Fehler im Vergleichsangebot

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
chollatz
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehler im Vergleichsangebot

Hallo Gemeinde,

ich habe ein Vergleichsangebot einer noch zu zahlenden Schuld bekommen. Ich habe das Geld 15 Tage vor ablauf der Frist Überwiesen man bestätigte mir auch das es angekommen sei PÜNKTLICH.

Nun seih einem Sacharbeiter aber ein Fehler Unterlaufen sein, sodass dieser einen zu kleinen Betrag eingesetzt hätte und man fordert mich auf mehr zu zahlen ist das OK.

Sehr gehrter bla bla,

zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits unterbreiten wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie ohne präjudizielle Wirkung folgendes Vergleichsangebot.

So der Wortlaut im Anschreiben, dürfen die nach dem Vergleichsangebot welchesw bezahlt wurde nun weitere Forderungen an mich stellen?

Vielen Dank und Vile Grüße

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nun seih einem Sacharbeiter aber ein Fehler Unterlaufen sein, sodass dieser einen zu kleinen Betrag eingesetzt hätte und man fordert mich auf mehr zu zahlen ist das OK.


Der Fehler des Sachbearbeiters wird in dem neuen schreiben expl erwähnt ?
Was steht genau im 1 Vergleichsangebot ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chollatz
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

genau das war der Wortlaut des ersten Schreibens worauf ich geantwortet habe:

Sehr gehrter bla bla,

zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits unterbreiten wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie ohne präjudizielle Wirkung folgendes Vergleichsangebot.

So der Wortlaut im Anschreiben, dürfen die nach dem Vergleichsangebot welchesw bezahlt wurde nun weitere Forderungen an mich stellen?

Dann Pünktlich überwiesen und nun soll ich eben mehr zahlen weil ein Sachbearbeiter zu wenig gefordert hat, dass kann doch aber nicht ok sein. Müssen die sich nach einhaltung der fristen nicht auch an das Vergleichsangebot halten?

Viele Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Offen gesagt weis ich es nicht
Das mit dem Fehler des Sachbearbeiters hast Du nicht schriftlich ?
Poste dies doch mal hier :
http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=9

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich würde mal stark davon ausgehen,
das hier davon ausgegangen wird, dass jemand der einmal bezahlt
auch noch etwas mehr bezahlen wird.

Wenn du das Angebot schriftlich hast und beweisen kannst,
das du dies auch bezahlt hast, würde ich weitere Forderungen ignorieren.

Sonst könnte ja jeder kommen, und alle halbe Stunden mal eben nochmal 50€ verlangen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wie weit auseinander sind die beiden Vergleiche denn. Wenn jemand statt 4000 nur 40,00 Euro verlangt war es ein Fehler. Jedoch nicht wenns erst 1500 und dann 1700 hundert sind. Und dann ist noch die Frage wer den Schaden ersetzt. Mal die Unterschriften ansehen, hat die Sachbearbeiterin selber oder der Vorgesetzte auch noch........

Aber generell gilt die Vereinbarung.

Ich würde man den Firmennamen veröffentlichen, evtl finden sich andere mit dem selben "Fehler".

k

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.708 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen