Ich habe einen Vereinsbeitrag zu spät bezahlt. Man drohte mir an, wenn ich bis zum 12.1.2015 nicht zahle würde man ein Inkasso Unternehmen einschalten.
Am 23.1.2015 bezahlte ich die Forderung an den Gläubiger. Ende Januar erhielt ich einen Brief eines Inkasso Unternehmens welches meine Zahlung auf ihre Kosten schrieb. Ich widersprach der Forderung des Unternehmens vollumfänglich da ich die Hauptforderung ja bereits beglichen hatte. Und heute musste ich dann festestellen, das dieses Unternehmen einen Schufaeintrag gemacht hat.
Was tun?
Vielen dank für eine Antwort im voraus
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-- Editiert sunny51 am 23.02.2015 14:18
DebKomplus inkasso Rechtmässiger Schufaeintrag?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Bestrittene und nicht titulierte Forderungen dürfen nicht gemeldet werden. Ich würde die Schufa anschreiben, dass die Forderung komplett bestritten wurde und sofort rückstandlos zu löschen ist gemäß BDSG, sowie dass das Scoring richtig gestellt werden muss, andernfalls würde man mittels Anwalt und Gericht dagegen vorgehen.
Normalerweise behebt die Schufa das ganz schnell..
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Du kannst Dich wehren
Schau mal hier :
http://www.ilex-recht.de/content/view/559/151/
Zitat:Ende Januar erhielt ich einen Brief eines Inkasso Unternehmens welches meine Zahlung auf ihre Kosten schrieb
Der GL hätte gem BGB 367.2 die zahlung wieder retournieren können wenn er mit der von Dir vorgegebenen Verrechnung nicht einverstanden gewesen wäre
Der Eintrag kommt vom Inkassobüro oder vom GL ?
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 23.02.2015 22:27
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antworten.
Ja das Inkasso Unternehmen hat den Schufaeintrag gemacht.
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Nun hab ich DebKonplus Inkasso GmbH geschrieben:
da ich Ihrer Forderung widersprochen habe, dürfen Sie keinen Schufaeintrag machen.
Ich bitte Sie diesen Eintrag binnen 1 Woche zu entfernen.
Sollte dies nicht passieren werde ich gezwungen sein einen Anwalt einzuschalten.
Die kosten für meinen Anwalt werde ich Ihnen zu Lasten legen und ebenfalls den Zeitausfall den ich dadurch habe.
Da schrieb mir die nette Dame : da Sie sich in Verzug befanden ist die Eintragung in der Schufa gerechtfertigt. Sobald Sie den Restforderung ausgeglichen haben werden wir den Erledigungsvermerk an die Schufa senden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Soll ich zu einem Anwalt gehen
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Ich würde vorher direkt die Schufa anschreiben und den Eintrag löschen lassen.
Textvorschlag: "Werte Schufa. Unter meinem Namen gibt es einen unrechtmäßigen Negativ-Eintrag durch Inkasso XYZ. Die Forderung wurde ausdrücklich bestritten und eine Eintragung in die Schufa ausdrücklich verboten. Gemäß BDSG darf hierzu keine Eintragung erfolgen, solange die Schuld nicht gerichtlich festgestellt/ tituliert wurde. Das eintragende Inkassobüro verweigert ausdrücklich die Löschung. Insofern fordere ich sie zur sofortigen Löschung und Bereinigung meines Scores auf, sowie dazu, eine Sperre einzurichten, so dass diese Forderung nicht mehr gemeldet werden darf. Bei Weigerung, dies zu löschen werde ich sofort einen Anwalt einschalten. Bitte zeigen Sie mir binnen 7 Tagen durch korrigierte Selbstauskunft an, dass der Eintrag gelöscht wurde und der Score bereinigt wurde."
Ggf. würde ich auch noch eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken, dass das Inkasso bestrittene Forderungen an die Schufa meldet, um weitere Zahlungen zu erzwingen und sich ausdrücklich weigert, die Eintragungen zu löschen. Man möge bitte prüfen, ob dem Inkasso hier die Lizenz entzogen werden muss, weil sie zum einen die Schufa als Nötigungs-Instrument missbrauchen und zum zweiten bewusst gegen das BDSG verstoßen.
Dann kann man mal beobachten, wie sich das Inkasso aus der Nummer rausredet ;-)
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 24.02.2015 11:35
-- Editiert mepeisen am 24.02.2015 11:35
-- Editiert mepeisen am 24.02.2015 11:37
Es existiert keine Restforderung
Die Inkassogebühren sind strittig und dies wurde dem Inkassobüro mitgeteilt
Letzte Frist setzen mit der Ankündigung bei Nichterledigung Beschwerde beim zuständigen Landgerichtpräsidenten einzureichen
In welchem Zeitraum hat der Schriftverkehr stattgefunden ?
Dein Posting ist vom 24.2. und bereits am 24.2 hat das Inkasso geantwortet ?
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" "
-- Editiert alucard2005 am 24.02.2015 12:13
Ok das mache ich so danke. Letzteres war E-Mail Verkehr.
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Also handelt es sich höchstwahrscheinlich nur um die Antwort eines Inkasso Online Call Agents welcher sich über die Tragweite seiner Standart Antwortmail nicht ernsthaft bewusst ist
"Bezugnehmend auf die Antwortmail Ihres Inkasso MA
Wie ich Sie bereits in kenntnis gesetzt habe bin ich mit der verrechnung meiner an den GL getätigten zahlung von xy € mit Ihren Inkassogebühren nicht einverstanden
Den Inkassogebühren wurde mehrfach widersprochen
Ich erwarte nunmehr umgehende Kortektur des von Ihnen eingeleiteten Schufaeintrages
Andernfalls werde ich Beschwerde bei dem für Ihr Inkasso zuständigen Landgerichtspräsidenten einreichen sowie weitere rechtliche weiterungen überprüfen
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Jetzt hat das Inkassounternehmen die Forderung als erledigt bei der Schufa gemeldet. ....
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Ich würde wie gesagt die Schufa auffordern, das rückstandlos zu löschen. Dies ist nicht erledigt, sondern es hätte stattdessen nie gemeldet werden dürfen.
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