EOS Hausbesuch und Einkünfte

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Conversion2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
EOS Hausbesuch und Einkünfte

Hallo,

gestern kam ein Mensch von EOS zu uns nach Hause. Er hat eine - unstrittige - Forderung gegen mich. Auf Nachfrage, was ich für Einkünfte hätte, teilte ich ihm mit, dass ich knapp 1100 Euro netto verdiene, Unterhalt für ein Kind bekomme und einmal Kindergeld. Ich habe jedoch drei unterhaltsberechtigte Kinder. Er meinte dann, das wäre ja nicht wenig. Bei meinen Ausgaben hat er bei fast allem gemeint, das könnte er nicht berücksichtigen (Ratenzahlung an öffentliche Stellen wg. Knöllchen und anderem, Benzin, Autoversicherung, etc.)...gerade das Auto sei mein Privatvergnügen. Dass ich ohne Auto nicht zur Arbeit kommen würde, da wir in der "Pampa" wohnen, dass ich die Schulden bei den anderen Gläubigern auch zahlen muss, da gerade bei öffentilchen Forderungen ruckzuck die Erzwingungshaft ansteht - ist das alles egal? Ist es wirklich so, dass ich jetzt die geforderte Mindestrate in Höhe von 80 Euro monatlich zahlen muss, da ich ja angeblich so viel Geld habe?

Zu den Fakten:

Ich habe ein Einkommen von ca. 1663 €
Zusammengesetzt: 1100 Gehalt, 377 Unterhalt, 186 Kindergeld.

Ausgaben: Raten insgesamt 350 €, "Miete" an meinen Freund, bei dem ich wohne 250 €, dafür zahle ich allerdings auch noch alle Einkäufe (auch seine)und Holzpellets zum Heizen. Das sind im Monat ungefähr 500 €, dazu kommen noch Autoversicherung und -Steuern, auf den Monat gerechnet ca. 70 €, Benzin 120 €, sonstige Versicherungen 60 €.

So verbleiben mir noch 313 €. Hiervon muss ich noch die üblichen Sachen zahlen wie Praxisgebühren, Rezeptgebühren, Kleidung, Schuhe, Schulveranstaltungen meiner Tochter, etc.

Da meint er doch echt, das wäre viel mehr, weil er die Kosten des Autos und so nicht anerkennen könnte.

MEINE FRAGE:

Was passiert, wenn ich ihn nicht mehr reinlasse und auf den 40 Euro bestehe, die ich ihm angeboten habe?
Soll ich einfach diesen Betrag kommentarlos überweisen und mich ansonsten stur stellen? Ich habe eine Menge Schulden und versuche sie zu tilgen, so gut es geht. Es geht um eine Forderung eines Energielieferanten. Können die mir drohen von wegen Betruges oder so? ...??

Sorry, wenn der Text so lang geworden ist, aber ich bin echt total verunsichert. Der Typ war ja sehr freundlich, aber ich fühl mich echt vera*** von denen. Keine Frage, dass ich zahlen will, aber im Rahmen meiner Möglichkeiten!!

Danke schonmal fürs geduldige Lesen ;-)

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11 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der kann dir gar nichts wenn du ihn nicht reinlässt. Untersage eos die hausbesuche und wenn er nochmal kommt rufe die polizei und erstatte strafanzeige wegen nötigung. Das dass nicht gerade wenig ist, ist unfug. Such mal im internet nach der pfändungstabelle. Es wird erst ab 1000 euro überhaupt gepfändet. Bei 3 kindern ist da denke ich nichts zu holen. Überweise die 40 eur zur verrechmung der hauptforderung (ganz wichtig) und git ist. Eventuell liste mal auf, wer was fordert an inkassogebühren und co.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Conversion2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort :-)

Ich habe gerade mal nachgesehen, bei drei unterhaltsberechtigten Personen pfänden die erst ab 1850 € und dann auch nur Minibeträge. Aber ist es bei diesen Bemessungsgrenzen egal, ob man alleine wohnt oder mit Partner, der ja auch Einkommen hat? Ich zahle den anderen Kindern ja keinen Unterhalt (der eine ist 18 und will keinen, der Kleine ist Teilzeit bei mir, daher bekommt er ne Art "Naturalunterhalt") ??

Ich lasse den Menschen jetzt einfach nicht mehr rein. Werde ihm heute, wenn er anruft sagen, dass ich von mir aus einen Teil zahle. Die werden dann ja wohl nicht pfänden, oder???

Puh, bin gerade leicht überfordert...als die Briefe noch alle zu in der Schublade lagen, wars einfacher (scheinbar)...bin aber trotzdem froh, endlich einen Anfang gefunden zu haben, das alles zu regeln, auch wenns wohl ewig dauern wird. :-(

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Hast du irgendetwas unterschrieben? Wenn ja, was?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#4
 Von 
Conversion2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, ich habe nichts unterschrieben.
Er wollte heute abklären, ob die 40 Euro ok sind, mich anrufen, und dann am Donnerstag nochmal kommen, damit ich das unterschreibe...aber ich habe allmählich das Gefühl, es wäre ein Fehler das zu tun !!

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#5
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Gut, denk dran:

Das ist keine Behörde, der kann gar nichts festsetzen, anerkennen oder sonstwas! Es gibt auch keine Verpflichtung, dem irgendwelche Auskünfte zu erteilen! Vor allem keine Kontonummern, Arbeitgeber und dergleichen, damit die da keine Probleme machen! Nicht von dem ins Bockshorn jagen lassen!

Wenn das Auto zur Berufsausübung benötigt wird, kann es auch nicht gepfändet werden.

Es wären theoretisch 126,95€ pfändbar - vorausgesetzt alles zählt als Einkommen (weiß derzeit nicht, wie Kindergeld und Unterhalt zählen), wenn aber schon andere Verpflichtungen (öffentliche Stellen, Finanzamt oder was?) bestehen, haben die Vorrang!

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#6
 Von 
Conversion2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab gerade mal gegoogled...da steht, dass Kindergeld und Kindesunterhalt nicht in die Pfändungsfreigrenzen einfliessen, so dass lediglich andere Einkünfte zählen, und da habe ich ca. 1100 - 1130 Euro.

Ich zahle alte Knöllchen und sowas ab....und wie gesagt, die sind echt ungemütlich und haben immer Vorrang.

Das Auto gehört nicht mir, sondern meinem Freund und ist auch auf ihn angemeldet. (Kleinwagen, 9 Jahre alt)
Ich zahle jedoch die Steuern, Versicherungen und den Sprit, da ich es ja auch ausschliesslich allein nutze.

Auch wenn die knapp 127 Euro pfändbar wären, ich kann ja nachweisen, dass ich deutlich mehr an Schulden tilge!

Hätte schon längst die Inso angestrebt, aber leider gibt es noch einige Forderungen, die ich begleichen muss, damit die Gläubiger nicht auf die Idee kommen, Anzeige zu erstatten. Scheint heutzutage ja gern gemacht zu werden, um die Forderungen zu sichern, falls jemand in die Inso geht..

Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich aus Spass und Dollerei hoch verschuldet bin. Habe durch Expartner für den ich gebürgt habe, sowie eine Suchterkrankung diese Schulden. Inzwischen mache ich keine neuen mehr und bin erfolgreich in Therapie, aber gerade zum Anfang eines Jahres kommen alle Gläubiger und machen Druck. Das macht mir jedes Mal wieder unheimlich Angst.

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#7
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Der Freund hat doch keine Schulden, oder? Dann darf von ihm auch nichts gepfändet werden! Er darf auf keinen Fall irgendwas unterschreiben! Die Pfändungsgrenzen sind absolut, d.h. es ist egal, was mit den 1100€ gemacht wird, die können nur Minibeträge davon pfänden.

Die Schuld sollte zwar irgendwann bezahlt werden, wenn es nicht gerade auf Privatinsolvenz hinaus läuft. Irgendwas unterschreiben muss und sollte man aber nicht!

Wichtig ist vor allem auch Kostenabwehr bei Privatgläubigern und Inkassofirmen! Also nicht die eigentlichen Schulden, sondern Zusatzkosten wie Inkassogebühren, die oft völlig überhöht sind und nicht in der geforderten Höhe gezahlt werden müssen. Wenn man bei einem gerichtlichen Mahnbescheid den unberechtigten Kosten nicht widerspricht, werden sie tituliert und damit unanfechtbar rechtsgültig, ebenso in einem Prozess, wenn man sich nicht dagegen wehrt. Welche Forderungen sind denn schon tituliert (Urteil, Vollstreckungsbescheid), und wo steht Titulierung an (gerichtl. Mahnbescheid)?

Wenn das erst in längerer Zeit bezahlt werden kann, wird es ohnehin zu Titulierungen, Zwangsvollstreckung usw. kommen, also kein Grund, sich durch Drohung damit zu irgendwas drängen zu lassen. Die Kosten von Titulierung und Zwangsvollstreckung sind, wenn man überhöhte Nebenforderungen, Zinsen usw. abwehrt, deutlich geringer als die der Inkasso-Kostenspiralen, wenn man sich immer wieder zu Anerkenntnissen, Ratenvereinbarungen usw. drängen lässt.

Lass dich mal professionell beraten (Schuldnerberatung von Caritas, AWO usw.), wie die Schulden abzutragen sind!

Es gibt da Rangfolgen der Gläubiger, und es darf sich nicht einfach jemand vordrängeln, wenn er nur dreist und aggressiv genug auftritt. Leider muss man da selbst drauf achten, dass man sich nicht drängen lässt.

Öffentliche Strafen oder Finanzamt usw. haben auf jeden Fall Vorrang. Da muss sich ein Inkasso mit einer 08/15-Forderung schon mal hinten anstellen. Wie viel ist das denn mit den Knöllchen - normal kommt doch da nicht so viel zusammen, dass man da lange dran abzahlt.

Und was mögliche Anzeigen angeht, muss man sehen, ob man überhaupt irgendwas Strafbares gemacht haben könnte - die bloße Drohung mit Strafanzeige ist Standardrepertoire der Inkassos und muss nur begrenzt ernst genommen werden. Auf keinen Fall sollte man sich damit zu überhöhten Zusatzkosten drängen lassen. Schlimmstenfalls könnte auch eine Geldbuße (Erstfall) oder -strafe vom Gericht das kleinere Übel sein.

Also Inkasso-Hausbesucher gar nicht erst reinlassen, die sollen schriftlich kommunizieren! Solche Besuche dienen meist dazu, Leute zu unmöglichen Verpflichtungen zu drängen und aus deren Verletzung (z.B. unerfüllbare Raten) dann weitere Kosten zu generieren! Oder, noch schlimmer, andere Leute mit rein zu ziehen. Gerade bei Inkassos ist es wichtig, dass man seine Rechte kennt und sich nicht rumschubsen lässt, sonst nehmen die einen aus wie eine Weihnachtsgans! Die spekulieren vor allem auf Unkenntnis und darauf, dass Leute glauben, sie seien sowas wie Behörden - so dass sie nicht selten die Geldforderungen ohne Rechtsgrundlage mehr als verdoppeln.

Auch, wenn man die Schulden abzahlt, ist wichtig, wie es passiert! Wenn man einfach nur an ein Inkasso bezahlt, buchen sie erst mal auf ihre Fantasiegebühren, was nach §367 BGB sogar rechtens ist. Ratenvereinbarungen mit Inkassos sollten auf keinen Fall unterschrieben werden, ohne dass ein(e) Fachmann(-frau) mit dabei ist, weil man damit meist Wucherkosten verbindlich anerkennt. Also sollte man bei Zahlungen stets einen Verwendungszweck angeben, wo anerkannte Kosten, Verzugszins und die Hauptforderung benannt werden. Sonst zahlt man sich dumm und dämlich und merkt nach Jahren, dass sie Hauptforderung kaum abgetragen wurde.

Als erste Hilfe können Webangebote wie http://meine-schulden.de dienen.


-- Editiert xpuff666 am 08.01.2013 11:23

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Da du an vielen Baustellen arbeitest, ist das Ganze wahrscheinlich zu komplex um es in einem Forum durchzukauen. Ich würde dir den Weg zu einer Schuldnerberatung empfehlen. Die können dir dann auch sagen, ob eine Privatinsolvenz nicht doch der bessere Weg wäre.
Denn

quote:
aber leider gibt es noch einige Forderungen, die ich begleichen muss, damit die Gläubiger nicht auf die Idee kommen, Anzeige zu erstatten
erschließt sich mir nicht ganz. Hast du denn Sachen bestellt, obwohl du genau wusstest, dass du nicht zahlen kannst? Du meinst doch Strafanzeige, oder nur gerichtliches Mahnverfahren?
Jetzt aber ausschließlich zu EOS-Inkasso:
Der Inkassomitarbeiter mag zwar freundlich sein, aber er ist nicht dein Freund. Er will NUR dein Geld, und zwar in 95% aller Fälle mehr als ihm eigentlich zusteht. Wahrscheinlich sind in der Vereinbarung horrende eigentlich nicht durchsetzbare Inkassokosten versteckt, die du aber mit deiner Unterschrift akzeptieren und durchsetzbar machen würdest.
Ich würde EOS ein Einschreiben schicken, in dem du ihnen Hausbesuche und telefonische Kontaktaufnahme untersagst.
Hast du von denen eigentlich eine Forderungsaufstellung und eine Vollmacht des Energielieferanten erhalten? Wenn nein, dann fordere beides direkt mit an.
Wenn EOS heute anruft untersage eine Aufnahme des Gesprächs, wenn sie danach fragen sollten. Du kannst dir die Ratenzahlungsvereinbarung ruhig zur Prüfung zuschicken lassen. Damit gehst du noch auf nichts ein.
Dann nimm den ganzen Klumpatsch und ab zur Schuldnerberatung.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Das Auto gehört nicht mir, sondern meinem Freund und ist auch auf ihn angemeldet. (Kleinwagen, 9 Jahre alt)
Ich zahle jedoch die Steuern, Versicherungen und den Sprit, da ich es ja auch ausschliesslich allein nutze.

