EOS - SAF

15. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
teddy251
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS - SAF

Hallo, auch ich kämpfe mit der EOS - SAF seit etwa 2 Jahren. Ich hatte tatsächlich einen Betrag bei der Telekom offen, wiel ich, als ich den Vertrag mit der Telekom kündigte nur gesagt habe: Ich möchte meinen INTERNET - VERTRAG kündigen. Das wurde auch akzeptiert und ich konnte zu einem neuen Anbieter wechseln. Allerdings hätte ich sagen müssen dass ich alle Dienste der TELEKOM kündige. So war ich schon 2 Jahre bei einem anderen Anbieter bis die TELEKOM mir eine Mahnung über 400,- € Telefonkosten zusandte. Ich setzte mich mit besagter Fa. in Verbindung, dass ich schon 2 Jahre nicht mehr Kunde der TELEKOM bin. Es kam keine Antwort. Anfang 2011 bekam ich Besuch von einem Gerichtsvollzieher, welcher Die Forderung einzutreiben hätte. Gut und schön. Ich vereinbarte mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung, welche ich jeden Monat persönlich bei ihm in seinem Büro einzahlte. von der ersten bis zur letzten Rate.Dann war auch Ruhe. Bis 2014. Ich erhielt einen Drohbrief der EOS-SAF: Ab jetzt sind wir für sie zuständig. Ich erhielt eine Rechnung die bei weitem höher war als das, was ich beim Gerichtsvollzieher bezahlt hatte mit der Auflage diese innerhalb 7 Tagen zu überweisen. Ich schrieb EOS-SAF an, die Angelegenheit zu überprüfen, schilderte meine Belange.. Keine Antwort. Nachdem ich etwa ein halbes Jahr später nochmal einen Drohbrief erhielt, bat ich erneut um eine Überprüfung, sagte nochmals, dass der offenstehende Betrag bei einem Gerichtsvollzieher, diesmal mit Name und Anschrift, einbezahlt wurde. Wiederum keine Antwort. Diesmal wollte ich Gewissheit und hakte 2 Tage später nochmals nach und sendete Fa. EOS-SAF eine E-Mail mit meinen gesamten Schreiben an sie mit den Kopien davon als Anhang. Wiederum keine Antwort. Vorige Woche dann: Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung zwecks Ratenzahlung. Keine Erklärung. der Betrag steigt ins unermessliche. Werde jetzt auch Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Hat man entsprechende Zahlungsbelege?
Oder den entwerteten Titel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dass man immer wartet, bis es zum Gerichtsvollzieher kommt... Vielleicht hätte man es abwehren können damals. Es ergibt ja keinen Sinn, dass die Telekom noch etwas anbieten kann, wenn die Leitung von einem anderen Anbieter blockiert wird. Handelsüblich schließt man auch einen verbundenen Vertrag ab, statt mehrere völlig getrennte, die nichts miteinander zu tun haben.

Wenn du dir 100% sicher bist, alles beim GV abbezahlt zu haben, würde ich gegen die Firma Strafanzeige erstatten wegen schwerer Nötigung und versuchten gewerblichen Betrugs. Dann würde ich (ggf. mit Anwalt) Klage auf Herausgabe des Titels machen. Denn der Fehler war, dass du dir den Titel nicht hast geben lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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