Debitor-Inkasso, Bad Schwartau

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sentinell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Debitor-Inkasso, Bad Schwartau

Hallo, wer kennt sich mit diesem Inkassobüro aus?
Habe heute eine e-Mail von diesem Inkassobüro erhalten, das ich bei Stayfriends meine Vertragsgebühr nicht bezahlt habe, obwohl Stayfriends eine Einzugsermächtigung hat und mir falls die Abbuchung nicht getätigt wurde auch keine Mahnung zugesendet wurde. Ist es Rechtens, das dieses Inkassobüro per e-Mail anmahnt und eine Berabeitungsgebühr von 44,50€ bei einer Forderung von 24€ drauf schlägt?
Wer kann mir helfen?

LG

Post vom Inkassobüro?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei Verweigerter Abbuchung trotz Einzugsermächtigung liegt zunächst einmal Annahmeverzug vor. Folgekosten haben dann nichts mit dir zu tun.

Ansonsten wäre fragwürdig, wie du jemals in Verzug gekommen sein solltest.

Ich würde denen kurz antworten, dass man bisher keine Rechnung oder Mahnung erhalten hat und dass zudem eine Einzugsermächtigung vorliegt, man daher nicht in Verzug ist. Sie möchten doch bitte den Gläubiger auffordern, erst mal eine Rechnung zu schicken und ansonsten von diesen Unfugs-Gebühren Abstand nehmen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
obwohl Stayfriends eine Einzugsermächtigung hat und mir falls die Abbuchung nicht getätigt wurde auch keine Mahnung zugesendet wurde.


Wurde versucht abzubuchen oder nicht? War das Konto gedeckt?

Zitat:
Ist es Rechtens, das dieses Inkassobüro per e-Mail anmahnt und eine Berabeitungsgebühr von 44,50€ bei einer Forderung von 24€ drauf schlägt?


Ist absolut legitim. Die spannende Frage ist, ob du das auch bezahlen musst. Das kann man mit annähernder Sicherheit erst sagen wenn du die Rückfragen noch beantwortest

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
obwohl Stayfriends eine Einzugsermächtigung hat und mir falls die Abbuchung nicht getätigt wurde auch keine Mahnung zugesendet wurde.


Wurde versucht abzubuchen oder nicht? War das Konto gedeckt?


@sentinell: Hat das Inkasso mitgeteilt, für welchen Monat/Abrechnungszeitraum nicht bezahlt wurde? Dann würde ich mal die Kontoauszüge des fraglichen Zeitraums überprüfen, ob dort eine Lastschrift fehlgeschlagen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sentinell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Konto war gedeckt. Hatte wohl aber zu diesem Zeitpunkt ein Kontowechsel vorgenommen und die alte Bank hat dann keine Abbuchungen mehr getätigt.

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Dann würde ich die Hauptforderung zzlg. 5 Euro für die Rücklastschrift an den Anbieter überweisen und die Zahlung auch dementsprechend deklarieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von sentinell):
Ja das Konto war gedeckt. Hatte wohl aber zu diesem Zeitpunkt ein Kontowechsel vorgenommen und die alte Bank hat dann keine Abbuchungen mehr getätigt.


Hast du Stayfriends denn auch über den Kontowechsel informiert? Wenn sie deine neue Bankverbindung nicht kennen, ist es ja kein Wunder, dass nicht mehr abgebucht wurde und wenn es zudem zu einer Rücklastschrift mit der Mitteilung "Konto erloschen" gekommen ist, wird auch kein weiterer Abbuchungsversuch seitens Stayfriends unternommen.

Signatur:

Meine Beiträge stellen ausdrücklich KEINE Rechtsberatung dar! Ich verweise auf § 675 Abs. 2 BGB.

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#7
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, ist mir auch passiert... StayFriends hat zwischen 2009 und 2016 immer über PayPal eingezogen...dieses Jahr erfolgte noch nichteinmal ein Versuch...denke...es liegt daran, daß eigentlich schon ab Frühjahr 2016 nicht mehr mit den alten dubiosen von PP mit den Verkäuferabbuchungsvereinbarungen läuft... denn Autorisierungen der einzelnen Zahlungen konnten vom Zahlungspflichtigen nicht vorgenommen werden - obwohl es in der PP-Nachricht immer hieß...SIE haben folgende Zahlungsanforderung gesendet - Wegen SEPA und der ausgelaufenden Sondervereinbarung für Banken und Zahlungsdienstleister haben die wohl "Schiss" das Bank/Sparkasse des PP-Gegenkontos die Zahlung ablehnt und Ärger macht...Für die rechtlich nicht haltbare "automatische Verlängerung" bei StayFr. haben die sowieso keinen ordentlichen Beleg. In de Nutzungsbedingungen bei PP stand drin...können Überprüfungen durchführen...und...wenn Risiko besteht, dass Sparkasse nicht zahlen wird, lehnen Sie die Zahlung über PP ab...Das ist meine persönliche Erkenntnis aus "Mister Google" und alten Mails.... UND nun versucht StayFr. den eigenen Schlamassel auf die Nutzer abzuwälzen und versucht's mit Verzug....eine "Art Verzug ist das schon">>>> Gläubigerverzug....(WENN der Gläubiger nicht WILL, obwohl er gekonnt hätte) so verhält es sich hier doch wohl...Verzugszinsen sind bei GV nicht berechnungsfähig....Bei mir hatte StFr. dann nach dem sie Inkasso beauftragt hatte, sogar Händlerabbuchungsvereinbarung storniert - obwohl PayPal von gekündigt spricht, steht im PP-Konto storniert....das ist aber jeweils was völlig anderes - gekündigt ist so gut wie:ganz weg..storniert ist: nur der eine Vorgang gilt nicht...Eine Auftragsbestätigung hat DebitorInkasso natürlich nicht geschickt, daraufhin hab ich an den Gläubiger(StFr.) unter Nr. der Stay-Rng. zwechgebunden an Konto von StayFr. überwiesen und der Inkasso-Rng. widersprochen...und nun versucht Inkasso mir einzureden, dass meine Zahlung nur ein Teil wäre und sie für den Rest Teilzahlung anbieten....denkste, mit mir nicht...denn dafür stellen die bestimmt wieder so eine Gebühr lt.RVG in Rechnung..und mit der Annahme der TZ hätten Sie dan sogar ein verstecktes Schuldanerkenntnis....zumal ein Angebot nicht Termine enthalten darf, wann man die TZ-Belege zugeschickt bekommt...dann ist es kein Angebot mehr, sondern ein Zwang - eine Nötigung...Ich will diese RVG-Gebühren nicht anerkennen...die haben die Zusatzbestimmungen dazu nicht gelesen besonders zur Auslagenpauschale - eine gesetzliche Vorhaltungspflicht von Telefon/Fax/Internet haben die nähmlich nicht>>>keine Anwendung der Pauschale....ebenso findet man die Inkasso-Bude nicht unter den vom Gericht ermächtigten die RVG anwenden zu dürfen(ist mir über Gerichtsdatenbank bisher nicht geglückt - villeicht kann da ein RA mal suchen, vielleicht kommt der dran )Wäre gut wenn hier ein Forum wäre, dass sich nur mit rechtl.Verstrickungen von StayFr. und PP befassen würde....das würde sich lohnen und die Verbraucherschützer müßten da auch Kenntnis erhalten - "sauber ist die ganze Chose nicht"....also ich bin kein RA...führe keine Beratung durch...plaudere nur aus MEINEM Leben....und wer Lust hat, kann's lesen und ev. Fehlmeinung korregieren!!! Danke

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

@graefin
Tolle Textwand. Bist Du Maurer?


Eventuell mal neu verfassen und ein paar Grundregeln deutscher Sprache (Absätze, ordentlicher Satztrennung, ...) beachten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

1. an Harry van Sell:

Das Ist ja schön, da hat zumindestes Einer mein Gestammel versucht zu lesen....Danke!!!
Aber es hat wohl an der Verständlichkeit gemangelt?
Ich bin eine "Alte Schachtel" und der Schulbesuch ist schon über 50 Jahre her.
Ich werde folglich in Zukunft auf mehr "Schönheit" achten.