Verfasst etwas schriftliches. Einen "Pachtvertrag" für 0€ oder sowas. Sprich: Du darfst es kostenfrei nutzen, es gehört aber ihm und du zahlst Steuern/Sprit. Das es sowieso schon ihm laut Fahrzeugpapieren gehört, ist das wichtig. Nicht dass einer beim Pfänden auf dumme Ideen kommt.

Davon ab: Wenn du überfordert bist, greife zu einer (kostenfreien) Schuldnerberatung, beispielsweise Caritas. Lass dir einen termin geben. Die helfen dir beim briefe sortieren, schauen sich die Forderungen an, bereinigen ggf. um den Unfug, der nicht gefordert werden darf usw.
So wie Shihaya auch vorgeschlagen hat :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#10
 Von 
Conversion2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich habe eine Suchterkrankung, - Konsumsucht - attestiert und anerkannt. Zu diesen Schulden, die ich daraus gemacht habe, habe ich in der Vergangenheit auch blauäugig Schulden aus Bürgschaft von vor einigen Jahren.

Ich bin erfolgreich in Therapie, mache keine neuen Schulden. Aber mit 111.000 € schon tief genug drin.

Eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren habe ich bereits gehabt. Leider könnten hier und da immer noch Gläubiger anzeigen, daher noch keine Inso.

War bei der Schuldnerberatung, die hat mir nach Prüfung aller - VIELER - Unterlagen gesagt, es sei Selbstmord, jetzt vergleichen oder in die Inso zu wollen, da ich damit evtl. schlafende Hunde wecke.

Naja, soviel dazu...also versuche ich, die jüngsten Forderungen zu begleichen und irgendwann vllt. doch noch in die Inso zu können.

Den Brief an EOS (DID) habe ich geschrieben, geht heute noch raus!!

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#11
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
Aber mit 111.000 € schon tief genug drin.


Kann mir nicht vorstellen, dass das auf normalem Weg abzubezahlen ist.

3 Jahre auf Bewährung ist aber schon sehr heftig - nur wegen Eingehungsbetrug, und unter Berücksichtigung der Krankheit? Oder war da auch noch was anderes dabei, oder schon mehrere Fälle? Wie lange ist es her? Allerdings: Wer im Knast sitzt, kann auch keine Schulden abzahlen - das sollte ein Schuldenberater evtl. auch den Gläubigern klar machen. Bei derart extremen Schulden würde ich auch davon ausgehen, dass früher oder später der eine oder andere Gläubiger Strafanzeige erstattet. Evtl. verjähren dann die Straftaten (bei einfachem Betrug müssten es 5 Jahre sein) Unter Eingehungsbetrug gemachte Schulden gehen auch nicht durch PI weg, und die Pfändungsgrenzen sind niedriger.

Finden denn schon verschärfte Pfändungen (wg. Straftaten) statt?

Eine drohende Strafanzeige ist übrigens KEIN Grund, sich nicht gegen überhöhte Inkassoforderungen und sonstige Kosten zu wehren!

Hat der Berater denn was gesagt, ob es in ein paar Jahren wieder sinnvoll sein kann mit der PI? Überhaupt irgendwelche Vorschläge, wie die Forderungen zu bedienen sind? Der muss nämlich immer wieder mal Tipps geben, wenn Gläubiger nerven oder was droht.

Wenn's gar nicht anders geht, würde ich mich eine Weile mit P-Konto und der Pfändungsgrenze einrichten und idealer Weise erst die Sachen abzahlen, die (potentiell) unter Straftaten fallen - wenn es denn geht.

Bei solchen Suchterkrankungen kann ggf. auch ein Vormund/Betreuung sinnvoll sein (zumindest zeitweise), damit man nicht weiter rein rutscht. Therapien haben nur eine sehr begrenzte Erfolgsquote.



Tipp nebenher:

Wenn da noch viele Altschulden bei sind, prüf mal die Verjährung, tritt normal nach 3 ganzen Kalenderjahren ein (also aktuell alles von 2009 und früher), wenn zwischenzeitlich nicht tituliert, drauf bezahlt oder anerkannt wurde! (Ausnahmen gelten für bestimmte Forderungen, z.B. Kredite).

Bei titulierten Forderungen verjähren die Zinsen auch normal nach drei Jahren, wenn nicht dagegen vollstreckt wurde, die werden also nicht zwangsläufig immer höher!

-- Editiert xpuff666 am 08.01.2013 13:48

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