Coeo Inkasso nach einer Mahnung

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go496964-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Coeo Inkasso nach einer Mahnung

Hallo allerseits, ich habe ein großes Problem und bin am verzweifeln.
Ende April hatte ich bei Wish bestellt (auch danach noch mehrmals) und scheinbar habe ich über Klarna bezahlt. Ich kann es nicht mehr nachvollziehen,wieso ich das getan haben sollte,weil ich sonst immer über PayPal bezahle. Punkt eins. So dann habe ich für diese Bestellung eine Mahnung bekommen, allerdings stand dort schon "2.Mahnung". Die erste habe ich nie erhalten. Mein Freund hatte mir den Brief nur hingelegt und ich habe ihn aber nicht gesehen. So kam vor wenigen Tagen dann von Coeo Inkasso eine Zahlungsaufforderung von 81€!!!! Der Kaufpreis lag bei 26€. Eine Frechheit. Ich weiß absolut nicht wie ich mich verhalten soll,da ich im Internet ich auch gelesen habe,dass beide Unternehmen Betrüger sind.
Lohnt es sich sich bei Klarna zu melden? Soll ich nur die 26€ bezahlen? Coeo mit einer Anzeige drohen? Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe!
Liebe Grüße
Vanessa

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich würde wie folgt vorgehen:
pro erhaltenen Mahnbrief 2,50€ Mahnkosten erstatten. Die Hauptforderung + Mahnkosten + Verzugszinsen (diese kann man sehr schön über https://basiszinssatz.de ausrechnen) auf das Konto der Coeo überweisen.
Im Verwendungszweck deutlich schreiben: Zur begleichung der HF + Mahnkosten und Zinsen.

Parallel dazu dem IKB einen Brief schicken, in dem angekündigt wird was Du bezahlt hast, Du dem §367 BGB widersprichst. Das Du dem Rest widersprichst wirst und auf den Rechtsweg verweist. Dieses Schreiben würde ich so verschicken, dass Du den Erhalt beim IKB nachweisen kannst.

Die werden dann noch ein paar Mal schreiben und drohen / betteln, irgendwann wird das einschlafen.

Falls ein gelber Brief vom Gericht kommen sollte hier noch einmal melden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du denn die Waren jemals bekommen, die du bestellt hast?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go496964-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Ich würde wie folgt vorgehen:
pro erhaltenen Mahnbrief 2,50€ Mahnkosten erstatten. Die Hauptforderung + Mahnkosten + Verzugszinsen (diese kann man sehr schön über https://basiszinssatz.de ausrechnen) auf das Konto der Coeo überweisen.
Im Verwendungszweck deutlich schreiben: Zur begleichung der HF + Mahnkosten und Zinsen.

Parallel dazu dem IKB einen Brief schicken, in dem angekündigt wird was Du bezahlt hast, Du dem §367 BGB widersprichst. Das Du dem Rest widersprichst wirst und auf den Rechtsweg verweist. Dieses Schreiben würde ich so verschicken, dass Du den Erhalt beim IKB nachweisen kannst.

Die werden dann noch ein paar Mal schreiben und drohen / betteln, irgendwann wird das einschlafen.

Falls ein gelber Brief vom Gericht kommen sollte hier noch einmal melden.


Vielen lieben Dank erstmal für Ihre Hilfe! Wie lange habe ich denn Widerrufsrecht? Ich habe den Brief am 26.07 erhalten. Und das mit dem Basiszinssatz: Ich habe mir das mal angeschaut,aber verstehe ehrlich gesagt nichts davon :( Also was ich wie ausrechne.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Zitat:
Wie lange habe ich denn Widerrufsrecht?


Ein Widerrufsrecht hast du garnicht. Du hast ein Recht auf Widerspruch. Und das solltest du so schnell wie möglich nutzen.

Es gibt keine Frist von der letzten Frist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Guten Morgen,
das verstehe ich gut.
Wenn Du mir den genauen Rechnungsbetrag sowie das Rechnungsdatum nennst rechne ich das gerne für Dich aus.
Zum Widerspruch hat Cirius alles gesagt. Es nur wichtig dass Du diesen zeitnah nach der Überweisung tätigst, denn damit hast Du eine streitige Forderung welche nicht in irgendwelche Auskunfteien eingetragen werden darf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.888 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen