Darlehensvertrag gekündigt, Mahnung (Verzugszinsen

19. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jillo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 24x hilfreich)
Darlehensvertrag gekündigt, Mahnung (Verzugszinsen

Hallo,

A hat mit B einen privaten Darlehensvertrag am 14. Juli 2011 in Höhe von 6.500 Euro geschlossen (Rückzahlung innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung (3 Monate Kündigungsfrist), ohne Verzinsung). Diesen hat A am 10. August 2012 zum 10. November 2012 gekündigt. Kurz vor Ablauf des 10.11. wurde nur ein Betrag von 1000 Euro bezahlt. Eine weitere Rückmeldung seitens Schuldner kam nicht.
Nun will A eine letztmalige Mahnung verschicken, was müsste A da beachten? Dürfte A bereits Verzugszinsen (vom 10.11 bis heute in Höhe von 5,12%) verlangen?

Schonmal danke für die Antworten.

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zinsen dürfen ab dem Zeitpunkt berechnet werden, zu dem der Verzug beginnt, selbstredend dann nur für den Betrag, der am 10.11. offen war. Ob nun schon im 10.11. der Verzug vorliegt, kommt auf die Formulierungen an und darauf, ob das Zahlungsziel "10.11." mit der Kündigung deutlich festgestellt wurde.
Wenn man unsicher ist bzw. das Zahkungsziel nicht deutlich festgestellt war, stellt man mit Mahnschreiben den Verzug fest und fordert dann ab Mahnschreiben Zinsen.

Im Mahnschreiben sollten deutlich die weiteren Schritte angekündigt werden und dann eine realistische Frist (beispielsweise 2 Wochen) gesetzt werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jillo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 24x hilfreich)

A hat die 2. Kündigung welche per Einschreiben-Rückschein versandt wurde (erste kündigung nicht per Einschreiben versandt), wie folgt formuliert:

quote:
Sehr geehrter Herr XX,
ich verweise auf mein Brief vom 04.07.2012 in dem ich den Darlehensvertrag mit Ihnen zum 04. Oktober 2012 gekündigt habe.
Hilfsweise kündige ich den Vertrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist von drei Monaten zum 07. November 2012

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 10.11.2012 um den offenen Betrag von 6.500 Euro auf mein Konto bei der XXX zu überweisen.
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne das eine Zahlung des geforderten Betrages erfolgt, so sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einleiten zu lassen, deren Kosten ebenfalls auf Sie zukommen werden.


Dürfte damit nich schon der Verzug eingetreten sein und entsprechend in der letztmaligen Mahnung Verzugszinsen verlangt werden?

Beispielformulierung:

quote:
Sehr geehrter Herr XX,
leider wurde von Ihnen bis zum 10. November 2012 nur eine Zahlung in Höhe von 1.000 Euro geleistet.
Mit dem Ablauf des 10. November 2012 sind Sie in Verzug geraten und daher werde ich den gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 5,12 Prozent berechnen.

Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf, bis zum 30. November 2012
den Beitrag in Höhe von 5.500 Euro zzgl. der gesetzlichen 5,12 Prozent Verzugszinsen zu zahlen. Den Gesamtbetrag in Höhe von 5.507,69 Euro überweisen Sie bitte an folgendes Konto XXX.

Sollten Sie auch diese Frist verstreichen lassen, ohne das eine Zahlung des geforderten Betrages erfolgt, so sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einleiten zu lassen, deren Kosten ebenfalls auf Sie zukommen werden.


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-- Editiert Jillo am 19.11.2012 12:49

-- Editiert Jillo am 19.11.2012 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die art der rechtlichen Schritte würde ich noch mit ankündigen (gerichtliches Mahnverfahren oder direkt Klage vor einem Landgericht/Amtsgericht).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jillo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 24x hilfreich)

A hatte B bis Ende November Zeit gelassen. Mittlerweile hat A beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid für die restliche Forderung (5.500 €) beantragt.
Allerdings zahlte B nun einen Betrag von 550 Euro. Ist dies nun irgendwie relevant bzgl. des schon beantragten Mahnbescheides?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Allerdings zahlte B nun

Wenn er dies vor dem Antrag des Mahnbescheides machte, wäre das ggf. relevant, ansonsten eher nicht. Wenn B es richtig machen würde, würde er einen Teilwiderspruch ankreuzen und die Hauptforderung von 4950 € anerkennen müssen.
Sollte er nicht widersprechen und sollte man dann einen Vollstreckungstitel erhalten, würde A natürlich den Gerichtsvollzieher, den er sich zur Vollstreckung sucht, darüber aufklären, dass eine weitere Teilzahlung erfolgt ist.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.12.2012 14:45

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