Forderung EOS Forderungsmanagement / Dt. Telekom

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Forderung EOS Forderungsmanagement / Dt. Telekom

Hallo alle zusamen,

heute habe ich ein Schreiben wegen einer Forderung von EOS Forderungsmanagement / Deutsche Telekom erhalten.

Neben dem Anschreiben wurden noch folgende Unterlagen mitgeschickt:
- Inkassovollmacht ausgestellt von Deutsche Telekom AG an EOS Forderungsmanagement vom 30.03.2014

- Forderungsaufstellung (siehe Anhang)

- Haushaltsbogen / Fragebogen

- Kopie des Vollstreckungsbescheides vom 04.06.2004 (siehe Anhang)


Nun meine Fragen:

- Den Haushaltsbogen mit den privaten / finanziellen Fragen fülle ich nicht aus, oder? Geht die nichts an denke ich

Sind die einzelnen Posten der Forderungsaufstellung gerechtfertigt?
- Anwaltsgebühren -> 135,52€
- Gerichts-/ Vollstreckungskosten -> 22,50€ (die sind doch schon im VB enthalten?!)
- Zinsen bis 02.01.2015 -> 538,78€ (So viel? Verjähren die nicht nach 4 Jahren?)

Forderungsaufstellung:
http://www.directupload.net/file/d/3865/cp6g7izf_jpg.htm

Vollstreckungsbescheid:
http://www.directupload.net/file/d/3865/fgb9gcks_jpg.htm

Danke für Tipps & Ratschläge
Grüße
toschm

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-- Editiert toschm am 12.01.2015 13:06

-- Editiert toschm am 12.01.2015 13:07

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Die Zinsen vor dem 1.1.2012 sind verjährt (bis auf die 8,21 € aus dem Vollstreckungsbescheid). Die Einrede der Verjährung musst Du aber selbst anbringen, dazu ist der Gläubiger nicht verpflichtet.

Unstrittig sind damit:
677,80 € Hauptforderung
112,13€ Anwaltskosten
22,50 € Gerichtskosten
10,67 € Mahnkosten
8,21 € titulierte Zinsen
Das ergibt dann die 831,31 € aus dem Vollstreckungsbescheid.

Dazu kommen dann noch die Zinsen ab dem 1.1.2012 bis heute von 126,22 €.

Ob die Inkassogebühren gerechtfertig sind... eigentlich braucht die Telekom hier sicher keine Unterstützung. Andererseits sind sie mit 31,50 € aber sehr moderat, ist die Frage, ob man deswegen noch ein Aufhebens machen sollte.

Was mich ein wenig stutzig macht ist die Differenz von 23,39 € zwischen den Anwaltsgebühren im Vollstreckungsbescheid und der Kostenaufstellung.

Ich würde jetzt erst einmal 958 € (Titel+Zinsen aufgerundet) überweisen, im Verwendungszweck HF + titulierte Kosten + Zinsen.

Dann das Inkasso noch anschreiben (Einschreiben!), dass Du die titulierte Forderung inkl. Zinsen ab dem 1.1.2012 überwiesen hast und für die vor dem 1.1.2012 angefallenen, nicht tutulierten Zinsen die Einrede der Verjährung anbringst. Gleichzeitig eine Frist für die Rückgabe des Titels setzen (nach Datum, mind. 14 Tage) und ankündigen, dass Du nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung auf Herausgabe des Titels klagen wirst.

Dann noch das Inkasso dazu auffordern, Dir die Differenz von 23,39 € zwischen Vollstreckungsbescheid und Kostenaufstellung bei den Anwaltskosten zu erklären, im Aschluss wirst Du dann prüfen, ob dieser Betrag rechtmäßig gefordert wird.

Die 31,50 € Inkassogebühre kannst Du entweder zurückweisen oder gleich mit überweisen (dann Verwendungszweck anpassen), je nachdem ob Du da noch streiten willst oder nicht.


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 12.01.2015 13:48

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Von der Forderungsaufstellung:
- Anwaltsgebühren sind nicht nachvollziehbar. Im Titel selbst sind lediglich die Kosten für den Titel enthalten, was aber nur 112,13€ sind. Keine 135,52€.
- Inkassogebühren gibt es keine. Wofür auch?
- Zinsen: Gibt es nur für alles ab 1.1.2012 und hier würde ich auch nur Zinsen bei 5% über Basiszins akzeptieren. Das sind dann die 8,21€, die im Titel direkt stehen, sowie bis heute 97,07€.

quote:
Den Haushaltsbogen mit den privaten / finanziellen Fragen fülle ich nicht aus, oder?

