EuroTreuhand Inkasso

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
swolooni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
EuroTreuhand Inkasso

Erstmal Hallo,

habe gerade ein Brief von "EuroTreuhand Inkasso GmbH" bekommen mit einer Zahlungsaufforderung von 70,83 Euro.

Kurz zur meiner Geschichte, ich miete seit einigen Jahren bei der Firma "Galaxy GmbH - Webhosting" einen Webhosting Paket für welchen ich jedes Jahr 19,95 zahle.

Die erste Zahlungsaufforderung von "Galaxy GmbH" habe ich bereits am 8.01.2010 erhalten, obwohl ich bereits letztes Jahr bis zum 14.03.2010 vorausbezahlt habe. So und nun folgt das lüstigste...

Die "erste" Rechnung die ich am 8.01.2010 erhalten enthielte bereits eine Mahnungebühr in Höhe von 4,90 Euro, die "zweite" Rechnung bekam ich am 18.01.2010 "OHNE" Mahngebühr.

Nah gut ich habe mir nichts dabei gedacht, vielleicht haben Sie irgend was verwechselt (Wie bereits letztes Jahr auch).

So und nun erhalte ich Heute (26.02.2010) einen Brief von einem Inkasso Unternehmen.

Nun wollte ich Fragen, "Muss ich bereits jetzt eine Vorauszahlung leisten, wenn die Firma es soll will?" Ich habe ja schließlich bis zum 14.03.2010 voraus gezahlt und bin so mit in keinem Verzug.

Bitte helft mir, ich weiß jetzt einfach nicht weiter.

Gruß Alex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
wenn du dich nicht im Verzug befindest ist die Forderung ungerechtfertigt !

Teile dem Inkasso mit das keine offene Forderung besteht!

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
9.2. Die Vergütung für die Folgejahre ist spätestens 60 Tage vor Beginn des neuen Vertragsjahrs in voller Höhe fällig. Im Falle der Verlängerung wird die Galaxy GmbH sofort die vertraglich vereinbarten Vergütungen für das Folgejahr in Rechnung stellen.


Mein Tip : Zahl die Hauptforderung unangekündigt direkt an Galaxy und weise die Forderung gegenüber dem Inkassobüro per Fax/email mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück. Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefen ein bzw wird ausgebucht. Den Vertrag mit dem Laden würde ich kündigen

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