EOS Inkasso, Kosten zu hoch?

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Inkasso, Kosten zu hoch?

Guten Tag,

es handelt sich um eine Forderung der Firma EOS, eine Bestellung bei einem Tierladen. Offener Betrag ist ca. 78€. Nun habe ich heute - ob man es mir glaubt oder nicht, der Betrag wurde GESTERN überwiesen! Klar bin ich im Verzug, aber auch ich habe diverse mir zustehende Arbeitsentgelte noch nicht erhalten, wohlgemerkt wider Erwarten - einen Brief von EOS Inkasso erhalten, in dem man mich auffordert, ca. 160€ zu zahlen. Die genauen Posten könnte ich gleich raussuchen.

Kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Der Betrag IST überwiesen, aber eben auch erst seit gestern. Also erst nach Beauftragung des Inkassos. Die zusätzlichen 80€ tun mir so weh, dass ich mein Essen massiv runterschrauben muss, weil ich an anderen Posten einfach nicht mehr sparen kann. Ich leben von weniger als ALG II.

Eigentlich sollte man sich darauf wohl nicht ausruhen, aber ich habe gelesen, dass man Finanzschwachen - wie Hartz IV-Empfängern oder wie in meinem Fall Geringverdienerstudenten - nicht noch Inkassokosten aufbürden dürfe. Beißt sich das nicht damit, dass man als finanzschwacher Mensch schnell eine Anzeige wegen Betrugs erhält, wenn man Dinge bestellt, bei denen man nicht weiß, ob man sie bezahlen kann? Kann ich die Kosten irgendwie runterschrauben?
Es ist einfach zum verzweifeln, ich arbeite und zahle und arbeite und zahle, zum Studieren komme ich fast nicht mehr.

Es handelt sich in meinem Fall um Hundefutter, das ich auf Rechnunng bestellt habe, weil ich kein Geld hatte, es direkt zu kaufen. Dass diverse Arbeitgeber bei mir im Zahlungsverzug waren und auch jetzt noch diverse Entgeltzahlungen offen sind, dürfte wohl niemanden interessieren.

Vielen DAnk!!

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

das Inkasso wird es kaum interessieren, dass Ihre Firmen nicht pünktlich bezahlen.

Hätte es in Ihrem Fall nicht gereicht, weniger Futter zu kaufen. Man sollte nie mit Geld rechnen, welches man nicht auf dem Konto hat.

Die Inkassogebühren brauchst du nicht zu bezahlen. Sende Ihnen einfach deinen Beleg zu, dass du bezahlt hast und warte ihre Reaktion ab.

Grüße

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#2
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Sorry, aber es sollte nachvollziehbar sein, dass ich nicht mein Tier abgebe, weil mein Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug ist. Das ist schon ein abstruser Gedankengang. Und hungern lassen kann ich ihn auch schlecht.
Problem ist - ich kann nicht nachweisen, dass der Brief nicht schon gestern angekommen ist und die Zahlung erst danach stattfand?

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#3
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So, hatte nun Zeit, mir das kurz mal genauer durchzulesen;
Es wird ein Gesamtbetrag von 233€ (Betrag korrigiert) angegeben, von dem dann wieder 160€ Guthaben abgezogen werden. Grund dafür ist wohl, dass ich selten den exakten offenen Betrag überwiesen habe, sondern zumeist aufgerundet habe. Der Differenzbetrag wurde mir dann bei neuen Bestellungen gutgeschrieben.
Als Inkassogebühren werden 70,00€ beziffert - plus gut 20€ für "Mahngebühren der Auftraggeberin". Dreht man mir nun einen Strck daraus, dass ich teilweise zu viel überwiesen habe? Werde wirklich wütend, wenn ich sehe, welche Maschen man sich einfallen lässt, um mehr abzukassieren. Die letzten Bestellungen und Zahlungen sind Monate her!
Sehe ich das richtig, dass man mir nur 45€ in Rechnung stellen darf? Habe leider gar keine Ahnung. Bin total überfordert und weiß nicht, wie ich nun vorgehen soll...