Kommt drauf an, was du vor hast. Es wäre billiger als eine Vermögensauskunft abzugeben und es würde auch nicht in der Schufa auftauchen ;-)


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Gibt es nur für alles ab 1.1.2012 und hier würde ich auch nur Zinsen bei 5% über Basiszins akzeptieren.

Im Vollstreckungsbescheid ist der Zinssatz mit 6,14% festgelegt.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Warum keinen Vergleich mit EOS aushandeln ?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Danke erstmal für die Ratschläge.

quote:
Die 31,50 € Inkassogebühre kannst Du entweder zurückweisen oder gleich mit überweisen (dann Verwendungszweck anpassen), je nachdem ob Du da noch streiten willst oder nicht.

Die Inkassogebühren werde ich zahlen

quote:
Warum keinen Vergleich mit EOS aushandeln ?

Mach ich dann noch - mir ging es erstmal darum zu klären, ob die Forderungsaufstellung so einigermaßen korrekt ist.

quote:
Kommt drauf an, was du vor hast. Es wäre billiger als eine Vermögensauskunft abzugeben und es würde auch nicht in der Schufa auftauchen ;-)

Ok, den Bogen fülle ich denen aus; aber erst, wenn ich ne korrigierte Forderungsaufstellung habe.


Die Einrede der Verjährung muss ich ja selbst erbringen. Das heißt, ich setze ein Schreiben auf in dem ich den Zinsen bis zum 01.01.2012 widerspreche.
Gleichzeitig dann auffordern bzw. bitten, mir eine korrigierte Forderungsaufstellung zu schicken, in der die verjährten Zinsen gestrichen sind.

Im gleichen Schreiben die Differenz der Anwaltskosten erklären lassen.

Wenn die dann so nett sind, und mir eine korrigierte Forderungsaufstellung geschickt gaben, dann schicke ich EOS diesen Haushalsbogen

Meint Ihr, dass dieser Weg ok ist?

Grüße

toschm


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Im Vollstreckungsbescheid ist der Zinssatz mit 6,14% festgelegt.

Was exakt den damaligen 5% über Basiszins entspricht. Darüber hinaus steht im Titel zumindest hinsichtlich der Verfahrenskosten ebenfalls "5% über Basiszins". So verkehrt ist das also nicht. Ich würde das daher auf jeden Fall erst mal so verlangen. Dann sieht man, was das Inkasso dazu sagt.

quote:
Die Inkassogebühren werde ich zahlen

Warum, wenn sie nicht tituliert sind?

quote:
Meint Ihr, dass dieser Weg ok ist?

Vorläufig ja. Dann muss man halt mal sehen, wie dir reagieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich schreibe denen jetzt erstmal und warte deren Reaktion ab.

Danke Euch für die Tipps... Ich melde mich dann wieder, wenn es Neues gibt.

Hat vielleicht jemand nen Link zu einem Musterbrief wegen der Verjährung?

Ich weiß nicht, wie ich das am Besten schreiben soll und such mir gerade nen Wolf

Grüße

toschm

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-- Editiert toschm am 12.01.2015 16:12

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Update:

Statt der aktualisierten Forderungsaufstellung, in der die verjährten Zinsen gestrichen sind, habe ich das Angebot erhalten, bis 27.02.2015 375,00€ zu zahlen.

Hört sich ja schon mal gut an, wenn man bedenkt, dass alleine die Hauptforderung 677,80€ beträgt.

Nun meine Frage:
Soll ich dort anrufen, und darauf eingehen - oder das schriftlich / per mail machen und gleichzeitig eine Bestätigung anfordern, aus der hervor geht, dass ich nach der Zahlung der Vergleichssumme auch den Titel im Original erhalte...


Danke für Ratschläge

Grüße
Tobias

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-- Editiert toschm am 29.01.2015 14:23

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie genau ist denn dieser Vergleichsvorschlag formuliert?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

quote:
Wie genau ist denn dieser Vergleichsvorschlag formuliert?


Hallo mepeisen,

hier mal das Schreiben eingescannt:
http://www.directupload.net/file/d/3882/z3jo2enk_jpg.htm

Die Komplettforderung ist jetzt niedriger als zu Beginn... wahrscheinlich durch das Streichen der verjährten Zinsen.

Danke Dir für Tipps

Grüße
toschm

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-- Editiert toschm am 29.01.2015 17:57

2x Hilfreiche Antwort

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