Deutsche Bahn - Infoscore Forderung

1. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
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Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)
Deutsche Bahn - Infoscore Forderung

Hallo,

vor ca 4-5 Monaten, bin Ich auf der Strecke von Friedberg (Hessen) nach Bad Nauheim (Hessen), in der Bahn kontrolliert worden.

Da die Fahrtzeit von Friedberg nach Bad Nauheim gerade einmal 1-3 Minuten beträgt, war es der Kontrolleurin nicht möglich, mir einen dieser roten Zahlungszettel auszudrucken. Sie sagte mir das der Rest mit der Post komme... da sie ja meine Adrese von meinem Personalausweis abgeschrieben hatte.

Ich wartete also auf den Brief aber nach ca 3 Wochen kam direkt eine Zahlungsaufforderung der Deutschen Bahn, in welcher Ich bereits 45€ zahlen sollte. (Schwarzfahren 40€ + 5€ Gebühr).

Ich bin mit diesem Schreiben zum Bahnschalter gegangen und habe gefragt was Ich machen soll. Mir wurde gesagt das Ich ohne den roten Zahlungsschein die Forderungen nicht bezahlen könne und Ich mich direkt an die Deutsche Bahn wenden solle.

Das habe Ich dann auch getan...aber auf 3 meiner Nachrichten habe Ich genau 0 Antworten erhalten.

Nach ein paar Wochen erhielt Ich dann von Infoscore eine Zahlungsaufforderung über 90€.
Ich habe Infoscore den Sachverhalt mindestens 5 mal erklärt und mitgeteilt, das Ich zu diesem Zeitpunkt eine Schüler Clevercard besaß, diese aber nicht vorzeigen konnte. Hätte Ich allerdings den Roten Zahlungsschein erhalten, hätte Ich anstatt der 40€ nur 7€ bezahlen müssen, bei Vorlage der Clevercard. (So habe Ich es auch schon ein paar male davor erledigt).

Da Ich diesen Zettel aber bis heute nicht erhalten habe und auch von der Bahn keine reaktion erhalten habe, werde Ich nun von Infoscore mit Zahlungen belästigt.

Ich habe einen Anwalt gefragt und dieser hat an Infoscore geschrieben und mir geraten, die im Normalfall angefallenen 7€ zu überweisen.

Das habe Ich getan. Allerdings hat Infoscore dem Anwalt nun zurückgeschrieben, das die Forderung der Deutschen Bahn zurecht bestehen und mir solch ein roter Zahlungsschein ausgehändigt wurde.

Was soll Ich jetzt machen? Ich würde auch mit diesem Fall auch vor Gericht gehen da Ich es absolut nicht einsehe, für die inkompetenz der Kontrolleure zu bezahlen.

MfG

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36 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
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Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Dieser rote Zettel ist vermutlich die "schriftliche Bestätigung" für das Fahren ohne Fahrschein.
Wenn Du nix bekommen hast, und auch nix unterschrieben hast woran wollen die dann die Tatsache festmachen, dass Du Schwarzgefahren bist?
um das ganze mal abzukürzen: Die Bahnangetsellte ist ihren dienstl. Pflichten nicht nachgekommen und das kann man Dir ja nicht anlasten.
Was ich tun würde ist ggf. 7 + 5 Euro an die BAHN zu überweisen und via Einschreiben und Rückschein denen zu schreiben, dass Du die fälligen Gebühren beglichen hast, dass die Bahntante ihren Pflichten nicht neachekommen ist und Du um ein Erledigungsschreiben bittest.

Danach sollte der Sachverhalt eigentlich geklärt sein, am besten in dem Einscreiben noch eine Kopie deines Schülertickets + Personalausweis etc. beifügen, damit die Wissen wer Du bist und dass Du eigentlich ein gültiges Ticket gehabt hättest.



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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ganz so einfach kann er sich das aber nichtmachen!?

quote:
Wenn Du nix bekommen hast, und auch nix unterschrieben hast woran wollen die dann die Tatsache festmachen, dass Du Schwarzgefahren bist?
Das ist unlogisch! Die Personendaten werden durch die Zugbegleiterin aufgenommen. Wie sollte die wohl an Ihre persönlichen Daten gekommen sein, wenn nicht durch die Kontrolle während einer Fahrt!? :)
quote:
... da sie ja meine Adrese von meinem Personalausweis abgeschrieben hatte.
Und die PA Nummer dürfte dann auch bekannt sein, was einem Schuldeingeständnis wohl ziemlich nahe kommen dürfte ... :)
quote:
Hätte Ich allerdings den Roten Zahlungsschein erhalten, hätte Ich anstatt der 40€ nur 7€ bezahlen müssen, bei Vorlage der Clevercard. (So habe Ich es auch schon ein paar male davor erledigt).
Dann müssten Sie aber doch wissen, dass gem. Beförderungsvertrag der ermäßigte Satz von 7 Euro Bearbeitungsgebühr nur dann gilt, wenn Sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen den Vorgang bei der Bahn erledigen!? Mehrere Wochen zu warten war dann wohl zu lange - und dann gelten (zunächst) die 40 Euro on top, und wer dann noch abwartet, aber auch das steht im Bevörderungsvertrag, erhält Post vom Inkassounternehmen.
Wie lange hätten die denn noch warten sollen!? :)



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#3
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Dann müssten Sie aber doch wissen, dass gem. Beförderungsvertrag der ermäßigte Satz von 7 Euro Bearbeitungsgebühr nur dann gilt, wenn Sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen den Vorgang bei der Bahn erledigen!?


Darüber bin Ich mir im klaren. Allerdings konnte Ich diese 7€ nicht bezahlen, da mir ja kein Zahlungsschein ausgehändigt wurde.

Als Ich am Bahnschalter war wurde mir dies ja auch durch einen Mitarbeiter bestätigt. (Das Ich nur mit diesem Schein, zahlen könne).

Ich hätte noch am selben Tag die 7€ bezahlt, da Ich auf dem Rückweg immer an dem Bahnschalter vorbei komme....Aber wie gesagt, ohne diesen roten Zahlungsschein war es mir nicht möglich.

Deswegen verstehe Ich auch nicht wie Infoscore sich so im Recht fühlen kann.

Außerdem hätte Ich doch per Post den Zahlungsschein erhalten müssen...diesen habe Ich aber nie erhalten. Und wenn mir gesagt wird "der Rest kommt mit der Post", dann gehe Ich doch davon aus (und Ich glaube jeder andere Mensch auch), das hiermit der bezahlungsschein Gemeint war....

MfG

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-- Editiert am 01.10.2010 15:17

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

@anepham: Du musst dennoch bei der Bahn etwas unterschreiben, dass Du "Schwarzgefahren" bist - nur der PA ist sicherlich kein Schuldeingeständnis (da "Hinkt" DEIN Vergleich etwas ;) )

Die Aufnahme der Daten ist mehr oder minder "freiwillig". Erst wenn die Polizei die Daten aufnimmt (oder um die Daten bittet) ist es "amtlich".

Darüber hinaus, wird sich sicherlich herausstellen, dass das Datum der Aufnahme mit dem Datum des Schülertickets übereinstimmt und dass dann offensichtlich die Bahn-Tante einen Fehler gemacht hat.

@chrb: ...wie heißt es so schön "Unwissenheit scützt vor Strafe nicht." - Ich bin sicher, dass Du irgendwo die Kontodaten (Anruf bei ner Hotline etc.) herausbekommen hättest können, von daher warst Du praktisch im Verzug. (darüber hinaus deutet auch ein fehlender Zahlschein bzw. der fehlende Beleg dafür dass man dich angeschrieben hat dass da einiges nicht in Ordnung war seitens der Bahn)
Mein Tip: google etwas, ruf bei der Bahn an und überweise die 7 Euro + ein paar Euro Bearbeitungsgebühren zweckgebunden auf das Konto - die Sache ist danach praktisch gegessen.



