Hallo zusammen,
bräuchte dringen mal in Info,
in 2006 habe ich Insolvenz angemeldet,seit dem läuft alles,habe die Pfändungfreigrenze,bin in der Wohlverhaltensphase,nun habe ich aus 2007
die Stromnachzahlung von meiner letzen Wohnung noch nicht ganz bezaht, und der GV ist beauftrag die Eidesst.Versicherung von mir zu holen,habe immerwieder mal kleine Raten gezahlt,aber damit gibt sich der Stromversorger
nicht zufrieden.
er weiß welche auswirkungen das auf das momantane Insolvenzverfahren hat,
der GV meinte keine, ich könne ja in drei Jahren, wenn ich die Restschuldbefreiung habe,dann bezahlen,dann hätte ich erst mal 3 Jahre ruhe vorm Stromversorger, weiß nicht ob ich das so glauben kann.
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" D"
Eidesstattliche Versicher abgeben in WVP
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Auf jeden Fall solltest du es deinen Insotreuhänder mitteilen. Besteht die Forderung nach oder vor Insoeröffnung ?
Hallo Mike69,
Danke für die schnelle Antwort,
Die Voerderung besteht danach aus ende 2007, da war mein Insolvenzverfahren
schon durch und habe die Restschuldbefreiung bekommen, wenn ich mir in der WV nichts zu schulden kommen lasse.
Da ich ja von meinem Einkommen nur den Pfändungsfreibetrag habe,ist es schwierig davon was abzuzweigen,Miete und alle anderen laufenden Kosten muss ich ja davon bestreiten, und jedes Jahr bekomme ich ja auch wie jeder andere Mietnebenkostenabrechnungen, Stromnachzahlung, da ich sehr alte Geräte mit hohem Verbrauch habe, und sparsamere Geräte kann ich mir nicht kaufen, von was.
Meinen TH kann ich nicht fragen, den bekomme ich nicht zu sprechen, wenn ich schon mal was wissen wollt, heißt es, er sei der Anwalt der Gläubiger und nicht der Schuldner, und einen Termin bekomme ich auch nicht, werde gleich immer im Vorzimmer, von der Dame die meinen Fall hat am Telefon abgewürgt.
Was tun..
Liebe Grüsse
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" D"
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