Forderung Inkassounternehmen zu hoch?

27. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
isegrim123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Forderung Inkassounternehmen zu hoch?

Ich habe von dem Inkassobüro Kohl Forderungsmanagment am 30.07.2015 ein Schreiben erhalten in dem ein Link zu Youtube und ein QR-Code eingefügt waren und ich wurde aufgefordert 149,64 € zu zahlen.
Die ursprüngliche Forderung stammt von der Firma Lichtblick SE und belief sich auf 44,66 €.
Mir erschien damals die Forderung des Inkassobüros zu hoch und ich habe im Internet nach der Kohl KG erkundigt. In den Foren stand nichts Gutes. Nach mehreren Telefonaten und E-Mail Kontakt mit dem Inkassobüro, welche nie beantwortet wurden, habe ich vorsichtshalber den offenen Betrag von 44,66 € am 03.09.2015 an Lichtblick SE überwiesen.
Anfang Oktober habe ich bei Lichtblick Se angerufen und mich erkundigt, ob das Geld dort eingegangen ist. Das war der Fall. Allerdings hat Lichtblick das Geld an die Kohl KG weitergeleitet. Obwohl die Kohl KG Lichtblick gegenüber bestätigt hat, dass der Betrag von 44,66 € dort eingegangen ist, hat man mir gegenüber das Gegenteil behauptet.
Statt dessen soll ich jetzt 186,27 € an die Kohl KG zahlen.
Das erscheint mir entschieden zu hoch.
Wie soll mich verhalten?

-- Editier von isegrim123 am 27.10.2015 12:56

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Du lässt in Deinem Beitrag offen, wie es zu der Forderung gekommen ist. Der Gläubiger könnte außer der Hauptforderung noch Anspruch auf Kosten für Rücklastschriften, Verzugszinsen, Adressermittlung etc. haben, welche durch dich zu begleichen sind.

Telefoniere nicht mehr mit dem Inkasso. Du sprichst dort mit weisungsgebundenen Callcentermitarbeitern. Dem Inkasso würde ich per Einwurfeinschreiben einen Widerspruch senden mit dem Zusatzhinweis, dass Du die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt hast und die eingegangenen Gelder mit der Hauptforderung zu verrechnen sind.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
habe ich vorsichtshalber den offenen Betrag von 44,66 € am 03.09.2015 an Lichtblick SE überwiesen.

richtig gemacht
Zitat:
Anfang Oktober habe ich bei Lichtblick Se angerufen und mich erkundigt, ob das Geld dort eingegangen ist. Das war der Fall. Allerdings hat Lichtblick das Geld an die Kohl KG weitergeleitet.

Das haben sie nicht weitergeleitet
Ergo : Der Lichtblick Telefonist flunkert

Was ist in den 44,66 intus ?
Handelt es sich hierbei um die reine hauptforderung ?

Die von Kohl begehrten Kosten sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

-- Editiert von thehellion am 27.10.2015 17:55

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#3
 Von 
isegrim123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hallo,
Du lässt in Deinem Beitrag offen, wie es zu der Forderung gekommen ist. Der Gläubiger könnte außer der Hauptforderung noch Anspruch auf Kosten für Rücklastschriften, Verzugszinsen, Adressermittlung etc. haben, welche durch dich zu begleichen sind.
Telefoniere nicht mehr mit dem Inkasso. Du sprichst dort mit weisungsgebundenen Callcentermitarbeitern. Dem Inkasso würde ich per Einwurfeinschreiben einen Widerspruch senden mit dem Zusatzhinweis, dass Du die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt hast und die eingegangenen Gelder mit der Hauptforderung zu verrechnen sind.


Das ist ja mein Problem. Ich habe bisher keine Auflistung erhalten, wie sich die Kosten des Inkassobüros zusammensetzen. Auf meine Anfragen, egal ob telefonisch oder schriftlich wird nicht eingegangen.
Danke für den Hinweis mit dem Einwurfeinschreiben!

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#4
 Von 
isegrim123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Hauptforderung von Lichtblick war eine Abschlussrechnung. Diese 44,66 € sind die eigentliche reine Hauptforderung.
Ich hatte parallel mit meinem Umzug auch den Stromambieter gewechselt. Durch die ganze Aufregung, die der Umzug mit sich gebracht hatte, habe verschwitzt den Betrag an Lichtblick zu zahlen. Das Lichtblick bei der Aussage, dass sie mit dem Inkassobüro telefonoiert haben geschwindelt hatten, glaube ich nicht. Die Mitarbeiterin von Lichtblick hat extra noch einmal bei mir angerufen, um mir mitzuteilen, das der Betrag in von 44,66 € doch bei der Kohl KG eingegangen sei.
Mir erscheint die Foderung von der Kohl - Inkasso auch viel zu hoch. Nur wie soll ich mich dagegen wehren?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Das Lichtblick bei der Aussage, dass sie mit dem Inkassobüro telefonoiert haben geschwindelt hatten, glaube ich nicht. Die Mitarbeiterin von Lichtblick hat extra noch einmal bei mir angerufen, um mir mitzuteilen, das der Betrag in von 44,66 € doch bei der Kohl KG eingegangen sei.

Ich bleibe dabei : die MA flunkert
Da wird nix weitergeleitet (komme aus der Branche)
Der Versorger kann eine nicht zweckgebundene zahlung gem BGB 367 mit den Verzugskosten verrechnen
Was hattest Du in den verwendungszweck des Überweisungsträgers geschrieben ?

Falls Du leider nicht zweckgebunden überwiesen hattest würde ich ebenso vorgehen wie @hausfrau :

Zitat:
Dem Inkasso würde ich per Einwurfeinschreiben einen Widerspruch senden mit dem Zusatzhinweis, dass Du die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt hast und die eingegangenen Gelder mit der Hauptforderung zu verrechnen sind.


Hier eine Gebührenliste was an Inkassokosten zu zahlen wäre (links auf der seite)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
In Deinem Fall wären das theoretisch 15 €


-- Editiert von thehellion am 27.10.2015 22:38

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du denen denn deine neue Adresse mitgeteilt?
Wenn ja, würde ich noch maximal 3€ nachschieben für Zinsen und Briefporto.
Ansonsten 13€ für Zinsen, Briefporto und Adressermittlung.

Dass das Inkasso 140€ Gebühren will ist Blödsinn. Ich würde mich hier beim Aufsichtsgericht beschweren, 1. wegen Verweigerung eine genaue Aufschlüsselung der Gebühren vorzulegen (ggf. Verstoß gegen §11a RDG ) und 2. wegen offensichtlich massivem Verstoßes gegen das RVG.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
isegrim123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Von mir werden jetzt nicht nur 149,64 € verlangt, sondern mittlerweile186,27 €.
Zahlbar bis zum 29.10.2015.
Letzter Satz des Schreibens:
Andernfalls werden wir den Sachverhalt unserer Rechtsabteilung zur Entscheidung über eine Strafanzeige vorlegen.
Werde jetzt das Schreiben mit Einschreibenrücksendeschein fertig machen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von isegrim123):
Andernfalls werden wir den Sachverhalt unserer Rechtsabteilung zur Entscheidung über eine Strafanzeige vorlegen.

Geh direkt zur Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Nötigung.

Zudem schreibst Du eine Beschwerde an das zuständige Aufsichtsgericht - das findest Du über http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1 - dass Dir zu Betreibung von Forderungen mit einer Strafanzeige gedroht wird, obwohl bei Nichtzahlung einer Abschlussrechnung schon grundsätzlich nicht mal ansatzweise ein Straftatbestand erkennbar ist, Du die Hauptforderung bereits gezahlt hast und nur noch die Verzugskosten offen sind.

-- Editiert von JogyB am 28.10.2015 10:56

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

"Sehr geehrtes Inkassobüro,
bezugnehmend auf meine am xx.xx. erfolgte Direktzahlung von xx € an Ihren Auftraggeber setze ich Sie mit diesem schreiben
darüber Kenntnis das diese Zahlung ausschließlich zur begleichung der Hauptforderung zu verwenden ist (BGB § 367 .2)
Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon "


Sicherheitshalber gehst Du her und überweist ebenfalls an den Versorger gerundet z.b 15 €
Ebenfalls zweckgebunden :
Im Überweisungsträger die Kundennummer von Lichtblick und " Mahngebühr, Zinsen"

Die Angebliche Überprüfung der rechtsabteilung bezüglich der Strafanzeige würde ich vernachlässigen
Die Behörden würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anschließend einstellen
Pure Angstmache

Die rechtsprechung ist nicht unbedingt inkassofreundlich :
http://www.dasd-aktuell.de/kosten-von-inkassounternehmen-ganz-uberwiegend-nicht-erstattungsfahig/
http://openjur.de/u/552608.html

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
isegrim123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Tipps!!! Das hat mir Mut gemacht.
Ich war heute mit meinen Unterlagen nun doch bei der Polizei. Da von meiner Seite keine betrügerischen Absichten vorliegen brauche ich mir über die Drohungen keine Sorgen machen. Sie sind eh haltlos. Der Polizist gab mir den Rat einfach abzuwarten was geschieht. Falls ein gelber Brief vom Amtsgericht kommt, hätte ich endlich die Möglichkeit den Fall zu klären. Er konnte sich aber nicht vorstelle, dass das Inkassounternehmen soweit geht. Schließlich ist es mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn ein Titel erwirkt wird.
Ansonsten habe ein Einschreiben mit Rücksendeschein an die Kohl KG geschickt und sie darin noch einmal aufgefordert mir in Kopie die Vollmacht von Lichtblick Se zukommen zu lassen und eine lückenlose Aufstellung der Kosten. Und hab noch einmal darauf hingewiesen, dass die Hauptforderung bereits beglichen ist. Den Text an die Kohl KG habe ich natürlich etwas anders formuliert!
Mal sehen was jetzt geschieht.

Ich wünsche euch einen schönen Abend!

1x Hilfreiche Antwort

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