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#5
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Also Ich lasse jetzt über meinen Anwalt bei Infoscore anfragen, ob man sich mit den Kosten irgendwo in der Mitte treffen kann.

Falls dies nicht möglich ist, würde Ich zwar immernoch wirklich sehr gerne damit vor Gericht gehen, allerdings sind mir dann die Kosten für das ganze eher zu hoch. Auch sehe Ich schwarz bei diesen korrupten Richtern und verkorksten Rechtslagen in Deutschland.

Die 7€ hatte Ich bereits überwiesen... Allerdings haben sie meinem Anwalt zurückgeschrieben das sie ihre Forderung trozdem durchsetzen wollen.

93€ für Nichts und das obwohl Ich bei diesem ****** Verein immernoch Kunde bin und im Jahr ca 800€ zahle.


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
thehellion
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Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Frage : Wie alt warst Du zum besagten Zeitpunkt ?


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#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

@ recht lustig hier:

a.) Die Kontodaten für eine Überweisung (Fahrpreisnacherhebung) habe ich in 15 Minuten herausbekommen, von daher war Deine Aussage Müll :P (mal so nebenbei es gibt auch Hotlines wo man anrufen kann)

http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/infobereich/informationenzuzahlungen/index.html (Wer lesen kann ist klar im Vorteil)

b.)

quote:
Welchen Fehler sollte die "Tante" denn gemacht haben, wenn der TE sein Ticket nicht dabei hatte?


Ganz einfach, sie hätte diesen besagten roten Zettel ausstellen müssen für Leute die ihr Schülerticket etc. vergessen haben, wo steht dass nicht 60 oder 50 Euro zu zahlen sind. Wenn sie das nicht tut, hat sie einen Fehler gemacht (hab mich vorhin mal im Bekanntenkreis, wo jemand bei der Bahn arbeitet, umgehört)

c.)
quote:
Nein, das ist nicht erforderlich. Dafür gibt es ja die Kontrolleurin, welche das im Zweifel bestätigen kann.

Auch das ist falsch, man erhält immer eine Kopie des besagten Beleges/Scheines (http://www.willizblog.de/blogpicts/fahrpreisnacherhebung.jpg UND http://blog.jendryschik.de/wp-content/uploads/2009/09/fahrpreisnacherhebung.gif - und schau mal genauer hin...DORT steht auch eine Kontoverbindung), wenn man ohne Ticket gefahren ist. Ein PA ist niemals ein Schuldanerkenntnis, und vor Gericht wäre dann Aussage gegen Aussage, und wenn der TA dann einfach seinen Fahrschein vorlegt ist schon klar, dass die Anschuldigung wegen "Schwarzfahrens" (bzw. hier wegen den gebühren) nichtig ist.

d.) Das Zitat aus dem Gesetz war hier etwas Fehl am Platze. Wenn Du mal kurz weiterdenkst würde Dir auffallen, dass das vorraussetzt, dass der TA ja irgendwas erhalten haben muss, dass ihm den Verstoß "bescheinigt". Du Widersprichst Dir damit praktisch selber, da Du am Anfang gesagt hattest, dass keine Unterschrift notwendig sei um den "Verstoß" zuzugeben.
Innerhalb der 14 Tage muss er nachweisen, dass er ein Ticket hatte, dann wird das ganze auf x Euro reduziert. Dies kann man zum Beispiel am Schalter machen oder man kann es der Bahn zukommen lassen- gibt spezielle Stellen dafür. Für gewöhnlich steht auch die Stelle mit Bankverbindung auf dem Wisch den man von der Kontrolleurin erhalten hat, der einen u.a. auch zur Weiterfahrt berechtigt.
Hat er keinen Zettel bekommen (Kopie), gibt es auch keinen Verstoß, und auch keine Fahrpreisnacherhebung. - mit anderen Worten: Irgendwo gibt es etwas Schriftliches, dass den Sachverhalt bestätigt- eine nachträgliche Erfassung ist nicht erlaubt.
Das ist genauso, als wenn Du irgendwo falsch parken würdest, eine Politesse sieht es zwar, geht aber vorher einen Kaffee trinken in der Hoffnung dass Du nicht wegfährst. Du kommst dann, fährst Dein Auto weg (aus dem Halteverbot) und sie schreibt erst beim Wegfahren Dir ein Ticket. Du hast zwar dann einen Verstoß begangen aber sie würde das zu einem Zeitpunkt notieren, wo der Verstoß nicht mehr vorlag.

