Eplus kommt mit Inkasso

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Eplus kommt mit Inkasso

hallo, ich bin in den letzten monaten in eine finanzielle notlage geraten und konnte daher u.a. meinen zahlungsverpflichtungen gegenüber eplus nicht mehr nachkommen.

ich habe darauf hin schriftlichen kontakt mit eplus aufgenommen und ihnen über meine zahlungsunfähigkeit berichtet...auszug aus dem schreiben:

............ich habe bei Ihrem Hause Schulden in Höhe von ca. 240 €

Da meine momentane Situation bezüglich meiner Wirtschaftlichen Fähigkeiten nicht positiv ist, bitte ich Sie um ein Entgegenkommen.

Die o.g. Verpflichtung kann ich nicht in einer Summe zahlen.
Ich bitte daher um Ihr Einverständnis, dass ich eine monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 50 € an Ihr Haus zahle. Eine Rate von 50€ habe ich bereit am 25.09.2006 an Ihr Haus Überwiesen. Die weiteren Raten würden am 11.2006, 12.2006, 1.2007, 2.2007... gezahlt.

Einen höheren Betrag kann ich nicht aufbringen, da ich an zwei weitere Gläubiger ebenfalls Raten zahle.

Ich bitte Sie mir diese Möglichkeit einzuräumen, da Ich sonst meiner Zahlungsverpflichtung wegen meiner momentanen Wirtschaftlichen Situation nicht mehr Nachkommen kann.

Die Ratenhöhe habe ich im Verhältnis zur Höhe der Schulden festgelegt. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich ist für diesen Zeitraum auf Zinsen zu verzichten.

Der Mobilfunkvertrag kann weiterlaufen, die Monatlichen Grundgebühren kann Ich weiterhin wie gewohnt von meinen Kontoabbuchen lassen. Eine wieder Freischaltung der Leistungen setze Ich nicht voraus...........

darauf hin bekamm ich ein schreiben das standarisiert war...mit "ratenzahlung nicht möglich" "zahlungsfrist.." und vor dem ablauf der zahlungsfrist die kündigung.

ich habe daraufhin natürlich erneut schriftwechsel getätigt wie folgt:

............leider sind meine Bemühungen mit Ihren Unternehmen eine dauerhafte Ratenvereinbarung zu schließen auf Ablehnung gestoßen.
Mit Ihrem Schreiben vom 18.10.06 setzen Sie mir eine Frist bis zum 6.11.06 die Forderung von 251,15 € zu begleichen. Da Sie bereits Informiert wurden das Ich dieses nicht kann, ist Ihre Haltung nicht Nachvollziehbar!

Ich schlage vor, die Einziehung der Forderung nicht einem Inkassobüro zu übertragen.
Sie sind hiermit über meine Zahlungsunfähigkeit informiert und haben Kenntnis davon, dass außergerichtliche Bemühungen eines Inkassobüros ohne Erfolg sein würden.
Ich wäre deshalb nicht verpflichtet, etwaige Inkassokosten zu übernehmen.

Ich werde Ihnen weiterhin (zum 1.Oktober.06 bereits geschehen) eigenmächtig den Betrag von 50 € jeden Monat Überweisen um Ihrer Forderung von 251,15 € entgegen zukommen...........

dieses schreiben wurde auch ignoriert und daraufhin folgte ein inkassobrief von SNT Inkasso. die forderung beläuft sich jetzt schon auf 589,20 .- Euro!

ich habe mir dann erlaubt eplus nochmals anzuschreiben...iermit widerspreche ich der Einschaltung des SNT Inkasso Büros!

Ich habe bereits am 18.Oktober.2006 Ihr Haus über meine Zahlungsunfähigkeit unterrichtet. Unter anderem habe auch erfragt ob eine Ratenzahlungs-Vereinbarung möglich ist. Diese Vereinbarung sollte in Monatlichen Sätzen zu je 50.- Euro abgezahlt werden.

Es war offensichtlich das ich eine mangelnde Leistungsfähigkeit gegenüber Ihrem Hause hatte und somit war es sinnlos das Inkassobüro einzuschalten!

Es besteht Schadensminderungspflicht! Dieser Pflicht sind Sie in keinen Fall nachgekommen.
Ich bin demnach nicht verpflichtet die Inkasso gebühren zu tragen!

Des weiteren Fordere ich Sie hiermit auf mir eine Abtretungserklärung oder Inkassovollmacht vorzulegen, wonach Sie die Forderung an SNT Inkasso abgegeben haben.

Ich biete Ihnen nochmals an die ausstehende Forderung direkt an ihr Haus, über eine Rückzahlungsverpflichtung in Form von Raten zu begleichen.

Bei weiteren Problemen werde ich Selbstverständlich meinen Rechtsbeistand einschalten........

eplus hat daraufhin nur geschrieben das es "sich bedankt das ich mir zeit genommen habe". ich wäre meinen zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen und deshalb die inkasso. ich könne ja über die inkasso eine ratenvereinbarung unterzeichnen...(schuldanerkennis formular liegt mir bereits vor).

meine frage ist jetzt...habe ich die möglichkeit um die inkasso kosten rumzukommen? niemand soll mich hier falsch verstehen ich will das bezahlen, allerdings nicht die inkasso, weil ich eplus sofort meine bereitschaft zur zahlung erklärt habe und einen teilbetrag überwiesen habe.

anwalt nehmen?

bitte nur ernstgemeinte beiträge..

danke im vorraus... ;)

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi blackbloodysoul!
Das ist natürlich eine üble Sache mit den Schulden! Die Antwort von ePlus scheint mir ebenfalls eine Standardantwort zu sein. Du hattest ja Deine Zahlungwilligkeit angekündigt und durch die erste Zahlung auch bewiesen, warum aber der Betrag der Rechnung nicht um die 50 Euro gekürzt wurde ist mir ein Rätzel... Mein Tipp aber an Dich, gehe mal zu einem Schuldnerberater, die haben meist mehr Erfolg in solchen Dingen, vor allem aber auch Erfahrung! Soweit ich weis bietet die AWO eine Schuldnerberatung an. Du solltest den Weg dorthin auch nicht scheuen, denn aus einer Schuldenspiralre heraus zu kommen ist sehr schwer und die Kosten für das Inkasso wird sicherlich Deinen Schuldenberg extrem in die Höhe treiben!

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dein bisheriges Verhalten war m.M vorbildlich - alle Schreiben aufbewaren !!
------------
ich würde - wenn möglich - einen größeren Teil der restlichen 201 (50 wurden schon überwiesen ) auf das Konto von eplus überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger :
Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung !

Nichts im Zusammenhang mit dem Inkasso unterschreiben !!!

Sobald die 201 erreicht sind ( 10 € für Mahngebühren draufpacken)
beendest Du die Zahlungen
und verweist wegen der Inkassogebühren auf den Rechtsweg
-----------------------


Den Schriftverkehr aufbewahren !
Es wurde m.w. noch nie wg der IB Gebühren geklagt (bei bezahlter HF)

Die Drohbriefe dann aussitzen bzw wenn Sie kommen noch mal posten

--------------------------
Bei der Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren wie bei Dir sieht es für die Gläubiger diesbezüglich nicht rosig aus :
--------------------------
Quelle: FinanzTest Nr. 4/2006

Mahnen gleich mit Anwalt
Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt.
Das hat der BGH entschieden (Az. VII ZB 53/05 ).
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater - erst Inkassobüro, dann Anwalt - entstehen.
Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen.
[...]

-----------------
Um Zeit zu gewinnen kannst Du beim nächsten (!) Inkassobrief
von snt die Forderung mangels vorlage der vollmacht zurückweisen (nachweisbar machen)






-- Editiert von thehellion am 19.12.2006 21:20:53

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

*hüstel*
War da nicht irgendwann mal was mit unverzüglich im BGB gestanden?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hüstel
möglicherweise ist der 1 Inkassobrief nicht angekommen :wipp: und nur der 2 ist angekommen angekommen... ...jetzt aber schnell weg hier

..............thehellion

nach Diktat verreist

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#5
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für eure hilfe. :)

also ich hatte jetzt vor zum 1.1.07 einfach weiterhin einen ratenbetrag auf zu eplus zu überweisen. vielleicht gelingt es mir auch den gesamten betrag an eplus zu überweisen. fakt ist einfach das eplus mit mir umgeht als wäre ich der letzte dre*k und obwohl ich immer gezahlt habe. desweiteren habe ich ja wo ich wußte das ich zahlungsunfähig werde/bin, sofort kontakt mit eplus aufgenommen...und anstatt nach lösungen zu suchen schieben sie es auf einen inkassodienst. jeder kann davon halten was er will...

den vorschlag zur schuldnerberatung zu gehen sehe ich mit geteilter meinung.

ich habe bereits alle meine schulden und zahlungsverpflichtungen erfasst und sofort postalischen kontakt mit allen aufgenommen. habe momentan einige ratenvereinbarungen und soweit läuft auch alles recht gut weiter...und ich habe noch einen wirklichen überblick. desweiteren habe ich gerade mal einen schuldenbestand von ca. 2200 euro...dieser ist nur durch arbeitslosigkeit entstanden.

und deshalb sollte ich nicht leuten die wirklich die schuldnerberatung brauchen, ihren termin wegschnappen...

grüße
bbs

-- Editiert von blackbloodysoul am 20.12.2006 11:26:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, habe eben post von der Inkasso bekommen...sie wollen bis zum 28.12.2006 die zahlung haben..bzw. das ich eine ratenvereinbarung(schuldanerkenntnis) unterschreibe. ich habe kein interesse an einem mahnbescheid...wie soll ich weiter vorgehen?

ich selbst dachte mir das ich auf die fehlende Abtretungserklärung oder Inkassovollmacht verweise....?

danke schon mal im vorraus... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da kommen noch ca 2 RA Briefe (standartisiert)
wahrscheinlich vorher noch ein IB Brief (letzte chance ) !


Jetzt würde ich dem IB mitteilen (nachweisbar) das die forderung mangels vorlage der Vollmacht (BGB § 174 ) zurückgewiesen wird
(würde ich am wochenende machen)

und im Laufe des Monates eine Weitere Zahlung an eplus tätigen (nichts dem Inkasso mitteilen)


LG
thehellion

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#8
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für die antwort.

was soll ich dann tuen wenn die vorlage erbracht worden ist? ignorieren und ggf. den brief als nie angekommen ansehen? :devil:

lg
bbs

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na vorbildlich ist wohl etwas übertrieben, ich muss gestehen, ich hätte auf dieses Schreiben ähnlich wie EPlus reagiert.

Sie bitten um keine Ratenzahlung, Sie fordern diese.

EPlus ist nicht verpflichtet dieser zu entsprechen.

Der Rat von Thehellion klappt manchmal, heißt aber nicht zwangsläufig, dass es auch bei Ihnen so klappt

thehellion, nicht vergessen:

:devilangel:

noch hält uns mahnman.

Habe übrigens vor 7 Tagen damit :smoke: aufgehört

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glückwunsch und durchhalten!
Ich versuchs zur Jahreswende (mal) wieder ....
-----------------------


Die Vollmacht dann gaaaaaanz genau anschauen da wird so gut wie immer geschludert
(z.b Datum - orginalunterschrift usw -)
und dann evtl wieder zurückweisen

Am besten dann nochmal posten

Zusätzlich zur Vollmachtsanforderung würde ich noch darauf hinweisen das Du die vom Inkasso evtl geplante Kommunikation durch Telefonanrufe von CallAgenten untersagst

Sonst ruft womöglich ein Drücker bei Dir zu Weihnachten an :schock:


LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

murgab ich fordere doch nichts...also wenn sich eplus von einen meiner schreiben beleidigt/falsch behandelt gefühlt haben sollte...dann fehlt es den herren an professionalität. ;)
wüßte nicht wie ich sonst einen brief besser forumlieren sollte...habe ja sozusagen schon meine "hosen runter lassen" und mehr auf knie fallen kann man ja garnicht.... :(

desweiteren kann ich eplus nur eine ratenzahlung anbieten da meine momentane finanzielle leistungsfähigkeit nicht mehr hergeben kann. so sieht es vielleicht eben mehr wie fordern aus...

was vielleicht auch mit vorbildlich gemeint sein kann, das man sich um seine forderungen kümmert?! :grins:


und glückwünsch murgab das du es schon 7 tage mit dem nicht :smoke: geschaft hast...viel glück auch weiterhin.

werde mich wieder im forum melden wen ich die dokumente vorliegen habe...mal sehen was man dann machen kann.

lg
bbs



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo leute,


jetzt ist es soweit SNT hat mir die Abtretungserklärung zugeschickt.

"Hiermit bestätigen wir, dass die nachstehend, im Einzelnen näher bezeichneten Forderungen an die

SNT Inkasso & Forderungsmanagment GmbH
Edison-Allee 1
14473 Potsdam

Geschäftsführer
Frau Andrea Gerstner
Herrn Michael Ridder

abgedreten zu haben.

Name: mein name
Anschrift: xxxxx
Kundennummer: xxxxx
Betrag der abgetretenen Forderung: 514,77 Euro

Potsdam, den 20.11.06

unterschrift und eplus stempel. (aber nicht ersichtlich wer unterschrieben hat...auch der briefkopf an sich ist nicht vorhanden sondern nur eine überschrift abtretungserklärung.)

sind da für euch anzeichen zur anfechtung? oder sollte ich jetzt einfach die zahlung an snt leisten und die sache gut sein lassen?

achso noch was...für eine ratenzahlung will snt zusätzlich an die 70euro zusätzlich.... :???:


grüße
bbs

gutes neues jahr 2007

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

oder sollte ich jetzt einfach die zahlung an snt leisten und die sache gut sein lassen?


wieso 514 ?
sind doch nur 201 ?

guten rutsch


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

ja die haben in der abtretungserklärung den betrag 514 euro stehen. was aber sehr unlogisch ist da ich auf einer forderungsaufstellung der SNT inkasso von den 201 euro auf die 514 komme, durch ihre gebühren?

mir ist es mittlerweile echt schon zu dumm...vorallem weil ich den dreck weghaben will. werde weiterhin jetzt ratenzahlen und hoffen das der ****** ein ende hat.

dumm gesagt...ich weiß das was foul ist, aber das geld für einen rechtanwalt habe ich momentan garnicht und das wissen die von eplus...snt auch.
:(

da regen sich die leute immer auf das es soviel schuldner gibt die nicht zahlen wollen...und die leute die sich drum kümmern und in ständer suche nach lösungsansätze sind...werden noch frecherweise ausgenommen. beispielsweise 70€ ratenzahlungsgebühr???!!! typisch! :bang:

euch allen noch einen guten rutsch... :wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

warum so einen Negativ Touch ?
mach doch kein Drama aus so einem Luftei ! :neck:
Zahl die 201 an eplus in 1 oder 2 raten und sitz die kommenden briefe in denen dann nur noch um die IB Gebühren geht aus !
Wo ist also das Problem ?
Wg nicht bezahlter Inkassogebühren (bei bezahlter HF )wurde m.W noch nie erfolgreich vor Gericht geklagt.
Falls MB wg der Inkassogebühren :
Widerspruch komplett und begründungslos und diesen widerspruch auch nicht wieder zurücknehmen

lg
thehellion





-- Editiert von thehellion am 01.01.2007 20:38:06

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