DIG Debitor inkasso

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481508-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DIG Debitor inkasso

Hallo. Mein Mann hat heute ein Schreiben vom o. g. Inkassounternehmen erhalten.

Forderungssache: Debeka Rechtschschadenabwicklung.

1. ist uns das total unbekannt.
2. Ankündigung der ZV nachdem die Forderungen noch immer nicht beglichen wurden. Welche Forderungen bitte??? Es steht noch nichtmal ein Betrag in diesem Schreiben.

Nur wenn er sich unverzüglich meldet, oder die Forderung begleicht, können sämtliche Maßnahmen zurück gestellt werden......
Ja... Welche Forderungen bitte schön und über welchen Betrag sprechen wir überhaupt???????
Wir wissen von nix... wenn er sich da morgen meldet.. Wer weiß, wer da am anderen Ende ist.
Ist das ein Fake oder was????
Sollte er anrufen oder nicht???? Ab in den Müll oder wie oder was??? Wer hätte mit denen zu tun???

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Bitte nicht mit dem Inkasso telefonieren ! Es kann sich durchaus um eine Personenverwechslung handeln.

Ich würde per Einwurfeinschreiben zurückschreiben, dass die Forderung mangels entsprechender Nachweise nicht zuzuordnen ist und man um Zusendung der Nachweise bittet.

Da bereits Worte wie "Zwangsvollstreckung" und "Titel" gefallen sind, sollte man dem nachgehen und nicht blind ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

## Doppelpost ##

-- Editiert von hausfrau66 am 05.01.2018 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eventuell eine Personenverwechslung.

Ich würde erst mal für Sachaufklärung sorgen. Also beispielsweise folgenden Brief: "Wertes Inkasso. Ich habe keinerlei Kenntnis von irgendeiner Forderung oder Titel gegen mich. Sie werden aufgefordert, unverzüglich eine Titelkopie vorzulegen. Ich behalte mir vor, gegen den Titel Einspruch einzulegen. Wenn Sie sich weigern, werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen. Vollstreckungsversuche werden mit Einschalten eines Anwalts und einer Vollstreckungsabwehrklage beantwortet. Ausreden wie 'Das war ein Versehen' lasse ich nicht gelten."

Wichtig ist: Sobald die Titelkopie kommt, alles genauestens prüfen. Vor allem die Adresse. Sollte dein Mann da nicht gewohnt haben, wo der Titel zugestellt worden sein soll, hat man 14 Tage Zeit, noch einmal Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Als Begründung: Fehlerhafte Zustellung und als Beweis beispielsweise eine Meldeauskunft, die nachweist, wo man gewohnt hat.

Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr auch einen Anwalt die Sache klären lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ist dein Mann mal in einem Gerichtsverfahren unterlegen gewesen?

Das scheint eine Forderung der Rechtsschutzversicherung des Prozessgegners zu sein, welche z.B. die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozessgegner ausgelegt hat und nun auf Grund des gewonnenen Prozesses in Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses von deinem Mann dieses Geld "erstattet" haben will.

Signatur:

Meine Beiträge stellen ausdrücklich KEINE Rechtsberatung dar! Ich verweise auf § 675 Abs. 2 BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.005 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen