Forderung Inkasso rechtens?!

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steini83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Inkasso rechtens?!

Hallo an die Experten... Nachfolgend der Fall...

Ich habe vor einigen Jahren eine Haftpflicht- und Unfallversicherung bei einem Unternehmen abgeschlossen. Vor kurzem muss dieses Unternehmen wohl mit weiteren fusioniert sein (was ich ein paar Tage später in der Zeitung durch Zufall gelesen habe) und plötzlich stand auf meinem Kontoauszug eine Abbuchung einer Versicherungsgesellschaft, worauf ich mir keinen Reim machen konnte. Natürlich habe ich erstmal das Geld zurück buchen lassen und abgewartet. Jetzt, nach ca. 3 Monaten flattert mir ein Schreiben eines Inkassobüros ins Haus mit Mahnkosten etc.! Eine Mahnung oder ähnliches habe ich nie erhalten, wobei ich seit Vertragsbeginn noch 2 mal umgezogen bin und das Unternehmen eine alte Adresse hatte bei der auch der Nachsendeantag abgelaufen war. Aber eigentlich hätte diese Mahnung ja zum Unternehmen zurück gehen müssen, wenn sie eine geschickt hätten, oder?
Daher meine Frage... Muss ich die kompletten Gebühren etc. des Inkassobüros zahlen, nur die rückständigen Versicherungsgebühren oder was sollte ich tun?

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-- Editiert am 28.10.2010 14:24

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich würde sagen, die Forderung ist berechtigt und sollte schnellstmöglich ausgeglichen werden, da ansonsten der Versicherungsschutz erlöschen könnte.

Nachdem dir bewußt wurde, das die Abbuchung richtig gewesen ist, hättest du das Geld ja unverzüglich überweisen können. Dann wären keine Kosten entstanden.
Im übrigen hättest du dem Versicherungsunternehmen nach Umzug unverzüglich deine neue Anschrift mitteilen müssen - steht zu 99,99 % in allen Versicherungsbedingungen! Dann hättest du auch die Mitteilung über die Fusionierung erhalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Argumente von @mummelbiene sind nicht von der hand zu weisen
Ich würde unangekündigt die unstrittige Hauptforderung plus 6 € für die Rücklastschrift sowie 2 mal 6 € für eventuelle EMA Anfragen überweisen
Also gerunded 20 € an Gebühren sind sicherlich angefallen und wären auch durchsetzungsfähig

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Machen Sie, was bummelbiene rät - sie weiß, was sie schreibt. :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Argumente von @mummelbiene sind nicht von der hand zu weisen

Ich meinte natürlich @bummelbiene ( das m war keine absicht) :sweat:

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