EOS | unberechtigte Fordung von Schwab Versand GmbH / sheego

3. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shajana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS | unberechtigte Fordung von Schwab Versand GmbH / sheego

Hallo.

Ende November (oder Anfang Dezember) haben meine Eltern ein Inkasso Brief für mich bekommen. Dazu sei gesagt, ich wohne seit über 5 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern (lebend in Thüringen), ich zurzeit in Köln.
Das war die 1. Zahlungsaufforderung von 507,11 Euro. Da ich noch nie etwas von Schwab gekauft habe, habe ich meine Mutter angwiesen, den Brief zu vernichten. Ist vllt nicht die schlauste Entscheidung gewesen, aber so mach ich das zumindest auch mit Spam. Nun gut.

Forderung bestand aus:
- Hauptforderung: 386,94 Euro
- Mahnkosten 37,80 Euro
- Inkassovergütung 76,70 Euro
- Zinsen 5,67 Euro

Circa zwei Wochen später kam schon die 2. Aufforderung. Langsam machte ich mir etwas Sorgen, habe gegoogled, hab hier das Forum gefunden und etwas gelesen. Da es kurz vor Weihnachten war, habe ich eine Email geschrieben, sie sollen mir doch bitte eine Rechnung und die Abtretungsurkunde schicken. Unteranderem habe ich auch mitgeteilt, dass diese Foderung mir nicht bekannt ist und ich auch diese nicht bezahlen werde.

SO um den 10.01.2017 hab ich dann eine Forderung von 508,63 bekommen und das geprüft wird, ob sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Am 30.01.18 habe ich die Vollmachtsbestätigung bekommen, die seit dem 27.08.17 eingetreten ist und eine Kopie des Kundenkontos. Darin steht mein Vor- und Zuname, jedoch ein falsche Adresse. Ich habe an dieser Adresse niemals gewohnt. Zu derzeit (der Kauf wurde am 02.05.17 abgewickelt) wohnte ich in Gummersbach. Das kann ich auch mit Mietverträgen und Kündigungsbestätigungen belegen.

Die wichtige Frage ist aber, habe ich das gekauft? Nein.

Ich habe bei Schab noch nie etwas gekauft. Habe da auch kein Kundenkonto.
Die Frage ist, wie kommen die von einer unbekannten Adresse auf mich? Und dann auch bei meinen Eltern in Thüringen? Ich bin da auch mal hingefahren (in Köln). Da wohnt zurzeit zumindest niemand mit meinem Namen. Ich habe da auch mit einen Anwohner gesprochen, der meinte, laut seiner Aussage, dass auch niemand mit meinem Namen da gewohnt haben soll.

Sie verlangen jetzt von mir, dass ich eine Stellungnahme bis zum 08.02.18 einreiche. Jedoch weiß ich nicht genau, was sich schreiben sollen.

Ich habe die Ware nicht gekauft und habe da niemals gewohnt. Nur wie vermittle ich denen nun, dass ich die falsche Person bin. Ich bin echt am verzweifeln. :(

Ich hoffe, irgendwer kann mir helfen. :(

LG,
Shajana

Edit: Hab gerade bei Schwab angerufen. DIe Person heißt nicht nur wie ich, sondern hat auch am gleichen Tag Geburstag wie ich. Nur die Email-Adresse ist falsch. Die Dame am Telefon meinte, sie gebe das dem Fachbereich (oder so) weiter und ich würde am Montag noch mal angerufen werden. Püh~

-- Editiert von Shajana am 03.02.2018 16:55

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise klärt man das nicht telefonisch. Wie dem auch sei: Wenn ein Mahnbescheid kommst, widersprichst du dem einfach. Kreuzchen machen bei "Ich widerspreche komplett", Unterschrift usw. und dem Mahngericht per Einschreiben zurückschicken.

Ansonsten habe ich dir nicht alles schon in einem anderen Forum beantwortet? ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Shajana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Normalerweise klärt man das nicht telefonisch. Wie dem auch sei: Wenn ein Mahnbescheid kommst, widersprichst du dem einfach. Kreuzchen machen bei "Ich widerspreche komplett", Unterschrift usw. und dem Mahngericht per Einschreiben zurückschicken.