2.an sentinell:
Alle haben bislang Deinen Beitrag so betrachtet und beantwortet, als ob es sich NUR um Schwierigkeiten bei Bank-/Sparkassenabbuchungen handelt.
Hast Du vielleicht eine "Automatische Verlängerung" Deiner Mitgliedschaft gehabt?
Wenn ja, und Deine Mitgliedschaft schon etwas älter ist (Annahme: vielleicht schon seit 2009?) und diese immer über PayPal abgewickelt wurde, kann ich mir den Grund des Dilemmas vorstellen.
Wie oben schon genannt, hab ich auch so eine Auseinandersetzung zu klären.
Auf viele unliebsame Fragen bekommt man von StayFriends einfach überhapt keine oder nur unbefriedigende Antworten.
Die neuste Erkenntnis ist vom 03.11.2017 da schrieb mir Stayfriends:..."Warum PayPal die Bezahlung der in Kraft getretenen Verlängerung nicht vorgenommen hat, wird ihnen (StayFr.) aus datenschutzrechlichen Gründen von PayPal nicht mitgeteilt...Dies erfragen Sie (gemint bin ICH) bitte direkt beim Service von PayPal"...
Wonach klingt das? Bisher hatte man als Mitglied doch nichts weiter zu tun, als für genügend Deckung auf dem attestierten Gegenkonto (Bank) zu sorgen... obwohl man immer nach der Zahlungsabwicklung von PayPal eine Mail bekam mit:" SIE (gemeint ICH) haben eine Zahlung über 24€ an StayFriends gesendet...."
Wie soll das gegangen sein..." NICHTS TUN"...und "SENDEN"...???
Wer hat da wohl gesendet?..... Wenn ICH ers nicht war, bleiben nur noch 2 übrig... und von denen schiebt (s.o.) EINER dem ANDEREN die Schuld zu.
ABER, was die BEIDEN da vertuschen, ändert nichts daran, dass es sich um Gläubigerverzug und nicht um Schuldnerverzug handelt.
Ich habe nun StayFriends angeschrieben und um Zusendung von Kopien über die VERLÄNGERUNGSVEREINBARUNG und die ABBUCHUNGSVEREINBARUNG gebeten, denn wenn StayFriends dazu nicht in der Lage ist, bzw. nicht bereit ist, muß ich annehmen, dass sie diese beiden Vorgänge nicht nachweisen können, bzw. wollen und weder eine Verlängerung noch eine Zahlungspflicht besteht.
Mal sehen, was dabei raus kommt.
Am Montag werde ich dann mal bei PayPal versuchen, ohne diese beiden Schriftstücke, Auskunft zu bekommen, was aber ohne TRANSAKTIONSNUMMER; die es ja bei einem nicht stattgefundenen Einzugsgeschäft nicht gibt, schwer sein wird.
Daher wäre es sehr interessant, noch mehrere "Leidensgenossen" zu finden, die vor dem selben Sachverhalt stehen..
Denn StayFriends hat ja schon herausgefunden, da ich ja speziell auf die Hauptforderung (StayFriends-Rechnung und Konto) und nicht Inkasso-Rechnung gezahlt habe, dass eine weitere Verlängerung ( gemeint ist für 2018/2019) aufgrund meines Status (Zahalung per Sparkassenüberweisung) nicht mehr in Frage kommt.
Da sind wir wieder beim Ausgangspunkt - die Verlängerung der Mitgliedsachaft war von der Zahlung über PayPal abhängig und PayPal reichen 2017 wohl nicht mehr die alten
(noch 2016 genutzten) StayFriends "Zurufe" , um tätig zu werden.

Das war mal wieder was "aus meinem Leben" und kein Versuch der Rechtsberatung!!

Ich hoffe, dass auch @Harry van Sell ein wenig mehr Zufriedenheit ausstrahlt.... denn ich bin kein MAURER - auch wenn es wieder eine "Wörter-Wand" geworden ist! (grins)

auf Antwort/Zusätze hoffend
Graefin


-- Editiert von graefin am 04.11.2017 05:41

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich habe deine Textwand mal gelesen. Zusammenfassend weißt du doch alles, was es da zu wissen gibt. Wo genau ist also deine Frage?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

05.11.17
Erstmal vielen Dank für die Unterstützung - es tut gut, wenn man in seinen Meinungen etwas bestärkt wird ...man merkt, dass der "Hirnkasten" noch recht gut funktioniert...

Zusatz zum Beitrag vom 01.11.2017 – Wieder eine Mauer aus Worten, Fakten und persönl. Meinungen – sorry ich kann nicht kürzer
...habe am 03.11.2017 betr. Konfrontation mit "Gläubigerverzug"Antwort von StayFriends bekommen:
"Warum PayPal die Bezahlung für die am 20.06.2017 in Kraft getretene Verlängerung Ihrer Gold-Mitgliedschaft nicht vorgenommen hat, wird uns aus datenschutzrechtlichen Gründen von PayPal nicht mitgeteilt. Diese erfragen Sie bitte direkt beim Service von PayPal."

Schon komisch! Da hat eine Fa. über Jahre eine Händlerabbuchungsvereinbarung mit PayPal (genutzt 2009 bis2016) und dann wird diese 2017 nicht ausgeführt... der Grund soll aus datenschutzrechtlichen Gründen von PP nicht genannt worden sein? Dieser Satz hat es aber in sich... der "Casus knaxus"..ist:..wer schützt wessen Daten vor wem?
M.E. bin ich da der "Außenstehende" dem aber die "Schuld (Kosten) an der Nichtzahlung" angehangen werden soll ....
Denn.... wenn StayFriends Abbuchung über PayPal anbietet, der Zahlungspflichtige dies auswählt.... muss der Zahlungspflichtige nur für Deckung auf seinem Gegenkonto sorgen...und der Zahlungsempfänger erhält dann die Zahlung über PayPal, ohne Kenntnis über die Bankverbindung des Kunden, von PayPal. Auf dieses "Streckengeschäft" hat der Zahlungspflichtige keinen Einfluss.
Ein weiterer Knackpunkt ist, dass lt. StayFriends die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft NUR über PayPal-Abbuchung ging.... das WARUM wurde niemals erläutert.
>>> Frage: ist es für 2017 überhaupt zu einer "Verlängerung " gekommen?
>>> Wenn PP den Zahlungswunsch/Einzugswunsch von StayFr. 2017 nicht ausführt, deren Verlängerung für 2017 aus der Zahlung über PP aus 2016 folgt....Diese Verlängerung steht in der Händlerabbuchungsvereinbarung zwischen PP und StayFr.
M.E. ist PP der "Schadensverursacher" zumindest so lange, wie PP nicht nachweist, dass die vorgelegten "Belege/Vollmachten von StayFriends" nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen - und PP deshalb nicht tätig werden durfte. um nicht selbst Rechtsbruch zu begehen. .... Dann wäre die Schuld bei StayFriends, denn die haben die Händlerabbuchungsvereinbarung mit PP, aufgrund der 2009er Entscheidung des Zahlungspflichtigen, abgeschlossen. Wenn diese 2009er Belege nun heute nicht mehr den SEPA-Anforderungen genügen sollten - was ich schwer annehme - liegt die Schuld immer noch bei StayFr. und nicht beim Zahlungsplichtigen, denn StFr. HÄTTE neue Vollmachten schaffen können/müssen und den Zahlungspflichtigen "RECHTZEITIG" ansprechen müssen..…

Die Folgen dieser Fahrlässigkeit von StFr. dem Zahlungspflichtigen "in die Schuhe schieben" zu wollen... und das Weiterdaraufbestehen, dass eine Verlängerung vorläge... ist sittenwidrig, da auch die Verlängerung auf den selben/gleichen ev. unzureichenden Belege fußt.

Die Übergabe an Debitor Inkasso ist m.E. eine "Form der arglistigen Täuschung" - St.Fr. will der Auseinandersetzung mit dem Kunden aus dem Wege gehen - den Druck auf den „Zahlungspfichtigen" durch hohe Nebenkosten erhöhen, obwohl bei dem o.g. Sachverhalt rechtlich noch gar nicht klar ist, ob überhaupt eine Zahlungspflicht bestand, ...wird versucht, nun durch DEBITOR... mit ..."Sie haben eine von St.Fr. erbrachte Dienstleistung nicht bezahlt" .... , dem Kunden eine "Alleinschuld vorzugaukeln"...um an ihre hohen Gebühren (jetzt 333% der St.Fr.-Forderung) zu kommen.

