Hallo, ich habe auf einem Parkplatz einer Einkaufskette geparkt und die Parkuhr vergessen einzulegen. Die Gebühr/Strafe habe ich fristgemäß überwiesen, leider hatte ich vergessen den Verwendungszweck anzugeben. Eine Rückbuchung erfolgte nicht. Die private Parkplatzbewirtschaftungfirma meldete sich nun und mahnte die ausstehende Gebühr/Strafe +Gebühr für Halterermittlung an. Meine Rückmeldung erfolgte unverzüglich, daraufhin haben Sie meine Zahlung in Ihrem System zuordnen können und bestehen aber darauf, dass ich noch die Gebühr für die Halterermittlung zahle. Ist das rechtens? Bzw. können noch weitere Kosten auf mich zukommen wenn ich die Zahlung für die Halterermittlung verweigere?
Gruß
David
Falschparken Privatparkplatz Überweisung Verwendungszweck vergessen
13. August 2018
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Frage vom 13. August 2018 | 21:01
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschparken Privatparkplatz Überweisung Verwendungszweck vergessen
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#1
Antwort vom 13. August 2018 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitatdass ich noch die Gebühr für die Halterermittlung zahle. Ist das rechtens? :
Grundsätzlich ja. Wurde ja durch das eigene Versäumnis verursacht.
Wie hoch sind diese Gebühren?
ZitatBzw. können noch weitere Kosten auf mich zukommen wenn ich die Zahlung für die Halterermittlung verweigere? :
Ja, die Kosten der Beitreibung (Anwalt, Gerichtsverfahren, ...).
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 22:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:
Wie hoch sind diese Gebühren?
25€.
Es ist mir unklar warum eine private Firma überhaupt eine Halterauskunft bekommt?
Bei einer widerrechtlich zustande gekommenen Halterauskunft und Fahrerermittlung, sollte man prüfen inwiefern die Paragrafen § 157 BGB -Auslegung von Verträgen-, Zitat: „Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordert, oder § 823 BGB Unerlaubte Handlung und § 123 StGB Täuschung/Drohung, anwendbar sind.
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#3
Antwort vom 13. August 2018 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatEs ist mir unklar warum eine private Firma überhaupt eine Halterauskunft bekommt? :
Die bekommt jeder nach ordentlichem ausfüllen des Antrags und Zahlung der Gebühr.
Wie sollte man sonst die verfolgen welche Rechtsbruch begehen?
Ok. man könnte noch das Auto sicherstellen durch abschleppen - sind dann noch mal so um die 200 EUR extra ...
Wobei die behördlichen Gebühren 5-10 EUR betragen soweit ich weis.
Ist da irgendwie aufgeschlüsselt wie der Betrag sich zusammensetzt?
Da würde ich mal anfragen wie sich das zusammen setzt und den Rechnungs- / Quittungsbeleg der Behörde anfordern.
#4
Antwort vom 14. August 2018 | 10:07
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Halterermittlung würde ich zahlen - aber nur den Betrag, den die Gegenseite beweisen kann (durch Belege).
#5
Antwort vom 14. August 2018 | 12:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Ich wäre geneigt 10 EUR zu zahlen und würde mitteilen den Rest nach Vorlage von Nachweisen zu zahlen.
Die Frage ist dann, ob die noch für die 15 EUR vor Gericht ziehen.
#6
Antwort vom 14. August 2018 | 13:56
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Tun sie bestimmt nicht.
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