Falschparken Privatparkplatz Überweisung Verwendungszweck vergessen

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
david443
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschparken Privatparkplatz Überweisung Verwendungszweck vergessen

Hallo, ich habe auf einem Parkplatz einer Einkaufskette geparkt und die Parkuhr vergessen einzulegen. Die Gebühr/Strafe habe ich fristgemäß überwiesen, leider hatte ich vergessen den Verwendungszweck anzugeben. Eine Rückbuchung erfolgte nicht. Die private Parkplatzbewirtschaftungfirma meldete sich nun und mahnte die ausstehende Gebühr/Strafe +Gebühr für Halterermittlung an. Meine Rückmeldung erfolgte unverzüglich, daraufhin haben Sie meine Zahlung in Ihrem System zuordnen können und bestehen aber darauf, dass ich noch die Gebühr für die Halterermittlung zahle. Ist das rechtens? Bzw. können noch weitere Kosten auf mich zukommen wenn ich die Zahlung für die Halterermittlung verweigere?

Gruß
David

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von david443):
dass ich noch die Gebühr für die Halterermittlung zahle. Ist das rechtens?

Grundsätzlich ja. Wurde ja durch das eigene Versäumnis verursacht.

Wie hoch sind diese Gebühren?



Zitat (von david443):
Bzw. können noch weitere Kosten auf mich zukommen wenn ich die Zahlung für die Halterermittlung verweigere?

Ja, die Kosten der Beitreibung (Anwalt, Gerichtsverfahren, ...).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
david443
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wie hoch sind diese Gebühren?



25€.


Es ist mir unklar warum eine private Firma überhaupt eine Halterauskunft bekommt?

Bei einer widerrechtlich zustande gekommenen Halterauskunft und Fahrerermittlung, sollte man prüfen inwiefern die Paragrafen § 157 BGB -Auslegung von Verträgen-, Zitat: „Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordert, oder § 823 BGB Unerlaubte Handlung und § 123 StGB Täuschung/Drohung, anwendbar sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von david443):
Es ist mir unklar warum eine private Firma überhaupt eine Halterauskunft bekommt?

Die bekommt jeder nach ordentlichem ausfüllen des Antrags und Zahlung der Gebühr.
Wie sollte man sonst die verfolgen welche Rechtsbruch begehen?

Ok. man könnte noch das Auto sicherstellen durch abschleppen - sind dann noch mal so um die 200 EUR extra ...



Wobei die behördlichen Gebühren 5-10 EUR betragen soweit ich weis.

Ist da irgendwie aufgeschlüsselt wie der Betrag sich zusammensetzt?

Da würde ich mal anfragen wie sich das zusammen setzt und den Rechnungs- / Quittungsbeleg der Behörde anfordern.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Halterermittlung würde ich zahlen - aber nur den Betrag, den die Gegenseite beweisen kann (durch Belege).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich wäre geneigt 10 EUR zu zahlen und würde mitteilen den Rest nach Vorlage von Nachweisen zu zahlen.

Die Frage ist dann, ob die noch für die 15 EUR vor Gericht ziehen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tun sie bestimmt nicht.

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