Außerdem könnte man, bei der o.g. Äußerung von StayFriends betr. nicht erfolgter PayPal Strecken-Abbuchung auch die Frage stellen, ob der bisherige Zusammenarbeitsverlauf (StFr.-PP) überhaupt "rechtens" war???
Ich habe nun StayFriends gebeten, mir Dublikate über die Verträge/Vereinbarungen betr. Abbuchung und Verlängerung zuschicken.
Wenn sie das nicht können/wollen ,dass ich dann davon ausgehen muss, dass sie in der Vergangenheit unrechtmäßig gehandelt haben könnten und sich über die Jahre, rechtlich gesehen, bereichert haben könnten......Mal sehen, wie sich das entwickelt.…
Hoffentlich bin ich da nicht zu weit gegangen?

Mir geht es darum, ähnliche „Leidensgenossen" zu finden…und schadenslos aus der Sache herauszukommen – ob eine ev. gerichtliche Auseinandersetzung ev. meine Rechtschutzversicherung trägt .

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Fakt ist:
Relativ einfach.

Du hast einen Vertrag mit StayFriends und als Zahlungsmethode PP eingerichtet.
Also kannst Du einstweilen davon ausgehen das der geschuldete Vertrag via PP beglichen wird.
Was ja auch von 2009 - 2016 so passiert ist.

Die Frage ist hier jetzt:
Hat SF Dich davon unterrichtet das man PP nicht mehr nutzt?
Wenn nein, ist die Sache hier für Dich erledigt, weil Annahmeverzug.

Wenn ja, dann ginge die Frage erst einmal weiter.

Dann wäre die Frage, ob Du eine Rechnung mit Bankverbindung und Zahlungsziel bekommen hast.
Wenn nein, dann bist Du raus, weil kein Verzug

Wenn ja, stellt sich die Frage ob sich der Zugang der Rechnung belegen lässt, bzw hast Du eine Mahnung in der Sache bekommen.
Wenn nein, siehe oben kein Verzug.
Wenn ja, dann bekommen wir ab hier ein Problem.

Die Ganzen anderen Ansaätz sind Mumpitz, sorry.
PP ist ein Zahlungsdienstleister.
Beispiel ich stelle Dir eine Rechnung, du bezahlst diese via PayPal. Das Rechtsgeschäft kommt zwischen Dir und mir zustande.
Ich als Verkäufer zahle eben nur Gebühren dafür das PP das Geschäft für mich abwickelt.

Ob Deine Versicherung die Sache für Dich bezahlt ist eine Frage welche Du dieser stellen solltest, die kann Dir hier wohl keiner Beantworten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Deinen Hinweis, das klärt einiges...
Frage, ob StFr. informiert hat, dass PP nicht mehr genutzt wird?
Vor dem " mich in Verzug setztze"n: NEIN
* Verzug lt.StFr. am 21.06.2017
* Info von PayPal: vom 07.Sept 2017, das StFr. Abbuchungsvereinbarung GEKÜNDIGThat (Im PP Konto steht
aber STORNIERT)
* StayFr. hat mich darüber nicht informiert
Inkasso seit Sept. 2017

Rechnung wurde mir nicht per Mail/Post zugeschickt, sondern war nur auf auf dem StFr. Portal versteckt hinterlegt .
Erst am 14.08.2017 dab es eine Zahlungserinnerung mit Überweisungsformular und Ziel 28.08.17
Da war ich aber leider in Urlaub, sodass erst später an Stay gezahlt wurde

