EOS / Otto: Unberechtigte Forderung

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
RombTaider
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
EOS / Otto: Unberechtigte Forderung

Hallo,

auch ich habe kürzlich eine unberechtigte Forderung der EOS DID im Auftrag der OTTO GmbH erhalten. Da sich EOS nach wiederholter Korrespondenz penetrant verhält, möchte ich den Fall gerne schildern:

Mit Schreiben vom 22.10.2017 erhielt ich eine Zahlungsaufforderung der EOS im Auftrag der Otto GmbH & Co KG in Höhe von 811,02 € (Hauptforderung 609,94 €, Mahnkosten 37,- €, Inkassovergütung 143,50 €, weiterer Verzugsschaden 20,58 €).

Dem Schreiben lag weder eine Rechnung bei, noch ist zu erkennen, wannn oder für was die angeblich nicht bezahlte Rechnung entstanden sein soll.

Stattdessen lag ein Schuldanerkenntnis bei, welches ich nicht unterschrieb. Ebensowenig beglich ich die Forderung.

Ich antwortete am 27.11.2017 mit einem Musterschreiben, welches ich hier im Forum fand (Deutscher-Inkasso-Dienst-EOS-DID-(betrug)-__f335543.html, Autor _T_, besten Dank an dieser Stelle!):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.10.2017. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist mir nicht bekannt, eine Zahlung auf diese Forderung wird daher nicht erfolgen.

Sie sollten zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll. Außerdem fordere ich Sie vorsorglich auf, eine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung vorzulegen.

Sollten Sie weitere Mahnungen ohne hinreichende Konkretisierung der geltend gemachten Forderung versenden, werde ich Anzeige bei der für Sie zuständigen Registrierungsbehörde erstatten.

Mit freundlichen Grüßen


Am 03.11.2017 erhielt ich mit Schreiben der EOS die Kopie einer Rrechnung vom 28.09.2016, ausgestellt auf meinen Namen, aber einer mir völlig unbekannten Adresse. Außerdem war eine "Vollmachtsbestätigung" der Fa.Otto enthalten, die "mit Hilfe der Informationstechnik gefertigt" und angeblich ohne Unterschrift gültig ist.

Das Schreiben enthielt den Satz "Das Kundenkonto bei der Fa. Otto wurde seinerzeit auf den Namen (mein Name), geboren am (mein Geburtsdatum!!) eingerichtet".

An der Rechnungsadresse habe ich nie gewohnt, war dort auch nie gemeldet, des Weiteren habe ich nichts bei Otto bestellt und demzufolge auch nicht an die Rechnungsadresse liefern lassen. M.a.W. beim Rechnungsadressaten handelt es sich nicht um meine Person.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht vor Jahren bei Otto ein Kundenkonto hatte; jedenfalls scheint mir dies die einzige Erklärung für die Quelle meines Geburtsdatums.

Am 14.11.2017 schrieb ich zurück, dass die Rechnung nicht auf meine Person ausgestellt ist, ich die Forderung demnach auch nicht verursacht habe und wie bereits dargelegt, keine Zahlung erfolgen wird (dieses Mal per Einwurf-Einschreiben).

Mit 22.11.2017 erhielt ich erneut ein Schreiben der EOS. Dort heisst es u.a.:

Das ehemalige Kundenkonto wurde bei unserer Auftraggeberin unter Angabe Ihres Namens und dem Geburtsdatum (mein Geburtsdatum) eröffnet. Da unsere Mahnung unter der Rechnungsanschrift nicht zugestellt werden konnte, wurde eine Adressermittlung eingeleitet. Daraufhin wurde uns Ihre Anschrift mitgeteilt.
Sollte hier Datengleichheit bestehen, gehen wir von einem Datenmissbrauch aus.
Um die Angelegenheit zu klären,stellen Sie bitte bei einer Polizeidienststelle Strafanzeige und senden uns davon eine Kopie mit dem Aktenzeichen zu. Die Angelegenheit wird sodann an die Betrugsabteilung der Fa. Otto weitergeleitet.


