einer überfälligen Forderung aus Kontokorrentabrechnung (zu der Kontonummer 33443322222) wie folgt beauftragt worden sind:

1. Hauptforderung 89,40 €
2. 5,12% Verzugszinsen seit dem 02.09.2009 0,72 €
3. Bisherige Mahnauslagen/Kosten und
Kontoführungsgebühren ab 02.09.2009 1,79€ pro Monat 13,58 €
Zwischensumme 103,70 €
4. Kosten unserer Tätigkeit, die im Rahmen des
Verzugsschadens gem. §§ 284/286 ff BGB mit
geltend gemacht werden:
a) Bearbeitungskosten 37,50 €
b) Auslagenpauschale 7,50 €
c) 19% MwSt 8,55 €
Gesamtforderung 157,25 €

Um weitere Kosten und Maßnahmen zu ersparen, ersuchen wir Sie, den oben genannten Betrag bis zum 11.11.2009 (hier eingehen) unter Angebe des Aktenzeichens auf unser unten genanntes Konto zu überweisen, etc.....


Meine Frau schloß dieses Konto und eröffnete ein neues bei der Postbank. Wir bekamen keine Mahnungen und sind deshalb sehr überrascht über die Forderung. Wir wissen nicht mal wo die Hauptforderung her kommt und beim Nachfragen bei der Postbank konnten Sie und keine Information weitergeben, da der Fall bereits beim Inkassobüro liegt.

Meine Frage sind:

a) Wie kommen wir an die Information, ob die Hauptforderung gerechtfertig ist?
b) Wie können wir wissen, ob die Mahnbriefe der Post überhaupt an meiner Frau
abgeschickt wurden?
c) Wird die Anforderung höher wenn ich nach mehr Information beim Inkassobüro frage?

Ich danke Euch in voraus!!!
Manuel

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1. Hauptforderung 89,40 €
2. 5,12% Verzugszinsen seit dem 02.09.2009 0,72 €
3. Bisherige Mahnauslagen/Kosten und
Kontoführungsgebühren ab 02.09.2009 1,79€ pro Monat 13,58 €
Zwischensumme 103,70 €


Ich würde 105 € direkt und unangekündigt unter Angabe der ktonummer auf das Konto der Postbank überweisen und das Schreiben des Inkassoladens zunächst komplett ignorieren und auf das 2 Schreiben von accredis warten.
Dann würde ich gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und auf den Rechtsweg verweisen.
Schläft nach 2 bis 3 Inkassobriefe und evtl 1 oder 2 Anwaltsbriefe ( RA Heyl) ein bzw wird ausgebucht.Evtl versucht auch noch ein Calll Agent telefonisch Druck zu machen. Ich halte die Gebühren des extern beauftragten IBs für nicht durchsetzungsfähig
Willst Du allerdings schnell Ruhe dann solltest Du zahlen

lg



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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Der Gläubiger muß die Forderungen auf Verlangen des Schulderns BEWEISEN.
Nach neuem Recht ist es so, daß nicht mehr gemahnt werden muß, d.h., daß gleich vollstreckt werden kann.
Die Berechtigung der Forderungen können Sie z.B. durch eine Verbraucherzentrale kostengünstig prüfen lassen.
Dennoch möchte ich Ihnen empfehlen, daß Sie Ihre Entscheidung, bei einer "anonymen Bank" (= Postbank) ein Konto zu eröffnen, vielleicht überdenken und evtl. eine Bank mit Privatcharakter wählen, in der Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben.

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#3
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Zwischenzeitlich kann man thehellions Standarttexte wohl schon als spam bezeichnen, zumindest aber als Sinnlosposting, da ja nicht einmal versucht wird, auf die Frage einzugehen.

quote:
Wir wissen nicht mal wo die Hauptforderung her kommt und beim Nachfragen bei der Postbank konnten Sie und keine Information weitergeben, da der Fall bereits beim Inkassobüro liegt.


Warum sollte der TE eine ggf. unberechtigte Forderung denn kommentarlos zahlen?

quote:
Nach neuem Recht ist es so, daß nicht mehr gemahnt werden muß, d.h., daß gleich vollstreckt werden kann.


Das ist ja nun auch nur Unsinn.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Warum sollte der TE eine ggf. unberechtigte Forderung denn kommentarlos zahlen?

@ali baba/mein lieber Schollie
Mensch Ali !
ist doch logisch das meine Empfehlung nur gilt falls die Haupt Forderung unstrittig ist

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#5
 Von 
manu1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich danke Euch allen für Eure Kommentare!!! Eigentlich will ich nur wissen, ob ich Beweisen der Hauptforderung vom Inkassobüro verlangen kann. Die Deutsche Postbank gibt mir gar keine Information, da der Fall beim Inkassobüro vorliegt.

Gruß
Manuel



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#6
 Von 
manu1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so....!!! Wir werden bei der Postbank unser Girokonto kündigen, parallel dazu habe ich den Ombudsmann der privaten Banken angeschrieben und mich beschwert, dass die Postbank ein Inkassobüro zum Geld eintreiben los schickt aber nicht in der Lage ist den Kunden zu informieren worum es eigentlich geht.

Ich weiß gar nicht, ob so was etwas bringt aber schaden kann es ja nicht.

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#7
 Von 
Schwester_Alma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Manu,

das ist ja sehr interessant, denn mir ist genau das Gleiche passiert!!!!! Allerdings mit einer etwas höheren Forderung; von mir will die accredis 154 €. Auch mir ist vollkommen schleierhaft, wo die Gesamtforderung herkommt. Die Kommunikationt mit der Postbank ist sehr sehr mühsam, aber ich bleibe hartnäckig. Einer aus meiner Familie (Manager bei einer Computerfirma,der sich gut in der Wirtschaft etc. auskennt), meinte, dass wir zuerst das Schreiben des IB ignorieren und versuchen sollen, uns mit der Postbank (PB) zu verständigen. Das versuchen wir jetzt.
Auch ich habe weder Mahnungen noch sonst etwas von der PB bekommen, bin auch schon seit 5 Jahren nicht mehr dort Kundin! Und obwohl ich mich bei der PB umgemeldet habe, haben sie die Rechnungen (anscheinend!!!) an meine alte Adresse geschickt...
Das verstehe wer will.

Bin gespannt, wie es weiter geht. Das nervt ganz schön. :-(

Viele Grüße,

Schwester Alma

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
bin auch schon seit 5 Jahren nicht mehr dort Kundin!

Überprüf doch mal ob die Forderung nicht verjährt ist ;)

lg

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#9
 Von 
Schwester_Alma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo thehellion,

ja, daran habe ich auch schon gedacht. Allerdings weiß ich nicht, wie da die genaue Rechtslage ist und ob solche Schulden (sofern sie denn tatsächlich bestehen?) wirklich schon nach 5 Jahren verjähren? Irgendwie dachte ich immer, dass das im Bankwesen länger dauert.
Aber vielleicht sollte ich da nochmal hinterher sein, das stimmt. Danke für den Hinweis.

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#10
 Von 
manu1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe erstmal Einspuch eingelegt, mal schauen was passiert:

Einspruch – Aktenzeichen: 0912725437


Sehr geehrter Herr Sta...,

hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre Forderung mit dem oben genannten Aktenzeichen ein.
Das Girokonto mit der Nummer 0912725437 ist mir nicht bekannt, Mahnungen oder sonstige Mitteilungen habe ich nie erhalten.

Ich bin Kundin bei der Deutschen Postbank AG, meine Girokontonummer ist aber eine ganz andere. Ich habe versucht nähere Informationen diesbezüglich von der Deutschen Bank AG zu bekommen, aber sie haben mich auf Sie verwiesen.

Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um einen Irrtum handelt. Sollten Sie dennoch Ihre Forderung weiterhin geltend machen wollen, bitte ich Sie mir zur Klärung des Sachverhalts alle Ihnen verfügbare Informationen zuzuschicken.


Mit freundlichen Grüßen


Ciao
Manuel



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#11
 Von 
manu1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

so, ich habe Post vom Ombudsmann der privaten Banken bekommen. Die Stellungnahme der Post war auch dabei:

Die Anforderung kam zustande weil beim Wohnungswechsel meiner Freundin die Kontounterlagen und Bankkarte, obwohl wir bei der Post das Konto mit der ungültigen Adresse schließen liessen und ein neues mit der neuen Adresse auf Beratung der Postmitarbeiterin gleichzeitig eröffneten, nicht zugestellt werden konnten. Dann wurde von der Post nach einem Jahr stillschweigende Kontoführung, die Kontogebühren usw... abgerechnet, das Konto geschlossen und die bekannte Inkasso Firma beauftragt.

Der Fall wurde von der Post kulanterweise geschlossen und die Geldforderung zurück gezogen. Für das Verhalten des Postmitarbeiters, der auf meine Fragenzur Geldforderung keine Stellung genommen hatte (das war eigentlich meine Beschwerde beim Ombudsmann gewesen!) und mich gleich auf das Inkasso Kanzlei verwies hat sich die Post entschuldigt.

Mittlerweile, haben wir die Bank gewechselt und sind bei der Konkurrenz, so kann es nicht mit Kunden umgegangen werden!!!

Gruß
Manuel

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Der Fall wurde von der Post kulanterweise geschlossen und die Geldforderung zurück gezogen

quote:
Für das Verhalten des Postmitarbeiters, der auf meine Fragenzur Geldforderung keine Stellung genommen hatte (das war eigentlich meine Beschwerde beim Ombudsmann gewesen!) und mich gleich auf das Inkasso Kanzlei verwies hat sich die Post entschuldigt.


Immerhin !

lg



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#13
 Von 
equinox81
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!
Freut mich dass es nun so gut ausging. Ich schätze der werte Post(bank)angestellte wird schon seine Schelte bekommen haben ;-) da Angestellte grundsätzlich *im Namen von* agieren und somit für alles was sie sagen und tun haften.
Die PostBank weiß natürlich dass auch sie ihre Unterlagen entsprechend lange archivieren muss, und die Aussage, man könne dazu keine Auskünfte geben da der Fall an die Inkasso weitergeleitet wurde, natürlich völliger Unfug ist. Die Weitergabe an ein Inkasso befreit den Gläubiger ja nicht von seiner Pflicht, im Zweifelsfalls die Forderung belegen zu können. Insofern - Pfusch am Bau :)

LG

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