Ansonsten habe ich dir nicht alles schon in einem anderen Forum beantwortet? ;-)

Mir? Das war mein erster Post. Warum werde ich ständig verwechselt? o.O
Auch wenn ich nicht weiß, warum du so flaxig über Mahnbescheide sprichst. Ist das nicht was "schlimmes"? Ich werde für was bestraft, was ich nicht gemacht habe. :(

-- Editiert von Shajana am 03.02.2018 18:06

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mir war so, als hätte ich dieselbe Geschichte just vor wenigen Tagen in einem anderen Forum (also jenseits 123recht) gerade gelesen. :-) wie dem auch sei.

Zitat:
Auch wenn ich nicht weiß, warum du so flaxig über Mahnbescheide sprichst. Ist das nicht was "schlimmes"?

Nö. Ist im Endeffekt nur Papier. Wenn man widerspricht ist das Mahnverfahren beendet und der Gläubiger ist exakt an demselben Punkt, wo er jetzt auch schon ist. mit einer Ausnahme: Er hat bereits Geld verbrannt.

Das Gericht prüft im Mahnverfahren NICHT, ob der Anspruch berechtigt ist. Entsprechend liegt eine Belehrung dabei, dass du dir selbst Gedanken machen sollst, ob das berechtigt ist oder nicht.

Zitat:
Ich werde für was bestraft, was ich nicht gemacht habe.

Du wirst doch nicht bestraft. Inkassobüros sind keine Behörden. Die haben exakt keine Sonderrolle. Und nur, weil ein Inkasso etwas will, was ihm nicht zusteht, bedeutet das noch lange nicht, dass du "bestraft" wirst.

Ich bin ein Fan davon, exakt einmal schriftlich zu widersprechen. Das hast du getan. Damit darf auch vorläufig kein Schufa-Eintrag erfolgen. Alles weitere braucht man nicht zu beantworten (mit Ausnahme der Schreiben eines Gerichts).

Zitat:
Die Frage ist, wie kommen die von einer unbekannten Adresse auf mich?

Die finden den Original-Schuldner nicht mehr. Und dann haben sie auf gut Glück jemanden angeschrieben, der gleichen Nachnamen hatte.

Zitat:
Sie verlangen jetzt von mir, dass ich eine Stellungnahme bis zum 08.02.18 einreiche. Jedoch weiß ich nicht genau, was sich schreiben sollen.

Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich habe da nie gewohnt, ich kenne die Adresse nicht und ich habe nie etwas bei ihrer Mandantin bestellt oder Waren entgegen genommen. Sie werden mich gefälligst in Ruhe lassen, andernfalls behalte ich mir Strafanzeige wegen Nötigung und Beschwerde beim Aufsichtsgericht, sowie negative Feststellungsklage via Anwalt vor. Weitere Bettelbriefe werden nicht beantwortet. Ungeachtet dessen werden Sie mir umgehend eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG zusenden. Sie werden mir zudem nachweisen und ausführlich beantworten, wie die von der mit unbekannten Adresse auf die Adresse meiner Eltern gekommen sind und wieso sie nicht meine tatsächliche Adresse rausgefunden haben. Wieso haben sie meine Eltern angeschrieben statt mich selbst? Wollten Sie so Druck und Ärger in der Familie erzeugen um mich zu einer Zahlung zu nötigen? Sie werden mir ausführlich erläutern, welche Datenquelle behauptet, dass ich jemals unter der mir unbekannten Adresse wohnhaft gewesen sei."

Und danach einfach schweigen. Ob die das aufklären oder nicht, ist deren Sache.

Man kann auch selbst Strafanzeige erstatten gegen Unbekannt. Wegen verdacht des Betruges und Identitätsmissbrauchs. Wenn jemand deine Daten missbraucht hat, dann hat der das vielleicht nicht nur einmal gemacht. Dann wäre es gut, jeden neuen Fall mit Verweis auf die bereits erstattete Strafanzeige kurz abzuwehren.

-- Editiert von mepeisen am 03.02.2018 19:33

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shajana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mir war so, als hätte ich dieselbe Geschichte just vor wenigen Tagen in einem anderen Forum (also jenseits 123recht) gerade gelesen. :-) wie dem auch sei.

Zitat:
Auch wenn ich nicht weiß, warum du so flaxig über Mahnbescheide sprichst. Ist das nicht was "schlimmes"?

Nö. Ist im Endeffekt nur Papier. Wenn man widerspricht ist das Mahnverfahren beendet und der Gläubiger ist exakt an demselben Punkt, wo er jetzt auch schon ist. mit einer Ausnahme: Er hat bereits Geld verbrannt.