Mittlerweile bin ich deutlich genervt und Frage mich u.a., ob ich für die EOS auch noch tätig werden muss und in deren Sinne Strafanzeige wg. Datenmissbrauchs stellen soll. Schliesslich kann ich nicht beurteilen, ob es einen namensgleichen Menschen mit dem selben Geburtsdatum gibt.
An meiner jetzigen Wohnadresse bin ich jedenfalls seit über 10 Jahren gemeldet, mit der Rechnungsadresse habe und hatte ich nichts zu tun.
Viel lieber würde ich Strafanzeige gegen die EOS stellen. Zum einen sind die Mahnkosten als Tochter der Otto GmbH wohl nicht zulässig, zum zweiten frage ich mich,ob eine Vollmacht(sbestätigung) ohne Unterschrift gültig sein kann. Was aber für mich am schwersten wiegt ist die Tatsache, dass die EOS sich offensichtlich einfach einen namensgleichen Menschen heraussucht, dessen Geburtsdatum sie (wie auch immer) ermittelt hat und mal ganz plump und dreist eine Forderung stellt.
Vermutlich kann man die zeitlichen (und nervlichen) Aufwände nicht geltend machen.... aber für jeden konstruktiven Hinweis, wie man diesem Treiben der EOS ein Ende setzen könnte, wäre ich sehr dankbar.

LG, TR.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile bin ich deutlich genervt und Frage mich u.a., ob ich für die EOS auch noch tätig werden muss und in deren Sinne Strafanzeige wg. Datenmissbrauchs stellen soll.


Sie müssen keine Strafanzeige stellen.
Das ist allein das Problem von Otto/EOS, dass sie einen Schuldner nicht ausfindig machen können.

Ich würde die schriftliche Kommunikation mit EOS auch an dieser Stelle einstellen.
Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, würde ich Diesem vollständig widersprechen.

Haben Sie EOS irgendwo mitgeteilt, dass das Geburtsdatum richtig sei?

Zitat:
Um die Angelegenheit zu klären,stellen Sie bitte bei einer Polizeidienststelle Strafanzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) und senden uns davon eine Kopie mit dem Aktenzeichen zu.


Also, Ihre Idee finde ich nicht schlecht - eine Strafanzeige gegen EOS (Lara Flemming) wg. Datenmissbrauch - vor allen Dingen, wenn sie EOS gerade darum fleht, eine Strafanzeige zu stellen.

-- Editiert von vundaal76 am 30.11.2017 13:10

-- Editiert von vundaal76 am 30.11.2017 13:11

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RombTaider
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

besten Dank für die schnelle Antwort!

Die Richtigkeit meines Geburtsdatums habe ich nie bestätigt. Aber ich denke,ich folge Ihrem Rat, die schriftliche Kommunikation b.a.w. einzustellen.

Dennoch, kann es mir Nachteile einbringen, wenn ich gegen die EOS Strafanzeige stelle? Brauche ich hierfür ggfs. einen Anwalt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dennoch, kann es mir Nachteile einbringen, wenn ich gegen die EOS Strafanzeige stelle?

Die Forderung ist ja so oder so wegen Personenverwechslung nicht durchsetzbar. Nachteile ergeben sich nicht. Man sagt bei der Anzeige die Wahrheit, welchen Verdacht man hat und das wars. Erst, wenn man lügt bei der Anzeige, sollte man sich Gedanken machen.

Zitat:
Brauche ich hierfür ggfs. einen Anwalt?

Nicht wirklich.

Man geht zur Polizei, macht seine Aussage, gibt die vorhandenen Unterlagen in Kopie mit und gut ist es.

Ich würde hier zwei Strafanzeige machen:

1. Gegen den unbekannten Betrüger, der offenbar etwas bestellt hat und nie bezahlen wollte, der dafür (mutmaßlich) mit deinen Daten Identitätsmissbrauch begangen hat

2. Gegen EOS bzw. den dortigen Sachbearbeiter und die Geschäftsführung wegen Datenmissbrauchs und dem versuch, dir mittels Täuschung die Schulden eines unbekannten Dritten anzufordern. Ich würde mich hier auch konkret darauf beziehen, dass die EOS hier angibt, dass man mittels Name und Geburtsdatum deine Adresse herausgefunden hätte. Dabei müssen die getrickst haben, denn das Meldeamt bei der unbekannten Adresse musste Antworten "kennen wir gar nicht, der war hier nie gemeldet". Sie haben also bewusst eine Personenverwechslung herbei geführt und versuchen nun, dich zu täuschen, so dass du zahlst.

