Euro Treuhand Inkasso - Warum Mahngebühren, Es stand nix in der Ratenzahlung Vereinbarung?

3. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tooper123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Euro Treuhand Inkasso - Warum Mahngebühren, Es stand nix in der Ratenzahlung Vereinbarung?

Hallo, ich bin 17 un habe folgendes Problem

Ich hatte bei einer OnlineApoTheke was auf Rechnung bestellt (14,07€) hatte vergessen zu zahlen (Keine Zahlungserinnerung und Mahnung seitens der Firma(JA ich weis nicht nötig). 2 Monate Später kam Das Inkasso und sollte 45€ Zahlen (Hab ich Ignoriert) Dann kam Mahnung 2 (+12€) Habe mit denen Dan rum diskutiert und die 14,07 an Die Apo geschickt. 1 Monat Später kam wieder (+12€) Bis es 69,21€ waren und habe mich auf Ratenzahlung vereinbart ( 3 Monate a 23,07€).
Habe August und September Rate gezahlt pünktlich. Für die Oktober Rate habe ich sie gefragt ob ich bis 05.11.12 Zeit haben haben sie bejaht. Habe leider schon wieder vergessen zu zahlen. Dann kam vor 2-3 Wochen ein Brief mit 23.07€ +12 € Mahngebühren(Habe den Brief Erhalten an dem Tag das Geld da sein muss(22.11) Datum des Briefes war 15.11. Habe dann ein E-Mail Geschrieben. Warum Mahngebühren, Es stand nix in der Ratenzahlung Vereinbarung.
Jetzt Kamm ein Brief ich soll die 35,29€ bis zum 12.12.2012 Zahlen.Es drin "Bei fruchtlosen Fristablauf wird diese Angelegenheit zwecks gerichtlicher Geltendmachung ohne weiter Auffoderung an unseren Hausanwalt weitergeleitet"

Jetzt zur frage Laut § 106 BGB bin ich ja beschränkt Geschäftsfähig, Ich dürfte ja kann nichts per Rechnung bestellen (Rechtlicher Nachteil) Und nach §§ 107 ,108 BGB Hatte ich die Einwilligung bzw. Genehmigung MEiner Mutter nicht.

Kann ich Irgendwas machen das ich Das bezahlte Geld zurück bekomme bzw. die 35,29€ Nicht zahlen muss?


Mfg

Marc

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unabhängig von Deinem Alter
Die Gebühren des ext Inkassoladens hättest Du Dir allerdings sparen können :

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Die Gebühren sind zwar "erlaubt" allerdings aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung kaum durchsetzungsfähig d.h eine Klage expl wg vorgerichtlichen Inkassogebühren ist extrem wenig wahrscheinlich
Mir ist keine einzige bisher bekannt geworden

Frage : Ist der Inkassoladen über Dein Alter von Dir in Kenntnis gesetzt worden ?

Falls Nein :
Das gezahlte geld bekommst Du nicht wieder zurück

quote:
Es stand nix in der Ratenzahlung Vereinbarung.



Hast Du was unterschrieben ?
Mehr Infos zu der Vereinbarung !

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tooper123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hast Du was unterschrieben


Nein , Sie hatten mich aufgefordert die 63€ zu zahlen, dann fragte ich per mail ob deine ratenzahlung mit Max 15€ mtl ok wäre da ich 17 bin und kein Geld verdiene .

Bekam dann ein Brief mit der Antwort dass ich 3 Monate a 23,07€ zählen soll und wenn ich nach 5 Tage nach einer rate kein Geld da ist muss och den Rest der gosering auf einmal zahlen .

Und habe in 2 E-Mails erwähnt dad ich 17 bin

Mfg
Marc

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Nein , Sie hatten mich aufgefordert die 63€ zu zahlen, dann fragte ich per mail ob deine ratenzahlung mit Max 15€ mtl ok wäre da ich 17 bin und kein Geld verdiene .

Unbewusst hast du damit mehr richtig als falsch gemacht, denn du hast dein Gegenüber damit über dein Alter aufgeklärt.

Beichte es deiner Mutter. Sie kann dann sowohl dem Rechnungskauf als auch der Ratenzahlungsvereinbarung widersprechen. Die Hauptforderung ist mehr als getilgt. Wichtig ist, dass dies deine Mutter macht. Den rest hat thehellion schon erwähnt.

Ich denke auch, dass man das bereits gezahlte Geld nicht mehr zurückkommt.

Fürs Leben hast du aber auf jeden Fall zwei Dinge gelernt:
1. Bei Geldgeschäften immer aufpassen, dass du alles schriftlich machst (auch geld leihen an Freunde usw.) und vor allem: Niemals vergessen zu bezahlen.
2. Bei Leuten, die nur dein geld wollen niemals vertrauen, dass sie es ehrlich mit dir meinen.

Selbst wenn im übrigen das ganze erstattungsfähig ist, die 45€ Gebühren sind zu hoch. Gedeckelt nach RVG sind maximal 25€ möglich. Macht zusammen 39€ und bischen was drauf und das hast du mit zwei Raten bezahlt. Ich würde mir daher keine Gedanken machen. Ein Anwalt wird eigentlich erst notwendig, wenn sie vor Gericht ziehen. einem Mahnbescheid einfach widersprechen (dies aber sofort macht und nicht widersprechen). Die Klagewahrscheinlichkeit dürfte extrem gering sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Selbst wenn im übrigen das ganze erstattungsfähig ist, die 45€ Gebühren sind zu hoch. Gedeckelt nach RVG sind maximal 25€ möglich.

Du immer mit Deinen RVG Hinweisen für schnöde Inkassobüros :neck:
Für ein einfaches Mahnschreiben aus der Lego Abteilung wäre ohnehin nur eine 0,3 Geschäftsgebühr fällig


@Tooper123

Wie bereits gesagt hättest Du Dir die kompletten Gebühren einsparen können (unabhängig von Deiner Minderjährigkeit)

Du hast - aus meiner Sicht ( habe keine juristischen Fachkenntnisse) - 2 Möglichkeiten

1
Du weist die restforderung gegenüber dem Inkassobüro wie folgt schriftlich zurück :

" Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragsanwälte führen zu keiner weiteren Zahlung - Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon - "

( 2 bis 3 Bettelbriefe kommen allerdings trotzdem meistens )


oder :

2

Deine Mutter widerruft gegenüber dem Inkassobüro das Geschäft und fordert unter Fristsetzung die bereits gezahlten Inkassogebühren zurück und kündigt bei Fristverstreichung Beschwerde beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten an...

Vermutlich wird das Inkassobüro aus angeblichen " Kulanzgründen " auf den rest verzichten
Die bereits gezahlten Inkassogebühren wirst Du aber kaum wieder zurückbekommen

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "



-- Editiert thehellion am 03.12.2012 22:37

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen