Creditreform mal wieder

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)
Creditreform mal wieder

Hallole,

ich hab da ein Problemchen mit Creditreform. Naja, eigentlich nicht ich, sondern meine Mitbewohnerin.

Folgendes Szenario:
WG mit zwei Personen, Strom, also der Vertrag, läuft über Person A (in diesem Fall meine Mitbewohnerin), zahlen tut das aber Person B (also ich).
So, nun Umzug im April (wieder zusammen, neue WG), genau zum Abrechnungszeitraum. Rechnung kommt erst gar nicht (trotz Nachsendeantrag, warum auch immer), dann kommt das, geht im Umzugschaos unter.... taucht wieder auf und wird von mir inkl. 5 Euro Mahngebühren (die nicht in der Mahnung standen) mit Verspätung beglichen.

Heute (fast 1,5 Monate nach Zahlung!) kommt ein Schreiben von Creditreform an meine Mitbewohnerin (das Schreiben hat als Datum den 28.07. und kam heute, am 06.08. an!)
Darin eine Forderungsaufstellung, in der auch meine Zahlung schon eingerechnet ist und die von Creditreform nach §367 verrechnet wurde!
Da vorher kein Schreiben von denen kam, habe ich im Verwendungszweck an e-on natürlich nix von "Verrechnung auf HF" geschrieben. Nur Konto- und Kundennummer. Schließlich war da nix von Inkasso oder so weit und breit zu sehen, also warum hätte ich das so schreiben sollen?

Jetzt will Creditreform anscheinend nochmal fast 50 Euro haben - und ich sehe ehrlich gesagt nicht ein wofür?
HF ist bezahlt und die kommen im nachhinein, nach fast 1,5 Monaten, und wollen noch Geld? Mit welcher Begründung?
Was tun?

Wie soll ich jetzt reagieren? Ich sehe wirklich nicht ein, dass ich denen da jetzt auch nur einen Cent überweise, schließlich hatte ich die HF schon lange bezahlt, bevor die unter ihrem Stein vorkamen!

LG


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Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
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#1
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Generell ist ist bei einer verspäteten Zahlung ein Verzugsschaden zu zahlen. Lediglich über die Höhe kann gestritten werden. Du solltest aber bedenken das hinter Creditreform immer auch die CEG (Auskunftei) steht.

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"Gebe auch gerne mal Hilfestellung per Mail einfach schreiben an: m.schaefer@fun-interactive.de"

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#2
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Naja, momentchen - ich hab fünf Euro "Mahngebühren" auf die Rechnungssumme aufgeschlagen und das überwiesen.

Creditreform kommt fast EINEINHALB MONATE nach Zahlung und will Geld? Schlechter Witz, oder was?
Dann kann ja jeder Blödi monate später ankommen und für eine längst gezahlte Rechnung Kohle nachfordern! So gehts doch auch nicht!

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Heute (fast 1,5 Monate nach Zahlung!) kommt ein Schreiben von Creditreform an meine Mitbewohnerin (das Schreiben hat als Datum den 28.07. und kam heute, am 06.08. an!)
Darin eine Forderungsaufstellung, in der auch meine Zahlung schon eingerechnet ist und die von Creditreform nach §367 verrechnet wurde!

Verrechnung nach 367 ?
An wen wurde die Summe überwiesen ?
An den GL oder ans Inkassobüro ?

lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

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#4
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallole,

wir hatten "damals" ja nur Post (Mahnung) von e-on, also vom Gläubiger. Die Zahlung ging also auch direkt dort hin, denn Creditreform hat sich ja jetzt erst gemeldet.

Grüßle

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Nobody? :???:

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
wir hatten "damals" ja nur Post (Mahnung) von e-on, also vom Gläubiger. Die Zahlung ging also auch direkt dort hin


Perfekt - damit bist Du m.M nach aus dem Schneider
Wenn direkt an den Gläubiger überwiesen wurde und diese Zahlung von Diesem nicht wieder retourniert wurde ist eine Verrechnung gem BGB 367 nicht mehr möglich !
Das Inkassobüro flunkert also ;)
Es hat lediglich auf dem Inkassopapier diese an GL geleistete - also zweckgebundene - Zahlung gem 367 mit den eignen Gebühren verrechnet
Siehe dazu BGB 367.1
http://dejure.org/gesetze/BGB/367.html

ICH würde gegenüber dem Inkassobüro auf den rechtsweg verweisen und die Restforderung vollumfänglich zurückweisen . Der Speicherung und Weitergabe meiner daten gem BDSG untersagen
Schriftlich machen

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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

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#7
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke dir,

also hätte e-on das Geld erstmal zurück überweisen müssen, was sie aber nicht getan haben? Ich hab sowieso nicht verstanden, wo Creditreform jetzt auf einmal herkommt.

Dann werd ich mal was schriftliches aufsetzen, meiner Mitbewohnerin zum Unterschreiben vorlegen und per Einschreiben ab dafür.
Mal sehen was Creditform dann macht.

Ich hatte auch extra nochmal nachgefragt - sie schwört, dass vorher keine Briefe von dieser Inkassobude kamen (wäre mir auch aufgefallen, ich seh ja was an Post kommt)

LG



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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
also hätte e-on das Geld erstmal zurück überweisen müssen, was sie aber nicht getan haben?

Ja - eon war mit der Zweckgebundnen Zahlung (nur Hauptforderung) einverstanden
quote:
Dann werd ich mal was schriftliches aufsetzen,

nicht zu freundlich bzw demütig formulieren.

Tenor etwa :
" Sehr geehrtes Inkassobüro
Ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie ebenfalls darüber in Kenntnis das es keine offenen Forderung Ihres vermeintlichen Auftraggebers gegen mich gibt.
Mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.Mit der telrfonischen Kontaktaufnahme (Telefon Inkasso Call Agent) bin ich nicht einverstanden "

Zitat:
Ich hatte auch extra nochmal nachgefragt - sie schwört, dass vorher keine Briefe von dieser Inkassobude kamen (wäre mir auch aufgefallen, ich seh ja was an Post kommt

Selbst wenn dann spielt das m.M keine Rolle



-- Editiert am 08.08.2009 20:04

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