EOS Hausbesuch

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kitty66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Hausbesuch

Hallo
Gerade hat mich ein Mitarbeiter der Eos aufgesucht, und hat gemeint, ich hätte noch eine Rechnung von 1987 offen, was eine Stimmt in diesem Jahr hatte ich bei <otto bestellt, dann durch Scheidung konnte ich die Summe nicht mehr sofort begleichen.
Ich habe Jahrelang monatl. 50,00 DM bezahlt, dann noch in Euro, dieser Betrag wurde weiter von meinem Konto abgerufen, bis ich 2003 dem ein Ende gesetzt habe.
Und jetzt ist der Betrag so hoch, das ich gefragt habe, wieso die Rechnung so hoch ist.
Es waren 1987ca. 1200.00 DM
Jetzt sind es über 3000,00Euro
Ich habe jetzt nichts unterschrieben, auch den Herrn nicht in die Wohnung gelassen, sondern gesagt, das wir das gerichtlich klären sollten
Die Antwort war Dann werde ich bald wieder kommen
Ich lasse mich nicht einschüchtern.
Wenn ich noch dort zu zahlen habe, warum kommt kein Mahnbescheid, oder ein Vollstreckungsbescheid?

Lg Kitty

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Kitty66):
Es waren 1987ca. 1200.00 DM


Und darüber gab es damals auch keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid?

Würde denen per Einschreiben schreiben, dass man weitere Hausbesuche und telefonische Kontaktaufnahme untersagt und eine detaillierte Forderungsaufstellung fordert. Darin sind verjährte Positionen und konzerninterne Gebühren zu streichen. Frist per Datum setzen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kitty66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es gab weder Mahnbescheid noch Vollstrckungsbescheid dann hätten sie ja handeln können

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kitty66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vollstreckungsbescheid

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Widerspreche allem wegen Verjährung. Und lass keinen rein.
Nur auf Mahnbescheide reagieren oder Klagen vom Gericht

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das so formulieren. "Wertes Inkasso. Hiermit erteile ich ihren Mitarbeitern ein absolute Hausverbot. Beim nächsten Besuch werde ich unverzüglich die Polizei herbeirufen und Strafanzeige erstatten wegen Hausfriedensbruch und Drohung. Darüber ist eine solche Forderung sowieso verjährt, daher werde ich mich nicht mehr damit beschäftigen. Ich erwarte ihre Entschuldigung für die Entgleisungen ihres Außendienstmitarbeiters sowie ein Erledigt-Schreiben."

Im Grunde ist sowieso fast egal, was man denen schreibt. Geht nur um klare Worte, damit die wissen, woran man ist. Damit man aus der Schublade "Lässt sich verarschen" herauskommt.

Selbst wenn man das als Darlehensvertrag in Verzug werten würde, wäre es übrigens verjährt.

-- Editiert von mepeisen am 06.04.2018 05:55

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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