Hallo,
ich habe letzten Sommer leider eine Rechnung über längere Zeit übersehen und nicht bezahlt. DAs Warenhaus hat nach einer Mahnung schon an ein Inkassobüro abgegeben (Infoscore). Ich habe dann auf die Schreiben des Inkassobüros zahlend reagiert. Allerdings habe ich nicht eingesehen auch noch Kontoführungsgebühren in Höhe von 12,- EUR zu bezahlen. Ich hatte gelesen, dass das nicht zulässig sei, diese zu verlangen. (auf einer Verbraucherberatungsseite). Leider habe ich das nicht per Einschreiben schriftlich dem Inkassobüro mitgeteilt, sondern über eine Mail über deren Webseite sowie ein Telefonat.
Nun hat das Inkassobüro an die angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen abgegeben. Diese fordert erneut und haben natürlich ihre Kosten aufgeschlagen (insgesamt noch mal 50,-EUR Forderung).
Muss ich zahlen oder kann das bis vors Gericht gehen? Sie schreiben ich müsse beim gerichtlichen Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten rechnen. Bin nun verunsichert was die Kontoführungsgebühren angeht. Ich möchte die Sache vom Tisch haben.
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Forderung Inkasso Kontoführungsgebühren, nun RA
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Theoretisch kann das bis vors Gericht gehen. Dort stehen die aber auf verlorenen Posten, denn sie müssen das begründen.
Gegten Kontoführungsgebühren kommt man recht einfach an mit der Gegenfrage, was das sein soll. Das ist einfach ein Unfugsposten.
Ich bin u.a. im Bankengewerbe tätig. Wenn die Kontoführungsgebühren verlangen und das begründen mit Tätigkeiten ähnlich einem "KK-Konto", dann kann man erwidern, dass die jegliche gesetzliche Regelung für Kreditinstitute mit Füßen treten, dass sie sich und ihre Konten doch bitte einer regelmäßigen Bafin-Prüfung unterziehen sollen und dies nachweisen sollen. Spätestens dann ist auch klar, warum Banken Kontoführungsgebühren erheben und Inkassobüros das nie einklagen werden...
Ich würde das einfach ignorieren, die hören irgendwann auf zu betteln. Wenn du denen was schreiben willst, dann beispielsweise in der Art:
quote:
Hallo.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Schreiben oder Mahnbescheide werden nicht zu einer Zahlung führen. Je nach Formulierung der weiteren Schreiben erstatte ich Strafanzeige wegen Nötigung.
Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG, sowie das Einmelden bei Auskunfteien.
Wollen Sie Kontoführungskosten erheben, weisen Sie mir das Einhalten der gesetzlichen Regelung zum Führen von Konten nach, sowie eine regelmäßige Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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