Das Gericht prüft im Mahnverfahren NICHT, ob der Anspruch berechtigt ist. Entsprechend liegt eine Belehrung dabei, dass du dir selbst Gedanken machen sollst, ob das berechtigt ist oder nicht.

Zitat:
Ich werde für was bestraft, was ich nicht gemacht habe.

Du wirst doch nicht bestraft. Inkassobüros sind keine Behörden. Die haben exakt keine Sonderrolle. Und nur, weil ein Inkasso etwas will, was ihm nicht zusteht, bedeutet das noch lange nicht, dass du "bestraft" wirst.

Ich bin ein Fan davon, exakt einmal schriftlich zu widersprechen. Das hast du getan. Damit darf auch vorläufig kein Schufa-Eintrag erfolgen. Alles weitere braucht man nicht zu beantworten (mit Ausnahme der Schreiben eines Gerichts).

Zitat:
Die Frage ist, wie kommen die von einer unbekannten Adresse auf mich?

Die finden den Original-Schuldner nicht mehr. Und dann haben sie auf gut Glück jemanden angeschrieben, der gleichen Nachnamen hatte.

Zitat:
Sie verlangen jetzt von mir, dass ich eine Stellungnahme bis zum 08.02.18 einreiche. Jedoch weiß ich nicht genau, was sich schreiben sollen.

Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich habe da nie gewohnt, ich kenne die Adresse nicht und ich habe nie etwas bei ihrer Mandantin bestellt oder Waren entgegen genommen. Sie werden mich gefälligst in Ruhe lassen, andernfalls behalte ich mir Strafanzeige wegen Nötigung und Beschwerde beim Aufsichtsgericht, sowie negative Feststellungsklage via Anwalt vor. Weitere Bettelbriefe werden nicht beantwortet. Ungeachtet dessen werden Sie mir umgehend eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG zusenden. Sie werden mir zudem nachweisen und ausführlich beantworten, wie die von der mit unbekannten Adresse auf die Adresse meiner Eltern gekommen sind und wieso sie nicht meine tatsächliche Adresse rausgefunden haben. Wieso haben sie meine Eltern angeschrieben statt mich selbst? Wollten Sie so Druck und Ärger in der Familie erzeugen um mich zu einer Zahlung zu nötigen? Sie werden mir ausführlich erläutern, welche Datenquelle behauptet, dass ich jemals unter der mir unbekannten Adresse wohnhaft gewesen sei."

Und danach einfach schweigen. Ob die das aufklären oder nicht, ist deren Sache.

Man kann auch selbst Strafanzeige erstatten gegen Unbekannt. Wegen verdacht des Betruges und Identitätsmissbrauchs. Wenn jemand deine Daten missbraucht hat, dann hat der das vielleicht nicht nur einmal gemacht. Dann wäre es gut, jeden neuen Fall mit Verweis auf die bereits erstattete Strafanzeige kurz abzuwehren.

-- Editiert von mepeisen am 03.02.2018 19:33


Danke dir für den ausführlichen Post. Er hat mir sehr geholfen und bin jetzt etwas hoffnungsvoller.

Ich hatte mir eh überlegt, am Montag mal zur Polizei zu gehen und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Danke für dein Beispiel. <3 Da werd ich morgen gleich mal einen Brief aufsetzen und per Einschreiben am Montag versenden.

Mich ärgert es aber immens, dass man jetzt die ganze Lauferei und den Ärger hat, weil anderen Menschen meinen, betrügen zu müssen. -.-

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#5
 Von 
Peter5000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch eine Forderung vom Schwabversand obwohl ich nie was bestellt habe. Ich habe damals eine Anzeige gegen unbekannt gemacht und ich bekomme jährlich Briefe von EOS. Ich werde in meinem Leben KEINEN Cent von der mittlerweile 663,27 Euro hohen Rechnung bezahlen. Würde ich Zahlen würde ich irgendwelchen Betrügern Recht geben.. Und wenn ich in den Knast gehe oder sechs Richtige haben sollte.. SCHWAB VERSAND ODER EOS bekommen keinen Cent von mir!

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#6
 Von 
Peter5000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe das selbe Problem mit Schwab.. die werden von mir keinen Cent bekommen kann EOS schreiben wie sie wollen. Habe auch keine Zeit Briefe an eos zu schicken.

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