Das Doppelte inkl. Inkasso Gebühren - Kann das sein?

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
OOooOOooOOooOO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Doppelte inkl. Inkasso Gebühren - Kann das sein?

Hallo miteinander.

ich habe mich die letzten Jahre proaktiv darum gekümmert nach einer verkorksten Jugend, meine Schulden abzubauen. Soweit bin ich damit auch fertig, so dass ich vor einigen Monaten bei allen Auskunftteien, eine Auskunft eingeholt habe. Sobald das Jahr abgelaufen ist, ist auch meine Schufa rein :)

Doch ich habe bei einem Anbieter, einen unerledigten Vermekt gefunden, diesen angeschrieben und nun heute Antwort erhalten...

Vollstreckungsbescheid: 700 Euro aus 06/2009
Dann eine ellenlange Aufstellung, kurz zusammengefasst bis heute:
Ab 2009 bis 2014, jeden Monat 5,12% - danach 4,12% Zinsen
Ab 2011 jeden Monat 2,50 Euro "Kontoführungskosten
Dazwischen immer wieder viele kleine Kosten, wie z.B. ZVA mit Geb. 23,40€ - Gerichtsvollzieherkosten 21,30€ - Pfüb Kontenpfändung 15€ usw...

Gezahlt hatte ich 2011 -> 270€

Am Ende kommen Sie auf eine aktuelle Restforderung von ca. 900€


Wie kann man am besten vorgehen? Was wäre denn rechtens von den Kosten her?

Viele Grüße und besten Dank für Eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von OOooOOooOOooOO):
Das Doppelte inkl. Inkasso Gebühren - Kann das sein?

Naja, das es sein kann , hat man ja schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen ...



Zitat (von OOooOOooOOooOO):
Wie kann man am besten vorgehen?

Als erstes mal alles auflisten oder die Aufstellung anonymisiert hier reinstellen.

Sofern das "offizielle" Anlässe waren wie GV Besuch, Pfändung etc. noch dabei schreiben ob es stattgefunden hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorab: Sogenannte Kontoführungskosten sind frei erfundener Blödsinn. Die sind auf jeden Fall zu streichen.
Zinsen könnten ebenfalls teilweise verjährt sein. Kommt drauf an, wie oft es Pfändungsversuche u.ä. gab.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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