Hallo
in einem anderen Post habe ich davon berichtet das ich einen Mahnbescheid erhalten habe von einer Forderung
von vor 6 Jahren.
diesen Habe ich dann komplett widersprochen aber nicht Unterschrieben, er kam dann zurück und ich hab ihn neu ans Amtsgericht verschickt aber zu spät d.h der Vollstreckungsbescheid kam dann und mein Widerspruch wurde gem §694 Abs 2 satz 1 als EInspruch behandelt und an ein anderes Gericht weitergeleitet..
die frage ist was passiert jetzt ? geht das jetzt automatisch auf jedenfall vor gericht oder muss der Gläubiger diesen Schritt erst beantragen ?
Und falls sowas auf jedenfall vor Gericht landet kann ich den "Einspruch" zurück ziehen und einfach bezahlen ?
da ich keine Rechtsschutz habe bin ich natürlich nicht daran interessiert das es vor Gericht landet.
Einspruch gegen Vollstreckungsbeischeid
6. Mai 2017
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Frage vom 6. Mai 2017 | 19:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gegen Vollstreckungsbeischeid
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2017 | 19:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Und das ist das andere Thema: http://www.123recht.net/Gerichtl-Mahnbescheid-nach-6-Jahren-__f517821.html
Zitat:die frage ist was passiert jetzt ?
Der Gläubiger erfährt davon und hat nun die Chance eine Klageschrift einzureichen und seinen Anspruch zu begründen.
Tut er es nicht, dann tut er es nicht und es passiert nichts.
Theoretisch kannst auch du diesen Schritt beantragen, dann musst du aber die Gerichtskosten vorstrecken und (sofern du gewinnst) zurück holen.
Manchmal kommen nun Briefe des Anwalts, dass man seinen Widerspruch begründen soll. Muss man nicht machen. Man kann auch nur exakt ein Wort an den Anwalt schreiben: "verjährt". Dan dürfte nichts mehr kommen.
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