Gude,
ich hab da mal ne Frage...
Ich habe bei einem Kredit eine offene Forderung,
die Bank teilt mir schriftlich mit, dass ich den offenen Betrag zu zahlen habe, ansonsten würden sie ein Inkassobüro einschalten.
Ich beweise den offenen Betrag sehr spät, aber noch vor der Einschaltung des Inkassobüros.
Ich kann per Onlineübersicht bei der entsprechenden Bank sehen, dass das Inkassounternehmen einen Tag nach bzw. am Tag meiner Zahlung eingeschaltet wurde.
http://s1.directupload.net/images/120630/n6q4m8j4.png
Sprich, das Geld wurde am 25.06 überwiesen und ging am 26.06.2012 (!) ein, gebucht wurde es aber erst am 27.07, die Übergabe an das Inkassounternehmen steht darunter und ist auf den 27.06.2012 datiert.
Muss ich die Inkassogebühren etc. trotzdem bezahlen, obwohl die offene Forderung schon beglichen war?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Einschaltung von Inkasso und Zahlungseingang
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Gib doch mal mehr Infos zur Forderung
Was genau fordert der Inkassoladen ein ?
Lediglich die eine Rückständige Rate ?
Die zahlung erfolgte hoffentlich an die Bank und nicht ans Inkasso ?
Falls ja dann würde ICH die Forderung gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläubigervollmacht gem BGB 174 schriftlich zurückweisen
Eine Klage expl wg Inkassogebühren ist m.m absurd und mir bisher nicht bekannt geworden
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Hi,
Es wurde der komplette Kredit eingefordert und auch von mir am 25. ueberwiesen.
Höhe: 1800,18 + verzugszinsen. Mahngebühren inbegriffen.
Inkasso fordert jetzt die 1800,18 als hauptforderung.
229,55 inkassogeb.
Kontofuehrung 2,14
Ermittlungskosten 0,95
Verzugszinsen 7,07
Das geld ging direkt an die Bank, inkasso wurde erst nach eingang bzw am selben tag eingeschaltet, der obrige screen zeigt das online banking der bank.
Danke schonmal!
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Ich habe 3 Jahre in dieser Branche gearbeitet und bin mir extrem sicher das die Forderung des ext Inkassodienstleisters mangels Erfolgsaussichten und aufgrund der uneinheitlochen Rechtsprechung nicht einegklagt wird
Mein Tip :
Jetzt noch nicht reagieren sondern auf das nächste Inkassoschreiben warten in welchem man Dir sicherlich den angeblichen Verzugsschaden versucht zu "begründen"
Dann wieder posten
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
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