Zusätzlich würde ich den Datenschutz informieren. Sie mögen doch mal prüfen, welche Adressdatenbanken hier angezapft wurden und wie EOS auf die Idee kommt, du hättest jemals unter der falschen Adresse gewohnt und seist der korrekte Schuldner.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RombTaider
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, das stimmt mich zuversichtlich. Besten Dank für die Infos!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Dennoch, kann es mir Nachteile einbringen, wenn ich gegen die EOS Strafanzeige stelle?

Die Forderung ist ja so oder so wegen Personenverwechslung nicht durchsetzbar. Nachteile ergeben sich nicht. Man sagt bei der Anzeige die Wahrheit, welchen Verdacht man hat und das wars. Erst, wenn man lügt bei der Anzeige, sollte man sich Gedanken machen.

Zitat:
Brauche ich hierfür ggfs. einen Anwalt?

Nicht wirklich.

Man geht zur Polizei, macht seine Aussage, gibt die vorhandenen Unterlagen in Kopie mit und gut ist es.

Ich würde hier zwei Strafanzeige machen:

1. Gegen den unbekannten Betrüger, der offenbar etwas bestellt hat und nie bezahlen wollte, der dafür (mutmaßlich) mit deinen Daten Identitätsmissbrauch begangen hat

2. Gegen EOS bzw. den dortigen Sachbearbeiter und die Geschäftsführung wegen Datenmissbrauchs und dem versuch, dir mittels Täuschung die Schulden eines unbekannten Dritten anzufordern. Ich würde mich hier auch konkret darauf beziehen, dass die EOS hier angibt, dass man mittels Name und Geburtsdatum deine Adresse herausgefunden hätte. Dabei müssen die getrickst haben, denn das Meldeamt bei der unbekannten Adresse musste Antworten "kennen wir gar nicht, der war hier nie gemeldet". Sie haben also bewusst eine Personenverwechslung herbei geführt und versuchen nun, dich zu täuschen, so dass du zahlst.

Zusätzlich würde ich den Datenschutz informieren. Sie mögen doch mal prüfen, welche Adressdatenbanken hier angezapft wurden und wie EOS auf die Idee kommt, du hättest jemals unter der falschen Adresse gewohnt und seist der korrekte Schuldner.


Punkt 2 ist völliger Blödsinn. EOS hat in seiner Antwort nicht behauptet eine EMA gemacht zu haben sondern nur eine Adressermittlung. Somit liegt hier vermutlich kein Datenmissbrauch vor. Außerdem kann man auch beim Einwohnermeldeamt eine Anschrift erfragen ohne die vorherige Anschrift zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
sondern nur eine Adressermittlung.

Und wie soll die funktionieren? Auch beispielsweise die Schufa hätte antworten müssen "Kennen wir so nicht mit dieser Adresse".

Zitat:
Außerdem kann man auch beim Einwohnermeldeamt eine Anschrift erfragen

Aber wieso sollte man die alte und bekannte Anschrift weglassen? Wieso sollte das erfolgreich sein, wenn man nicht zufällig das Meldeamt erwischt, wo der TE nun aktuell wohnt?
Einfach so nur mit einem Namen dort melden, wird man keine Auskunft bekommen.

Zudem steht im Raum, wie das Inkasso reagiert hat, als es damit konfrontiert wurde, dass die Adresse falsch sei. Es hat nicht nachgefragt, ob man dort gewohnt hat, es hat nicht recherchiert und überprüft.
Es hat direkt mit dem Finger zurück gezeigt und geschrieben: "Du bist es, zahle gefälligst".

Es gibt im Straftatbestand des Betruges auch den Punkt "Aufrechterhalten eines Irrtums durch Täuschung".

Du kommst doch aus der Branche, du weißt wie das läuft. Die finden den Schuldner nicht mehr wieder, also suchen sie irgendwen in Deutschland, der genauso heißt. Über irgendwelche dubiosen Adresshändler. Oder über die Adressdatenbanken, wo sie sowieso Zugriff haben, weil deren Firmen zu den Mandanten zählen. Und dann schreiben sie alle gleichen Namens an in der Hoffnung, einer wehrt sich nicht und dem können sie das anhängen. Legal ist das alleine schon wegen Datenschutzverstoß nicht. Man darf nicht ohne triftigen Grund einfach so tun, als sei jemand, der keine Verbindung zu der ursprünglichen Person hat, der richtige.
Genau deswegen verlangen die Meldeämter bei einer Anfrage normalerweise auch die Benennung aller bisherigen Informationen, die man hat (also auch der vorherigen Adresse). Damit man solche Personenverwechslungen richtig erkennt. Passen die Daten nicht, sollten Meldeämter antworten "Stimmt so nicht, keine Auskunft".
Lässt man bewusst solche Dachen wie die falsche Adresse weg, provoziert man bewusst einen Irrtum, nämlich eine Personenverwechslung.

