Hallo zusammen, nachdem ich mich schon durch einige Beiträge durchgelesen habe, die das Thema auch in einigen Variaten, wollte ich euch lieber direkt nochmal fragen, da es auch das erste mal ist, dass ich mich damit auseinandersetzen muss.
Ich habe gestern Abend einen Brief vom Inkassounternehmen PNO erhalten, dass diese damit beauftragt wurden, ausstehende Forderungen einzuziehen.Ich habe damals auch eine Mahnung von FitX erhalten, diese jedoch leider nicht richtig bearbeitet. Der Inkasso Bescheid von PNO listet jetzt als Kosten auf:
-Eine Hauptforderung im Rahmen von 17,54€ (Den ursprünglichen beitrag, Rucklastkosten, Bearbeitungsgebühr und Zinsen)
-54€ für die "1. Mahnung".
Die 17,54€ bin ich vollkommen gewillt zu zahlen, und verstehe natürlich auch, dass ich für den Mehraufwand etc. aufkommen muss und auch sollte. Jedoch verstehe ich auch nicht ganz so Recht, wiewet die 54€ gerechtfertigt sind. Im Brief wird dabei auf die "1,0 Geschäftsgebühr gem § 4 Abs. 5 RDGEG
i. V. m. Nr. 2300 VV RVG aus 17,50 EUR - 45,00 EUR" und "Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale gem Nr. 7002 VV RVG - 9,00 EUR" verwiesen, auf der "Forderungsaufstellung" werden diese Kosten aber einfach unter "1. Mahnung - 54,00 EUR" gelistet. Und Ich hab auch versucht den einzelnen Paragraphen zu lesen, jedoch werden da auch nicht direkt die Kosten genannt, und ich hatte nur irgendwas von 25€ gelesen, aber so Jurisitsch versiert bin ich leider nicht.
In einigen Beiträgen wurde auch erwähnt einfach den Betrag der fehlt (die 17,54€) einfach direkt an FitX zu überweisen, jedoch steht am Ende des Briefs noch: "Zahlungen mit schuldfreiender Wirkung können nur noch an uns erfolgen."
Welche Optionen stehen mir jetzt zur Verfügung?
Außerdem wurden der Monat danach ohne Probleme abgebucht.
Danke euch schonmal für eure Zeit und HIlfe!
FitX/PNO - Inkassogebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Kosten des IB sind rechtlich völlig ok und man hätte sogar noch mehr verlangen können. Da du wohl auch eine Mahnung des ursprünglichen Gläubigers erhalten hast bist du in Verzug gewesen und die Abgabe war gerechtfertigt.
Ob du ein gewissen Prozessrisiko tragen willst bleibt dir überlassen. Zahlst du nur die HF (+ggf Rücklastschriftkosten) und widersprichst dem MB KÖNNTE das IB die Kosten einklagen. Ob sie das dann auch tun weiß ich nicht.
Hallo,
bezahle die Hauptforderung in voller Höhe an Fitx und widerspreche dem IB. Die werden dann noch einige male Schreiben aber das kannst du ignorieren. Dank der Kostenminimierungspflicht werden die Ihre Gebühren kaum eintreiben vor Gericht.
Gruß ré
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