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-- Editiert am 02.10.2010 03:37

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Also da Ich ja bei besagter Kontrolle, keinen "roten" Zahlungsschein erhalten habe, bin Ich irgendwie etwas mehr im recht als die Bahn? Ich blick bei den Diskussionen über mir nicht soo ganz durch.

@ thehellion Zum Zeitpunkt der Kontrolle war Ich 19.

Welche möglichkeiten hat die Bahn denn, mir anzuhängen das Ich diesen Wisch erhalten hätte?.

Die Kontrolleurin hat einfach nur meinen Namen und Adresse in diese Maschine eingetragen, mit der auch normalerweise die Zahlungszettel ausgedruckt werden und dann gesagt der rest kommt mit der Post und mich zur Tür begeleitet...

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum zahlst Du die 7 € nicht zweckgebunden auf das Konto von dem Inkassoladen ? ( Zusatz auf dem Überweisungsträger unter Verwendungszweck ) und setzt nochmals Infoscore in einem Einschreiben über die zweckgebundene zahhlung sowie über den Sachverhalt kurz in Kenntnis ( kein roter Zahlschein erhalten )
Hast evtl einen Zeugen welcher bestätigt das kein roter Zahlschein ausgehändigt wurde ?



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich habe ja bereits die 7€ überwiesen und auch einen Anwalt mit infoscore kontakt aufnehmen lassen der nochmals den Sachverhalt geschildert hat. Trozdem meinen die, das die Klage ihres Klägers zurecht bestehen würde.

MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Zitat:und vor Gericht wäre dann Aussage gegen Aussage
Auch das ist natürlich Unsinn. Die Kontrolleurin wäre Zeugin, der TE Beklagter, die Bahn Klägerin.


Also würde es heissen, das Ich vor Gericht den kürzeren Ziehen würde?.


MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Ok, na dann werde Ich den misst wohl bezahlen. Vielen Dank.

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ok, na dann werde Ich den misst wohl bezahlen. Vielen Dank.

Was sagt denn überhaupt Dein RA zu der Angelegenheit ?

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-- Editiert am 02.10.2010 23:45

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Der versucht jetzt noch per Post, um eine evtl. Teilung der Kosten zu bitten.

MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

1.)
Hör nicht auf "recht lustig hier", der hat hier nicht wirklich den Durchblick (und kritisiert meistens andere wegen Orthographie und dgl und wird dann irgendwann mit seinen Nicks gesperrt), der behauptet ja auch, dass es keine Fahrpreisnacherhebungszettel oder Ausdrucke gibt, die ausgehändigt werden müssen.
Diese Ausdrucke sind mehr oder minder das Protokoll und notwendig.

Sicherlich muss trotz mangelnder Kenntnis der Bankverbindung gezahlt werden; "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (da hattest Du wohl nicht den Durchblick): es ist durchaus richtig, dass er im Verzug war, aber ob der TA es wußte (aufgrund der fehlenden Dokumente) steht auf einem ganz anderen Blatt; woher soll darüberhinaus auch die Bahn oder die entsprechende Stelle denn Wissen, dass die Mitarbeiterin ihm wirklich die notwenigen Dokumente ausgehändigt hat? Die Bahn geht erstmal davon aus und gibt seinen Mitarbeitern einen Vertrauensvorschuss. Kommt es aber später zu einer Gerichtsverhandlung, wo dann belegt werden kann, dass die Dokumente zum Beispiel erst weitaus später als zu dem Tatzeitpunkt "ausgehändigt" wurden, hat die Bahn ein Problem (und auch die Mitarbeiterin). Dadurch dass Zahlungseingänge etc. automatisch überwacht werden ist das natürlich auch automatisch ans IB gekommen, und die Wissen ja auch nicht, dass es keinen Zahlschein oder degleichen gab.
Zwar wird bei einer Verhandlung wohl die Strafe nicht aufgeheboben werdne, aber ein MB würde vermutlich scheitern weil kein Verzug vorlang bzw. in der Verhandlung würde herauskommen, dass die Mitarbeiter schlampig gearbeitet haben, und mit der Zahlung der 7 Euro + ein paar Euros Spesen alles gegessen ist.

2.)
Doch die Belehrung also der Ausdruck MUSS übergeben werden, aber Du weißt es ja besser, hast ja sicherlich auch Bekannte/Freunde die bei der Bahn arbeiten.

3.)
Die Aussage reicht halt nicht aus: auf dem Beleg steht das Datum, der Grund, die Uhrzeit und die Strecke, dieser Beleg ist maßgeblich dafür ob einer "schwarzgefahren" ist oder nicht -> Wo kein Kläger, da ist auch keine Verhandlung.

(siehe Beispiel mit Strafzettel)

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Habe Ich eine Chance, das Infoscore sich auf das schreiben meines Anwalts, bezgl. Teilung oder evtl. minimale minderung der Kosten einlassen wird?

MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Hängt von den Vorgaben des Mandanten (DB) ab.
Im Allgemeinen sind die IKU aber durchaus bereit über die Kostenhöhe zu sprechen - jedenfalls wenn man vernünftige Argumente benutzt und nicht die unsäglichen Formschreiben, die hier munter kursieren. Die sind durchweg bekannt und führen höchstens zu Achselzucken ... :)

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Schwachsinn immer wieder zu wiederholen macht diesen leider nicht richtig.
Wenn man, wie der Vorschreiber, keine Ahnung hat, sollte man eben einfach mal ... .

Wieso immer die gekünstelte Empörung ?
Es ist nun mal nicht von der Hand zu weisen das Du der User mit den am meisten zwangs gelöschten Nicks hier im Forum bist

lg

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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12306.12.2021 07:47:30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Anwalt macht das für mich kostenlos. Mal abwarten wie sich infoscore entscheidet.

MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
quote:Schwachsinn immer wieder zu wiederholen macht diesen leider nicht richtig.
Wenn man, wie der Vorschreiber, keine Ahnung hat, sollte man eben einfach mal ... .


Wieso immer die gekünstelte Empörung ?
Es ist nun mal nicht von der Hand zu weisen das Du der User mit den am meisten zwangs gelöschten Nicks hier im Forum bist

Es mag ja sein, dass er der meistgelöschte Forenteilnehmer ist, aber definitiv nicht der schlechteste! Der Forentroll löscht (leider) äußerst selektiv, und, mit Verlaub, es wundert mich sehr, dass Sie von Löschungen nie betroffen sind!? Ob das mit dem Sachverstand Ihrer Beiträge zu tun hat ... !? :)

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich verbuche Dein Posting unter der Rubrik Wunschdenken
Im Übrigen ist der von Dir so verehrte Pro Inkasso User immer noch mit mehreren Nicks im Mietforum vertreten.
Auch dort verliert er - bei Widerwort - ständig die Contenance - fühlt sich perönlich angegriffen und fängt an zu beleidigen.

Ich geh davon aus das der admin ausschließlich aus diesem Grund lösscht

lg



-- Editiert am 06.10.2010 22:31

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da isser wieder ;-)
Besser ablästern konnte selbst Kinski nicht

lg

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Besser ablästern konnte selbst Kinski nicht

Sie haben's nötig!? :)

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