EOS Inkasso - Mahnbescheid

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cydonian
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)
EOS Inkasso - Mahnbescheid

Ich hoffe, hier kann mir vielleicht geholfen werden.

Folgendes:
Es geht um eine Forderung von ca. 500€, welche an EOS abgetreten wurde.
Mit denen habe ich dann eine Ratenzahlung vereinbart. Soweit so gut.
Leider habe ich bei der Überweisung ein falsches Aktenzeichen, von einer anderen Forderung angegeben und dies nicht gemerkt.
Jetzt ist mir ein Mahnbescheid über knapp 620€ ins Haus geflattert.
Habe bei EOS angerufen, mich entschuldigt, aber da kann man jetzt nichts mehr machen.
Die Frau bot mir erneut eine Ratenzahlung an, sie würde dann dem Gericht erklären, dass man sich geeinigt hätte.

Nun will ich aber unbedingt diesen Mahnbescheid vom Hacken haben, da ich den Schufa-Eintrag nicht gebrauchen kann.
Wie verfahre ich jetzt am besten? Soll ich die Ratenzahlung durchführen und dem Mahnbescheid widersprechen? Die Frau meinte, dass das gerichtliche Verfahren jetzt nicht mehr abzuwenden ist. Ich kann die Forderung leider wenn erst nächsten Monat komplett begleichen.

Vielen Dank an alle, die mir helfen können!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
minnie123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

bestehen mehrere Forderungen bei EOS? Wie viele Zahlungen wurden auf das falsche aktenzeichen geleistet? Welcher Verwendungszweck wurde in den Überweisungen angegeben?

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#2
 Von 
Cydonian
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)

Das ist ja das Blöde. Ja, es besteht noch eine weitere Forderung. Auf diese wurde nur diese eine falsche Zahlung geleistet und im Verwendungszweck gab ich dieses Aktenzeichen, sowie meinen Vor- und Zunamen an.

Was mich sonst noch interessieren wurde: Die Forderung ist ursprünglich von Otto und die gehören mit EOS doch irgendwie zusammen?! Jedenfalls werden auf dem Mahnbescheid Nebenforderungen über 81€ für "Inkassokosten für außergerichtlichen Vergleich/Abzahlungsvereinbarung gem. Vergleich, außergerichtlich" angegeben. Nun sind ja einerseits Inkassokosten vom "gleichen Laden" hinfällig, andererseits hatte ich der Ratenzahlung ja zugestimmt. Komme ich wahrscheinlich nicht drumherum?

Sollte ich jetzt doch noch irgendwie Geld auftreiben können, dann hätte ich diesen Betrag wenigstens von der Backe.

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#3
 Von 
minnie123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

ohne jetzt beide Forderungsaufstellungen gesehen zu haben, würde ich zumindest schon mal versuchen, die hauptforderung der Forderung Nr. 1 (laut Threat) plus zinsen zu bezahlen. Im Verwenungszweck unbedingt angeben dass die Zahlung zur Verrechnung auf die Hauptforderung + Zinsen anzurechnen ist. EOS macht eigentlich recht moderate Inkassokosten geltend.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

ich glaube, du findest in diesem Forum genug infos zum Thema EOS, Otto und inkassogebühren.
Du solltest einfach deine Haltung zu der Thematik nach der Lektüre gründlich überdenken.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Cydonian
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja, ich weiß, ich habe einen Fehler gemacht.

Da ich mich eingelesen habe, frage ich mich ja, was denn nun wegen der Inkassokosten zu tun ist. Darum schreibe ich ja, dass die ja eigentlich nicht gelten dürften, andererseits durch die Ratenvereinbarung selber ausgelöst worden.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde hier "ich widerspreche komplett" ankreuzen und das ans Gericht schicken. Und zeitnah den Rest überweisen. Um die Gerichtskosten kommst du nicht drum herum. ABER: Da Otto und EOS ein und dieselben sind bzw. EOS eine Tochterfirma der Otto ist, betragen die Inkassokosten exakt 0,00€. Auch die Vergleichskosten betragen 0,00€.

Unterm Strich also wirklich nur die jeweilige Hauptforderung, etwaige Mahngebühren (maximal 2,50€), Zinsen und die 32€ Gerichtskosten bezahlen. Mehr nicht.

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung, etwaige angemessene Mahngebühren, Zinsen und die Gerichtskosten bezahlt. Zwischenzeitlich habe ich mich informiert. Ich weise die Inkassogebühren und Einigungsgebühren als frei erfunden zurück. Wie sie wissen, dürfen sie für konzerninternes Inkasso nichts verlangen. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich gegen Sie vorgehen (Strafanzeige, negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht)."

Damit sollte dann Ruhe sein. Die wissen ganz genau, dass das nicht erlaubt ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cydonian
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen lieben Dank mepeisen!

Nur um das richtig zu verstehen, tippe ich das mal ab:

I. Hauptforderung
1. Kaufvertrag / Außergerichtlicher Vergleich gem. ... 458,94€
2. Zinsrückstände/Verzugszinsen 19,58€

ll. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten 32,00€
2. Auslagen des Antragsstellers für dieses Verfahren: Vergütung Inkassodienstleistung 21,01€

lll. Nebenforderungen
Inkassokosten für außergerichtlichen Vergleich/Abzahlungsvereinberung gem. Vergleich, außergerichtlich 81,00€

IV. Zinsen
Laufende Zinsen... 0,11€


Ich muss also die 81,00€ nicht zahlen? Was ist mit den 21,01€? Schlage ich dann noch Mahnkosten obendrauf?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ich muss also die 81,00€ nicht zahlen? Was ist mit den 21,01€?

Nein. meiner Meinung nach nicht. Das ganze ist in §2 RDG verborgen. Innerhalb eines verbundenen Unternehmens gibt es keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Gesetzes. Und wo es keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes gibt, gibt es auch keinerlei Bezahlung im Sinne des Gesetzes.
Die beiden Forderungen sind dem Gesetze nach nicht durchsetzbar.

Mit anderen Worten: Das, was die Tochterfirma EOS gegenüber dem Mutterkonzern Otto erbringt ist so, als würde Otto das alles selbst erbringen.

Zitat:
Schlage ich dann noch Mahnkosten obendrauf?

Wenn es eine schriftliche Mahnung gab (Briefpost)... Maximal zwischen 1€ und 2,50€.

Den Schaden für eMails musst du auch ersetzen. Das kann man aber nicht messen, irgendwo unterhalb von einem Cent. Deswegen kosten eMails meiner Meinung nach 0,00€ Mahngebühren. Wenn man gutwillig ist, würde man für eMails aufgerundet 0,01€ Mahngebühren bezahlen. Aber da muss man schon verdammt teure Server stehen haben, die Millionen Watt an Strom verbrauchen ;-)

Also wie gesagt: Ich würde das so rechnen:
- Ursprüngliche Hauptforderung
- etwaige Mahngebühren
- Gerichtskosten für den MB
- Zinsen
- abzgl. des bereits Bezahlten (wenn ich dich richtig verstehe, waren das 0€, da du eine völlig andere Schuld bezahlt hast?)
Fertig.

Ich würde auch die ursprünglichen Inkassokosten nicht bezahlen...

-- Editiert von mepeisen am 08.09.2017 23:26

Signatur:

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#9
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

-sorry falscher Thread

-- Editiert von Footzies am 05.09.2019 16:18

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