Ich kenne einen Fall, wo der Datenschutz eine Gemeinde gerügt hat und ihr auferlegt hat, zukünftig sicher zu stellen, dass bei genau so einer Abfrage - Person X wohnte früher an (frei erfundener) Adresse XYZ wo wohnt er jetzt - sicher zu gehen, dass keine Auskunft erfolgt. Egal ob die Person innerhalb derselben Gemeinde woanders wohnt oder nicht. Mit genau diesem Argument, dass man Personenverwechslungen erkennen und dann nicht beauskunften darf.

Wenn ein Inkasso schon so einen Unfug treibt, dann sollte es sich auch zurückziehen, wenn es erwischt wird. Meine Meinung.

-- Editiert von mepeisen am 01.12.2017 07:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Mepeisen gerade weil ich aus der Branche komme weiß ich wie es läuft. Selbstverständlich werden keine EMA Anfragen gemacht aus Kostengründen sondern bei der Schufa, Regis, ... . Natürlich wird so gründlich wie möglich geschaut und in 99% "erwischt" man den Richtigen. Bei dem 1% ist es widerrum in den meisten Fällen so, dass wirklich ein Betrug von seiten Dritter besteht (im Regelfall irgendwelche Ex Partner oder Kinder/Geschwister, welche kauften, bestellten, anmeldeten, ... ). Dies kann man nun wirklich nicht dem IB anhängen sondern da wäre es durchaus nett wenn der "Schuldner" mitarbeitet.

Sollte der Schuldner einen Allerweltsnamen haben so haben wir nach einer EMA, und wenn die nichts brachte, ausgebucht. Schlicht um wirklich sicher zu sein und nicht sonst wen anzuschreiben.

Ganz sicher haben wir und EOS sicherlich auch nicht mehrere Personen mit gleichem Namen auf gut Glück angeschrieben nur nach den Prinzip Hoffnung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bei dem 1% ist es widerrum in den meisten Fällen so, dass wirklich ein Betrug von seiten Dritter besteht [...] Dies kann man nun wirklich nicht dem IB anhängen sondern da wäre es durchaus nett wenn der "Schuldner" mitarbeitet.

Du vergisst eines: Der Schuldner HAT mitgearbeitet. Er HAT dem Inkasso gemeldet, dass er mit dieser Adresse nie etwas zu tun hatte.
Ich bin ja ein Freund davon, dass man, wenn so etwas erstmals auftaucht, dem Inkasso nur bedingt Schuld gibt, denn tatsächlich ist das Unternehmen ja auch mutmaßlich einem Betrüger aufgesessen und manches Mal hat man durchaus Glück, den richtigen zu erwischen nach einiger Zeit. Aber hier ist ja das Entscheidende, dass das Inkasso stur weitermacht und seine falsche Adressrecherche noch verteidigt. Das geht einfach nicht. Da ist aus meiner Sicht eine Linie überschritten worden.

Zitat:
Sollte der Schuldner einen Allerweltsnamen haben so haben wir nach einer EMA, und wenn die nichts brachte, ausgebucht. Schlicht um wirklich sicher zu sein und nicht sonst wen anzuschreiben.

Oder man erstattet eine Anzeige wegen Betruges gegen Unbekannt und lässt die Polizei die Ermittlungsarbeit machen. denn die gehen anders vor, die stellen erst mal die Frage, wer da so gewohnt hat und zudem haben die einen Überblick, ob auf derselben Adresse mehrere Fälle vorgekommen sind, die angezeigt wurden und ob sich da womöglich ein Betrugsprofi mit gestohlenen Identitäten bereichert. Die prüfen dann, ob der vermeintliche Schuldner (also der TE) dann ein Opfer ist oder ein Täter, weil dort eine Freundin wohnte und er nun so tut, als kenne er die Adresse nicht usw.

Warum man diesen Weg scheut, das begreife ich nicht. Warum man aber spätestens, wenn man vom angeschriebenen Schuldner damit konfrontiert wird, nicht diesen Weg geht, das ist noch unverständlicher.

-- Editiert von mepeisen am 01.12.2017 17:17

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.897 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen