Forderung Deutsche Bahn - Bahncard 25 - Universum Inkasso

10. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Deutsche Bahn - Bahncard 25 - Universum Inkasso

Die Bahncard 25 meiner Freundin wurde im März automatisch verlängert. Zuvor Januar/Februar hatte sie ihre Bank gewechselt und die neue Bankverbindung vergessen für das SEPA Lastschriftverfahren auf der Seite der Deutschen Bahn freizuschalten und somit wurde der fällige Betrag für die Verlängerung der Bahncard nicht abgebucht. Nun ist bis heute (10.07.2016) keine Zahlungsaufforderung, kein Mahnbescheid noch irgendein weiterer Brief von der Deutschen Bahn eingegangen, um auf die offene Forderung hinzuweisen.

Am 07.07.2016 ist ein Brief von Universum Inkasso eingegangen mit einer Forderung von Insgesamt 132,87 Euro.

Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

DB Vertrieb GmbH
Hauptforderung: 62 Euro
Mahngebühren: 2,50 Euro
Zinsen: 0,47

Universum Inkasso
Geschäftsgebühr: 49,50 Euro
Auslagenpauschale: 9,90 Euro
Ermittlungskosten: 8,50 Euro

Nun möchte ich fragen, wie ich am Besten vorgehen kann, um möglichst nicht das Inkasso Unternehmen zu bezahlen und auch keine Mahngebühren? Widerspruch gegen den Bescheid des Inkasso Unternehmens? Hauptforderung an die Deutsche Bahn überweisen?

Meiner Ansicht nach sind diese Kosten nicht von meiner Freundin zu tragen (Ausnahme: Hauptforderung und ggfs. Zinsen), da vor diesem Bescheid des Inkasso Unternehmens nie von Seiten der Deutschen Bahn auf austehende Forderungen hingewiesen wurde.

Vielen Dank im Voraus

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Lastschriftstorno?
Hat db vom alten konto versucht abzubuchen?
Es wurde noch nicht nachweisbar mit dem inkassoladen schriftlich kommuniziert?
Sind in den 62 bereits mahngebuehren mit drin?

-- Editiert von alucard2005 am 10.07.2016 13:01

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#2
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich hat die DB versucht vom alten Konto abzubuchen. Das Konto existiert seit etztem Jahr nicht mehr.

Mit dem Inkassounternehmen haben wir uns noch nicht in verbindung gesetzt. Bisher liegt nur besagtes Schreiben vor.

Die 62 Euro sind die Kosten für die Bahncard 25, welche wir bezahlen wollen.

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#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Gut
Mein tipp :
Die freundin ignoriert das inkassoschreiben zunächst und überweist morgen gerundet 70 Euro zweckgebunden auf das bekannte db konto (nicht ans inkasso)
Verwendungszweck : bahncart 25 / hauptforderung 62€ plus 8 € verzugskosten

Dann :
Auf das nächste inkassoschreiben warten und die forderung mangels vorlage der vollmacht gem bgb 174 schriftl zurückweisen.

Dann:
(die inkassobude hat natürlich die vollmacht nachgereicht)

Ich weise die Forderung vollumfanglich zurück. Mit der telef. Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden. Weitere Briefe ihres Hauses sowie ihres vertragsanwaltes werden zu keiner weiteren zahlung meinerseits führen.

Am besten noch mal posten
Die Freundin soll sich auf jeden Fall auf einige böse Briefe einstellen

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Ermittlungskosten deuten auf eine Adressermittlung hin. Seid ihr umgezogen oder habt ihr Probleme mit der Post? Bei der UI ist es nicht üblich einfach Ermittlungskosten einzubuchen.

Überweist die 62+2,50 direkt an die DB. Sämtliche weitere Schreiben der UI kann man ignorieren. Ein MB wird nicht kommen und der Schufa wird nichts gemeldet bei Forderungen der DB.

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#5
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, allerdings ist meine Freundin seit Februar in der neuen Wohnung gemeldet und die Adressdaten waren auch im DB Profil hinterlegt. Sie hat noch einen Brief von der DB Mitte März bekommen (Freischaltcode für SEPA).

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#6
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Sache habe ich vergessen zu erwähnen. Die neue Bahncard wäre ab 30.03.2016 gültig. Wie erwähnt hatte sie vergessen das neue Bankkonto für das SEPA Lastschriftverfahren rechtzeitig freizuschalten. Dies war ihr einziges Versäumnis und jetzt lässt sie sich erneut einen Freischaltcode zukommen.