-- Editiert von Anyna am 07.11.2017 18:31

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

70€ Inkassokosten sind vollkommen im Rahmen und nicht zu beanstanden. Zahlt man nicht trägt man ein gewisses, wenn auch geringes, Risiko, dass es teurer wird wenn geklagt wird.
20€ Mahngebühren ... wieviele Mahnungen gab es und wie erreichten dich diese? Pauschal würde ich mal behaupten, dass dies viel zu hoch angesetzt ist.

Du musst deinen Hund nicht abgeben, aber bestellen ohne Geld geht auch nicht. Es gibt div Tierheime, Tierhilfsorganisationen, ... welche dir aushelfen in solchen Situationen.

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Würdest Du die Schreiben bitte mal abfotografieren oder einscannen und hier hochladen?

Ab besten mit einem Uploaddienst wie

http://www.bilder-upload.eu/

Wenn das nicht geht, bitte die genauen Positionen aus dem Mahnschreiben der Inkassobude hier auflisten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, mache ich gleich mal.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

20€ Mahngebühren würden über 10 Mahnbriefe bedeuten. Gab es so viele Mahnungen seitens des Anbieters?

Zitat:
70€ Inkassokosten sind vollkommen im Rahmen und nicht zu beanstanden

Die 70€ lassen sich dem Gesetz nach irgendwie begründen. Korrekt müssen sie aber trotzdem nicht sein und das weißt du auch.

Man kann nun anfangen herum zu diskutieren. vermutlich findet man auch einen Weg, wie man die erhöhten Mahngebühren und vielleicht einen Teil der Inkassokosten weg diskutiert. Ich würde auch erst mal vorgehen, wie Schneeelfe das schreibt. Beispielsweise "Wertes Inkasso. Ich weiß nicht, was sie wollen. 20€ Mahngebühren sind viel zu hoch und das alles wurde von mir bezahlt, bevor sie tätig wurden. Ich weise die Forderung daher vollumfänglich zurück."

Zitat:
Ich leben von weniger als ALG II.

Hast du mal geprüft, ob dir ergänzende Leistungen zustehen?

Der Anbieter muss keine Lust mehr haben, dich als Kunden zu akzeptieren. Entweder Anbieter wechseln oder das Futter vor Ort im Laden kaufen.

Ich sehe übrigens auch ein dauerhaftes Problem, weniger in der Frage, wie du das Essen bezahlst. Vielleicht bekommst du es hin. Aber was, wenn dein Tier mal eine größere Behandlung braucht? Das geht schnell ins Geld.

-- Editiert von mepeisen am 08.11.2017 07:30

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, auf der Rückseite steht auch der Hinweis, dass man sich melden solle, wenn es zu einer Überschneidung gekommen ist. Werde es erst einmal so versuchen.
Es gab nur einen Mahnbrief, der als solcher deklariert wurde, sowie eine Zahlungserinnerung. Wären demnach 4€ fällig?
Zwar habe ich wenig Geld, aber das war nicht der Grund, aus dem ich diese Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt habe. Mein Arbeitgeber ist einfach der Meinung, er könne mir meinen Lohn überweisen, wenn es ihm passt. Ich fühle mich manchmal wie ein Kind, das Taschengeld einfordert, keine Ahnung, ob der meint, mit Studenten könnte man das machen... aber mir entstehen die finanziellen Konsequenzen. Und wenn ich mich beschwere, fliege ich eben - noch grö0eres Desaster, denn - aber danke für den Tipp - als Studentin gibt es leider kein ergänzendes ALG II, erst nach Abbruch meines Studiums habe ich darauf bzw. auf vergleichbare Leistungen Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So, tut mir leid, ich schaffe es erst jetzt, die Daten zu posten. Hoffentlich kann mir dennoch jemand weiterhelfen.

Ein weiteres Problem ist, dass ich mich mit denen aktuell - FALLS ich direkt zahlen muss - auf eine Ratenzahlung einigen müsste. Das Geld ist so knapp, dass mir für den Rest des Monats vielleicht 50€ bleiben. Ob die sich darauf einlassen, wenn ich nicht die volle Summe zu bezahlen bereit bin? Ich habe ja sicher keinen Anspruch auf Ratenzahlung, oder?

