Forderung

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
hundel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung

Hallo,

ich war vor ca. 1,5 Jahren selbständig, da das Unternehmen (eine GBR aus 2 Gesellschaftern) keine EInnahmen hatte, dennoch einige Schulden, hatten wir uns etwas Geld von einer bekannten geliehen. Letztes Jahr im Dezember 2010 gab es hierzu auch schon eine Gerichtsverhandlung, weil Mitarbeiter keinen Lohn bekommen haben, zwecks verdachtes auf Betrug. Um den Schaden bei meiner bekannten wieder gut zu machen, schreib ich ihr vor ca. 4 wochen einen Brief mit Einschreiben, in dem ich Sie aufforderte mir die aktuellen Forderungen gegenüber Ihr zu nennen, damit ich ihr einen geeigneten Ratenzahlvorschlag unterbreiten kann. Bis heute kam kein Schreiben zurück, soll ich ihr noch einmal eine Erinnerung schreiben oder wie würdet ihr weiter verfahren wenn keiner auf Schreiben reagiert? Also sie wohnt noch an der Postanschrift, zu Ihr selber habe ich keinen Kontakt mehr, da das Verhältnis im Streit beendet wurde.

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8 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sie ist nicht verpflichtet den Ratenzahlungsvorschlag anzunehmen ! Möglicherweise wartet Sie auf eine Zahlung der 1 Rate bevor Sie das gerichtliche mahnverfahren eröffnet !
Wäre deshalb evtl kein Fehler hier - als Good Will Aktion " mal einen teil der ohenhin unstrittigen Forderung zu begleichen


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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
hundel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Geschweige denn hat sie mir bis heute noch nicht ihre Kontonummer mit geteilt, also was soll ich machen? Sollte ich Sie nochmals anschreiben? Ich mein was ist das für ein Verhalten wenn man auf so ein Schreiben nicht reagiert? Was würdet ihr tun?

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#3
 Von 
KSM2002
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ohne Kontodaten ist schon schwierig. ABER: Sie wird dich nicht wegschicken, wenn du Ihr einen Teil des Geldes persönlich vorbeibringen würdest. Bei der Gelegenheit kannst du ja gleich das persönliche Gespräch suchen. Ist besser, als so anonym per Brief zu kommunizieren. Und was die offene Summe betrifft, so wirst du doch so etwa wissen, was du ihr schuldest...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Sie wird dich nicht wegschicken, wenn du Ihr einen Teil des Geldes persönlich vorbeibringen würdest.

Die dümmste aller Möglichkeiten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wegen?


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Der überaus hohen Gefahr der nicht Nachweisbarkeit der Zahlung ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
hundel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte deswegen eine Aufstellung der Forderung um mir einen Überblick zu verschaffen, daher werde ich die Möglichkeit ausschlagen, Ihr das Geld persönlich vorbeizubringen. Ich möchte dies schön überweisen, damit ich auch vorlegen kann, dass ich es überwiesen habe, wenn es mal zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Mich würde rein interessieren, habe mittlerweile ein 2. Schreiben versand, wenn Sie immer noch nicht drauf reagiert.

Gruß

Hundel

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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, Nachweise sind echt total wichtig. Danke, Harry!


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