Erst durch hartnäckiges Nachfragen bei St.Fr. herausbekommen : Mail vom 02.11.2017
"Warum PP die Bezahlung für die am 20.06.2017 in Kraft getretene Verlängerung ihrer Gold-Mitgliedschaft nicht vorgenommen hat, wird uns aus datenschutztechnischen Gründen von PP nicht mitgeteilt.
Diese erfragen Sie bitte direkt beim Service von PP."
>>> da widerspricht sich doch PP und StFr.?
Ich bin auch von Gläubigerverzug ausgegangen, habe am 06.10.17 meine Zahlungspflicht erfüllt - den Mitgliedsbeitrag+VZ zweckgebunden nur für diesen MB an StFr. auf dessen Konto lt. der o.g. Rng. überwiesen - wohlweislich NICHT an das Inkasso unter deren Aktenzeichen . Die Dienstleistung wurde wieder frei geschaltet und endet am 09.08.2018 ohne Verlängerung, da ich per Überweisung gezahlt habe.
Nun will Inkasso ihre Kosten und will mir obendrein noch eine Teilzahlung aufschwatzen bei deren Summen sich ableiten läßt, das die zweckgebundene Zahlung auf die Hauptforderung (der Beitrag) von denen nur als Teilzahlung "verrechnet" wurde und weiter VZ berechnet werden, obwohl ich dem Gläubiger (StFr.) mitgeteilt hatte, dass die Inkasso-Fordeung insgesamt nicht anerkenne und ihr widerspreche.



-- Editiert von graefin am 06.11.2017 00:24

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#14
 Von 
mark_s.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 21x hilfreich)

Burda verkauft Debitor-Inkasso

Der Medienkonzern Hubert Burda Media, München, verkauft sein Tochterunternehmen Debitor-Inkasso GmbH, Bad Schwartau. Erwerber ist der Finanzinvestor IK Investment Partner. Debitor-Inkasso ist im Geschäftsfeld des Forderungsmanagements für Verlage sowie Unternehmen aus den Branchen Versicherungen, Energie, Telekommunikation und anderen tätig .

Burda begründet die Veräußerung damit, dass man sich künftig stärker auf das Kerngeschäft fokussieren möchte. "Zusammen mit dem bestehenden Management sowie den Mitarbeitern am Standort Bad Schwartau ist es das Ziel von IK Investment Partners, die Debitor-Inkasso GmbH in die nächste Wachstumsphase zu führen", hieß es aus dem Verlag.

Hubert Burda Media bleibe der Debitor-Inkasso GmbH weiterhin als Kunde sowie Dienstleistungsanbieter verbunden.

Über die Höhe des Kaufpreises haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.

Quelle: http://www.dnv-online.net/services/detail.php?nr=123216&Logistik & Technik

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Trenne mal gedanklich die Frage nach dem Abo von der Frage, wie du zahlst und ob du in Verzug gekommen bist. Denn diese Trennung würde auch ein Gericht vornehmen.
Das Abo gab es und es wurde auch verlängert, da von keiner der beiden Seiten gekündigt. PUNKT.
Ggf. sollte übrigens eine Kündigung nun erfolgen, wenn man den Dienst nicht mehr will.

Du schuldest also die Jahresgebühr 2017. PUNKT.

Du solltest (sofern nicht geschehen) zeitnah die Jahresgebühr 2017 zweckgebunden zahlen (also Verwendungszweck "Nur HF" o.ä.). PUNKT.

Damit verschiebst du die gesamte Diskussion nur noch auf die Frage, ob DU in Verzug warst oder nicht und ob die Folgekosten gerechtfertigt waren oder nicht. Da schließe ich mich dann Jonathan an.

Zitat:
Info von PayPal: vom 07.Sept 2017, das StFr. Abbuchungsvereinbarung GEKÜNDIGThat (Im PP Konto steht
aber STORNIERT)

Hebe dir diese Info auf. Denn das ist später Gold Wert. Da müsste der Anbieter einiges erklären, wenn er die Inkassokosten haben will. Warum er diese Abbuchung aufkündigt und warum es zum unbemerkten Storno kam, obwohl dein Girokonto gedeckt war.

Du musst das nicht abschließend aufklären. Der Anbieter muss das aufklären und eine Erklärung für die Vorgänge präsentieren, wenn man das Gericht mit diesen Fakten konfrontiert. Denn aus den Fakten lässt sich aus meiner Sicht erst mal nur Annahmeverzug herauslesen.

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#16
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Hinweise!!!
Dann habe ich ja bisher nicht viel falsch gemacht.

Auf die Hauptforderung (unter Rng.Nr./Konto + Az von StayFriends) habe ich zweckgebunden schon am 06.10.2017 gezahlt.

Aber Inkasso hat das negiert und Zahlung als Teil-Zahlung verrechnet - obwohl ich NICHT auf das Inkasso-Konto und AZ gezahlt hatte! Nun will Inkasso mir eine Ratenzahlung für die Restsumme aufdrängeln und berechnet fleißig weiter VZ .
Denen muß ich nochmal ein Schreiben aufsetzen und meinen Widerspruch nochmals haarscharf formulieren.
Am Besten Einschreiben mit Rückschein - dann hab ich einen ordentlichen Beweis.

Frage: ist es ratsam, Kopien des Schriftverkehrs mit dem Gläubiger beizufügen?

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber Inkasso hat das negiert und Zahlung als Teil-Zahlung verrechnet

Deren persönliches Problem. Vor Gericht interessieren solche Hütchenspieler-Tricks niemanden.
Du hast zweckgebunden gezahlt. Entweder wird die Annahme verweigert und zurück überwiesen oder es ist so zu verrechnen, wie du es bestimmt hast.

Zitat:
Frage: ist es ratsam, Kopien des Schriftverkehrs mit dem Gläubiger beizufügen?

Wieso? Angeblich haben die doch alles vorliegen...

In meinen Augen braucht man dem Inkasso nichts zu schreiben. Juckt den Hauptschulabbrecher in der Sachbearbeitung sowieso nicht. Du hast doch schon dem Gläubiger alles geschrieben, was es dazu zu schreiben gibt. Brieffreundschaften ist was für Leute, die man irgendwie mag.

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#18
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Werde ich so machen!!
Wenn's was NEUES gibt, werde ich informieren.
Danke für die Hilfe.

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#19
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
Wieder was NEUES im StayFriends-Streit.
Am 06.11.2017 erhielt ich erneut eine Mail von einer Frau Koch von StayFriends, die sich absolut NICHT freundlich anhörte:
u.a. wurde dort gesagt:
..."Eine Übermittlung des Betrages für diese Verlängerung erfolgte nicht erneut über PayPal, entweder, weil
Sie (also ICH!!) oder aber PP die Abbuchungsvereinbarung gekündigt hat..."
DAS geht nun wirklich zu weit... muß ich mir sowas gefallen lassen?
Merken die nicht, dass Ihre Verdächtigung "hinkt"?
Zahlungstermin war der 21.06. ...und... lt. PP erfolgte die Abbuchungsvereinbarungs-Kündigung/bzw. Storno ... am 07.09.
Ich würde daraus "lesen" dass..
1.) einmal ein "Abbuchungsversuch" gestartet wurde... und
2.) zwischen 21.Juni. und 07.September noch genügend Zeit der Nutzung bestand...
3.) mit der Beauftragung von Inkasso-DEBITOR war StayFriends sehr schnell, den die erste Mail wurde mit Datum 12.September an mich verschickt!!!
Eine heutige Nachfrage bei PayPal ergab, dass "JEMAND" am 21.Juni 2017 begonnen hatte eine Zahlungsanforderung zu tätigen ...diesen Vorgang aber nicht abgeschlossen hatte. Danach sei durch NIEMANDEN ein weiterer Versuch eines Zahlungsvorgangs gestartet worden. Mein Konto wäre jederzeit nutzbar gewesen.
Da mir leider kein bestätigter Inkasso-Auftrag, weder von St.Fr. noch von DEBITOR vorgelegt wurde, was auch bei beiden Seiten beanstandet wurde, weiß ich leider nicht, wann die Beauftragung erfolgte und welchen Umfang dieser hatte.
Ist ja eigentlich auch egal - Debitor-Inkasso handelt ja so zusagen als "Besitzdiener" von Stayfriends.
Die "zeitliche Nähe" zwischen Kündigung/Storno und 1. Mail an mich, fällt aber schon sehr auf...(grins!)
Wenn das so weitergeht, muss ich wohl doch einen RA suchen gehen....

-- Editiert von graefin am 07.11.2017 02:07

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine heutige Nachfrage bei PayPal ergab, dass "JEMAND" am 21.Juni 2017 begonnen hatte eine Zahlungsanforderung zu tätigen ...diesen Vorgang aber nicht abgeschlossen hatte. Danach sei durch NIEMANDEN ein weiterer Versuch eines Zahlungsvorgangs gestartet worden. Mein Konto wäre jederzeit nutzbar gewesen.

Hast du das schriftlich?

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#21
 Von 
graefin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, leider nicht, die Dame war dazu nicht bereit - sie dürfe das nicht bestätigen.

schon komisch...

Hab mir nochmal die zeitliche Folge durch den Kopf gehen lassen....

1. nehmen wir mal an, es wurde versucht am 21.06.2016 abzubuchen
2. die Mal von PP über die Kündigung der Abbuchungsvereinbarung wurde am 07.09.2017 um 03:01 Uhr
an mich verschickt
3. die 1.Mail vom Debitor-Inkasso wurde an mich am 12.09.2017 um 08:14 Uhr verschickt
4. weil ich NIE einen Inkasso-Auftrag von StayFriends an Debitor zu Gesicht bekam, kann ich natürlich nicht sagen, wann der
Auftrag erteilt wurde
... nimmt man an, dass es nach dem 07.09.17 gewesen wäre, dann hätte die Post fliegen müssen, denn bis zur 1. Mail an
mich lägen dann nur 2 bis 3 Arbeitstage und die würde die Post schon alleine zwischen Berlin und Bad Schwartau
brauchen....
... also könnte auch Inkasso der Übeltäter der Kündigung/Stornierung sein
... aber kann/darf ein Inkasso-Mandat so weit in fremde Konten eingreifen?

- einige Inkassos haben in Ihren AGB‘S, dass IHNEN ALLE Zahlungen des Schuldners nach Beauftragung zustehen..
- könnte eine Form der „Unterbindung" sein….
- Zugriff könnte ev möglich sein, da sie selber auch PP als eine Bezahlvariante anbieten…
hab dazu noch gefunden:- Die Statusänderung wird in der Regel per E-Mail durch PayPal mitgeteilt. Wird ein anderer Zahlungsweg gewählt, sollte man die PayPal-Zahlung stornieren, um nicht doppelt für die gekaufte Ware zu bezahlen...... Möglich ist ALLES....
Jeder "mauert" es ist zum Tränen husten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
CLD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

...Das Amtsgericht Groß-Gerau erkennt Inkoasso-Kosten grundsätzlich nicht an, sondern bestenfalls 2 Mahnungen für 2,50 EUR...
Der Inkasso-Dienstleister muss auf Verlangen unverzüglich eine Vollmacht vorlegen. Sonst gilt er ohnehin als nicht beauftragt. Was die mit SF ausmachen, kann Ihnen egal sein.
Was das Inkasso in seinen AGB schreibt, ist für den Schuldner (also Sie) ebenfalls völlig egal. Der Schulder hat normalerweise (etwas anderes könnte bei Ratenzahlung sein, ist aber hier nicht das Thema) keinen Vertrag mit dem Inkasso geschlossen. Also KÖNNEN die AGB vom Inkasso überhaupt nicht Vertragsbestandteil sein.
Eine Rechnung muss Ihnen zugehen. Einfach irgendwo hinterlegen und der Schuldner wird sie schon finden - das begründet keine Fälligkeit.
Und - wie schon weiter oben schön formuliert: Ohne Rechnung keine Fälligkeit, ohne Fälligkeit kein Verzug, ohne Verzug keine Verzugskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine Rechnung muss Ihnen zugehen. Einfach irgendwo hinterlegen und der Schuldner wird sie schon finden - das begründet keine Fälligkeit.

Das stimmt so pauschal leider nicht.
Wenn zwischen Kunde und Anbieter eine sogenannte Zugangsfiktion durch Hinterlegung in einem Online-Postfach/Online-Kundenkonto vertraglich vereinbart ist, dann gilt diese auch.

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