Die Auflistung der Kostenpunkte:

Hauptforderung 232,37€
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin 21,50€
Inkassovergütung 70,20€
Weiterer Verzugsschaden/Zinsen 0,47€
Storno-/Guthabenbuchung 168,38€ (Eigentlich nicht, sondern immer wiederkehrende Bestellungen die eben mit teilweise zu hohen Beträgen bezahlt wurden)
Gesamtbetrag 156,15€

Überwiesen wurden außerdem bisher die 78, die sind hier nicht berücksichtigt.

Weiterhin sollte gesagt sein, dass ich dem Laden letzten Sonntag unter einer deutlichen Entschuldigung mitteilte, dass ich das Geld nun überweise. Leider hat das Geld auf meinem Konto nicht ganz gereicht, weshalb es eben erst vorgestern bzw. wohl gestern Morgen abging. Man antwortete mir jedenfalls, das sei kein Problem, und bedankte sich dafür, dass ich das Geld nun bezahle - scheinbar hat man noch in derselben Woche, die zwei bekanntlich zwei Feiertage beinhaltete, ein Inkassounternehmen eingeschaltet.


Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ne, eine Ratenzahlung muss dir niemand zugestehen. Zu den Mahngebühren habe ich ja schon was geschrieben. Ich sehe derzeit nicht, was man noch bezahlen müsste.

Zitat:
Man antwortete mir jedenfalls, das sei kein Problem

Hebe dir das sehr gut auf, diese Antwort und drucke sie ggf. aus. Das stellt in meinen Augen einen Aufschub dar (Stundung). Ich würde wie gesagt dem Inkasso einen Dreizeiler schicken und dann mal abwarten.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

VIelen Dank, ich werde es so machen.
Soll ich dann direkt erwähnen, dass der Gläubiger mir mitgeteilt hatte, es sei alles in Ordnung und man danke mir, dass ich das Geld überwiesen habe?

Eine Kleinigkeit fällt mir noch ein, vielleicht weiß auch dazu jemand einen Rat. Ich habe zu Ende Juli meinen Telekomvertrag gekündigt. Dreimonatige Kündigungsfrist -> Ende August, Ende September, Ende Oktober. Nun hat die Telekom als Vertragsende den 2.11. angegeben. Ist das rechtens? Erwarten die für November noch das VOLLE Geld von mir?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anyna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und man sollte auch bedenken, dass in den 78€ bereits 6€ Mahngebühren inkludiert waren, die ich ungefragt mitüberwies... kurios.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Soll ich dann direkt erwähnen, dass der Gläubiger mir mitgeteilt hatte, es sei alles in Ordnung und man danke mir, dass ich das Geld überwiesen habe?

Kann man natürlich machen. Nach dem Motto "Der Gläubiger hatte Aufschub gewährt und er hatte zudem den Fall für erledigt erklärt. Nachschlag zu bezahlen sehe ich nicht ein..."

Zitat:
Eine Kleinigkeit fällt mir noch ein, vielleicht weiß auch dazu jemand einen Rat. Ich habe zu Ende Juli meinen Telekomvertrag gekündigt. Dreimonatige Kündigungsfrist -> Ende August, Ende September, Ende Oktober. Nun hat die Telekom als Vertragsende den 2.11. angegeben. Ist das rechtens? Erwarten die für November noch das VOLLE Geld von mir?

Es kommt drauf an, wann der Vertrag begann. 3 Monate Kündigungsfrist bedeutet, dass du 3 Monate vor regulärem Vertragsende spätestens zu kündigen hast. Wenn der Vertrag immer sofort monatlich kündbar war, dann wäre Vertragsende der Ende Oktober gewesen. Wenn du den Vertrag aber damals am 2.11.20xx abgeschlossen hattest, endet er auch am 2.11.2017.

Wenn die Grundgebühr immer für den vollen Monat berechnet wird (beispielsweise 1.10. bis 31.10.), dann darf für den November natürlich nur anteilig gefordert werden. Also für 2 von 30 Tagen. Nicht die volle Grundgebühr. Aber im Regelfall klappt das bei der Telekom. Warte also einfach mal die Schlussrechnung ab.

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