Hallo. Mein Mann hat heute ein Schreiben vom o. g. Inkassounternehmen erhalten.
Forderungssache: Debeka Rechtschschadenabwicklung.
1. ist uns das total unbekannt.
2. Ankündigung der ZV nachdem die Forderungen noch immer nicht beglichen wurden. Welche Forderungen bitte??? Es steht noch nichtmal ein Betrag in diesem Schreiben.
Nur wenn er sich unverzüglich meldet, oder die Forderung
begleicht, können sämtliche Maßnahmen zurück gestellt werden......
Ja... Welche Forderungen bitte schön und über welchen Betrag sprechen wir überhaupt???????
Wir wissen von nix... wenn er sich da morgen meldet.. Wer weiß, wer da am anderen Ende ist.
Ist das ein Fake oder was????
Sollte er anrufen oder nicht???? Ab in den Müll oder wie oder was??? Wer hätte mit denen zu tun???
DIG Debitor inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
Bitte nicht mit dem Inkasso telefonieren ! Es kann sich durchaus um eine Personenverwechslung handeln.
Ich würde per Einwurfeinschreiben zurückschreiben, dass die Forderung mangels entsprechender Nachweise nicht zuzuordnen ist und man um Zusendung der Nachweise bittet.
Da bereits Worte wie "Zwangsvollstreckung" und "Titel" gefallen sind, sollte man dem nachgehen und nicht blind ignorieren.
## Doppelpost ##
-- Editiert von hausfrau66 am 05.01.2018 22:14
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eventuell eine Personenverwechslung.
Ich würde erst mal für Sachaufklärung sorgen. Also beispielsweise folgenden Brief: "Wertes Inkasso. Ich habe keinerlei Kenntnis von irgendeiner Forderung oder Titel gegen mich. Sie werden aufgefordert, unverzüglich eine Titelkopie vorzulegen. Ich behalte mir vor, gegen den Titel Einspruch einzulegen. Wenn Sie sich weigern, werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen. Vollstreckungsversuche werden mit Einschalten eines Anwalts und einer Vollstreckungsabwehrklage beantwortet. Ausreden wie 'Das war ein Versehen' lasse ich nicht gelten."
Wichtig ist: Sobald die Titelkopie kommt, alles genauestens prüfen. Vor allem die Adresse. Sollte dein Mann da nicht gewohnt haben, wo der Titel zugestellt worden sein soll, hat man 14 Tage Zeit, noch einmal Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Als Begründung: Fehlerhafte Zustellung und als Beweis beispielsweise eine Meldeauskunft, die nachweist, wo man gewohnt hat.
Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr auch einen Anwalt die Sache klären lassen.
Ist dein Mann mal in einem Gerichtsverfahren unterlegen gewesen?
Das scheint eine Forderung der Rechtsschutzversicherung des Prozessgegners zu sein, welche z.B. die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozessgegner ausgelegt hat und nun auf Grund des gewonnenen Prozesses in Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses von deinem Mann dieses Geld "erstattet" haben will.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten