EV abgeben für jemand anderes???

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
BiMa73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EV abgeben für jemand anderes???

Hallo zusammen,

Vor einiger Zeit wollte mein Mann und ich ein Haus bauen, bekanntes Fertighaus. Da ich aber in der Schufa STAND, ist nun abbezahlt die Sache, forderte der Finanzierer das wir Gütertrennung machen sollten, ja für 260€, und das die Finazierung nur noch über meinen Mann laufen sollte. Wir haben dies auch gemacht nach langen hin und her und hinauszögern von unseren Finanzierer, ging über 12 Monate, haben wir ihm eine Frist gesetzt und wir bekamen unsere ganzen Unterlagen wieder zurück. Nun sassen wir da und hatten bisher ca. 4500€, Grunsstückskosten, Katasteramt, Gütertrennung ..., investiert und wollten nun alles ersetzt haben, da wir ja über Monate hinweg vertröstet worden sind. Wir nahmen uns einen Anwalt haben dann den Finanzierer sowie den Verkäufer verklagt. Anfangs hieß es Eheleute X dann sagte unsere RA es wäre besser Frau X klagt weil Sie Herr X als Zeuge aussagen muessen, da Sie ja zu 99% die Gespräche usw. geführt haben. Beim RA hat mein Mann die Vollmacht unterschrieben. Nun nachdem wir den Prozess verloren haben müssen nun die RA der Gegenseite bezahlt werden. Es kam nun die Post das ICH das zahlen muss. Mein MAnn hat unserem RA geschrieben das wir gerne in RAten zahlen möchten. Es kam unsere Unterlagen zurück und mit einem Schrieben das wir uns an die Gegenseite qwenden sollten und anfragen sollten. Naja ich in dem Glauben das mein Mann das gemacht hat, nun war heute die GErichtvollzieherin da und sie sagte mir das ich alleine dafür haftbar bin da ich als Klägerin alleine geklagt habe. Klasse warum muss ich ALLEINE dafür haften, das versteh ich nicht? Ich habe kein Geld bin Hausfrau und habe 2 Kinder. Mein Mann zahlt nicht das weiß ich. Braucht er ja nicht. KAnn mir bitten jemand helfen, ich seh nicht ein alles auf meiner Kappe zu nehmen. Schliesslich sollte es ja SEIN Haus werden. damals war ich mit der Gütertrennung nicht einverstanden aber da ich unter Druck gesetzt worden bin hab ich es gemacht. Was kann ich dagegen machen?

LG BiMa

Danke schon mal.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn sie geklagt haben lautet der kostenfestsetzungsbeschluss gegen sie und damit kann auch die zwangsvollstreckung nur gegen sie und nicht etwa gegen ihren ehemann betrieben werden.

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