Allerdings hätte ich erwartet, dass man vor der Beauftragung eines Inkasso Unternehmens angeschrieben wird und darauf hingewiesen wird, dass etwas mit dem Lastschriftverfahren schief gelaufen ist und auf den ausstehenden Betrag hinweist. Zumal, wie zuvor erwähnt, aktuelle Adressdaten bei der DB vorliegen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den Brief vom März aufheben, denn das beweist, dass die neue Adresse mitgeteilt wurde.
Ich würde hier so wie alucard schreibt vorgehen und den Rest wegen "groben Unfugs" zurückweisen. Mit deutlichem Verweis, dass die neue Adresse mitgeteilt wurde und man nicht dafür verantwortlich ist, wenn die Bahn ihre eigenen Datenbestände nicht im Griff hat.
Hat sie denn die Bahncard bekommen? Wenn nicht: Deutlich schreiben, dass man sie bisher nicht erhalten hat und deswegen die Zusendung anmahnt, sich vorbehält, den Betrag zurückzufordern bzw. die Aushändigung einer Bahncard per Gericht zu erzwingen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Leider gibt es bei der DB 2 Portale. Eines für die BC und eines für den Rest. Klingt blöd, ist es auch, aber trotzdem leider Realität.

Wie bereits gesagt würde ich die HF überweisen und gut ist. Eine Brieffreundschaft mit der UI anzufangen macht keinen Sinn.
Der MB sollte nicht kommen (wenn die Bahn den Zahlungseingang ordentlich verbucht) und der Schufa ist die Bahn nicht angeschlossen.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die HF wie empfohlen plus 2,50 zweckgebunden an die DB überweisen
Die Rechtsprechung bezüglich Inkassokosten ist recht uneinheitlich
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Außerdem spekuliert Universum bezügl der Höhe der Kosten auf Unkenntnis
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Eine Klage halte ich deswegen bei Nichtzahlung der Gebühren für ausgeschlossen

-- Editiert von thehellion am 11.07.2016 23:00

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#10
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Tipps.

Meine Freundin wird die HF+ ggfs. Verzugszinsen überweisen, sobald ich die Bankverbindung der DB habe. Auf der Homepage findet sich nichts, deswegen habe ich mich mit dem Service in Verbindung gesetzt. Von den Mahnkosten würde ich absehen wollen ggfs, auch von den Verzugszinsen, da es nie eine Mahnung/Zahlungsaufforderung gab.

Dann würde ich der DB noch einen Brief schreiben wollen und den Sachverhalt noch einmal schildern und meine Enttäuschung über die Vorgehensweise ausdrücken.

Aus allen Beiträgen habe ich entnommen, das ein Konsens darüber besteht sich nicht mit dem Inkasso Unternehmen in Verbindung zu setzen, richtig?

Habt ihr sonst noch irgendwelche Einwände/Vorschläge/Bedenken wegen unserem geplanten Vorgehen?

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Du musst unbedingt den BC Service anschreiben, es gibt da unterschiedliche Bankverbindungen.

Alle weiteren Schreiben kann man sich sparen .... interessiert eh keinen.

Ich würde die Mahnkosten zahlen damit das Kundenkonto auf 0 steht. Wie gesagt es liegt *teilweise* bei euch, ihr hättet auch dem BC Service die neue Adresse mitteilen müssen. Zumindest argumentiert so die DB.

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#12
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bahncard hat sie nicht erhalten. Die ging vermutlich an die falsche Adresse, wie die Mahnbescheide.

Ich habe geprüft was Ex Inkassomitarbeiter geschrieben und meine Freundin für das Bahncard Serviceportal freigeschaltet. Dort besteht tatsächlich die Möglichkeit eine weitere Adresse unter "Bahncard-Daten ändern" zu pflegen.

Im Fall meiner Freundin ist dort tatsächlich die alte Adresse hinterlegt.

Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Adressen in ein und dem Selben Datenbestand hinterlegt werden und dort auch abgerufen werden.

Mittlerweile habe ich die Bankverbindung vom Bahncard Service erhalten.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob wir die Bahncard nach erfolgter Überweisung überhaupt noch bekommen, da sie im Profil als versendet angezeigt wird?

Ich werde noch einmal den Service kontaktieren und um Versendung der Karte bitten, ansonsten werden wir nicht zahlen.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob wir die Bahncard nach erfolgter Überweisung überhaupt noch bekommen, da sie im Profil als versendet angezeigt wird?

Natürlich. Die steht ihr zu. Reklamieren, dass sie diese nie erhalten hat und gerne die Bahn doch mal ihre Pflicht tun soll.

Dass es gleich mehrere Datenbestände gibt, braucht euch eigentlich nicht interessieren. Die Bahn ist die Bahn bzw. stellt sich das für einen Verbraucher so dar. Probleme durch mehrere Datenbestände sind eher Probleme, die die Bahn verursacht und nicht der Kunde.

-- Editiert von mepeisen am 14.07.2016 11:13

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn Sie keine BahnCard erhalten hat, würde ich auch die Hauptforderung nicht zahlen.

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#15
 Von 
sven_shady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Karte ist jetzt unterwegs. Allerdings hat der Bahncard Service geschrieben, dass wir uns wegen der Hauptforderung an das Inkasso Unternehmen sollen, da der Service den Fall abgegeben hat.

D.h. denen die HF überweisen nach Erhalt der Karte und alle weiteren Forderungen zurückweisen oder trotzdem dem Service die HF Zweckgebunden überweisen und das Inkasso ignorieren.

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#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde gar nichts zahlen. 4 Monate oder mehr sind doch schon seit Gültigkeitsbeginn vergangen.
Die BahnCard würde ich postwendend zurückschicken.

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