COEO-Inkasso und Klarna

9. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fouin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
COEO-Inkasso und Klarna

Hallo alle zusammen,

ich habe zwar schon einige Beiträge zu diesem Thema gefunden, jedoch ist bei mir die Lage etwas anders.

Ich habe am 10.05.16 über die Internetseite "asos.de" einen Artikel bestellt. Dieser hatte den Kaufpreis von 19.99€. Gekauft habe ich leider auf Rechnung über Klarna. Da der Artikel zu groß ausfiel, schickte ich diesen ganz konventionell wieder an "asos.de" zurück.

Ich habe auch die Mail erhalten, in welcher die Retoure akzeptiert wurde. Diese Mail kam am 24.05.16 an.

Nun denke ich, alles schön und gut, weiter auf das Abitur lernen. Nun, liegt heute in meinen Briefkasten Post eines sogenannten Inkassounternehmens "COEO". Auftraggeber, die Klarna AB.

Diese meinen, bei mir sei irgendeine Hauptforderung über 12,90€ offen. Das Inkassounternehmen schlägt darauf noch 45,00€ + 9,00€ BS-Gebühren drauf. Insgesamt beträgt die Forderung, ca. 66€. Also über das dreifache des T-Shirt Wertes.

Klarna kümmert sich nicht drum. "COEO" habe ich heute angeschrieben, ich denke aber kaum, dass diese Bande mir zurückschreibt. Asos.de habe ich ebenfalls angeschrieben, da wohl der Fehler von Ihnen ausgeht. Obwohl ich Anspruch auf eine kostenlose Retoure habe, hat Klarna eine Hauptforderung über 12,90€ ausgestellt. Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass es sich hierbei um 3€ "Retouregebühren" handelt (welche nicht zustande kommen dürften) plus irgendwelche Mahngebühren.


Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen, den Fall zu klären!

Wie soll ich vorgehen?

Liege ich nicht im Recht?


Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Was steht denn bei asos.de in den AGB zu Rücksendekosten?

Falls da drin steht, dass die Rücksendung zu deinen Lasten geht, dann würde ich schnellstens die 12,90€ überweisen, nach Bezahlung dieses dem Inkassounternehmen umgehend mitteilen, deren Forderungen vollumfänglich widersprechen und gleichzeitig Weitergabe der Daten untersagen. Weitere Briefe des Inkassounternehmens: --> Ablage und ignorieren.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Von asos.de:

Widerrufsbedingungen / AGB

Zitat:
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (ASOS.com Ltd, Customer Care, Building 2 The People Building, Maylands Avenue, Hemel Hempstead Industrial Estate, Hemel Hempstead, HP2 7NW, Vereinigtes Königreich) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.


Hmm, in diesem Falle würde ich dem Inkassoladen schreiben, dass sie mir bitte eine detaillierte Forderungsaufstellung sämtlicher Kosten schicken, damit ich sehen kann, als was die Hauptforderung betitelt ist. Sollte es sich tatsächlich um Rückversand + Mahnkosten handeln, dann würde ich vollumfänglich widersprechen natürlich ohne auch nur einen Cent zu bezahlen und würde dazu schreiben, dass sie das gerne gerichtlich klären lassen dürfen, wenn sie das denn wollen. Weitergabe der Daten widersprechen nicht vergessen. Das hast du hier ja sicherlich auch schon alles gelesen: Einem eventuellen Mahnbescheid musst du innerhalb der Frist widersprechen und auch das kannst du dem Inkassoladen mitteilen.

-- Editiert von Moicke am 09.07.2016 16:14

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#3
 Von 
Fouin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die sehr prompte Antwort und sogar die Recherche!

Ich habe sowohl "asos.de" kontaktiert und denen meinen Fall geschildert, als auch wie Du gesagt hast, dem Mahnbescheid der COEO-Inkasso widersprochen. Eine Forderungsaufstellung sämtlicher Kosten habe ich ebenfalls eingefordert.

Ich hoffe, ich kann mit einer Antwort am Montag rechnen. Diese werde ich dann hier reinstellen.

Wie ist die Vorgehensweise bei solchen Inkassounternehmen? Setzen die einen Gerichtsprozess denn auch wirklich durch?

Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob ich, wenn ich tatsächlich die Hauptforderung der Klarna AB zahle, Ruhe von der "COEO" kriege, oder ob diese weiterhin Ihre Gebühren haben möchten. Ich glaube kaum, dass der Support von Klarna den Auftrag des Inkassounternehmens zurückzieht. Wenn mir hier aber einer bestätigen kann, dass damit dann alles beendet wird, ist es mir nun auch egal, wenn ich die Hauptforderung direkt an Klarna bezahle.

Mit freundlichen Grüßen

O.Dincel

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#4
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Leider wirst du auch durch Zahlung an Klarna direkt keine Ruhe vor dem Inkasso haben. Die werden weiter versuchen die Gebühren zu "erpressen".
Es ist leider etwas Geduld gefordert bis diese "Leute" wirklich aufhören zu drohen.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

coeo Inkasso ist qwasi der Nachfolger von acoreus Inkasso
acoreus sind 2012 pleite gegangen

Zitat:
Wenn mir hier aber einer bestätigen kann, dass damit dann alles beendet wird, ist es mir nun auch egal, wenn ich die Hauptforderung direkt an Klarna bezahle.


Eine klage expl wg Inkassogebühren des onlinebezahldienstes Klarna ?
Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt
In den Urteilsdatenbanken ist nichts zu finden

Meiner meinung nach sind hier nicht nur die Inkassogebühren strittig sondern auch die Hauptforderung
ICH würde nichts zahlen
Vermutlich wird die Monika Mumm noch einen Brief schreiben
Mental vorbereitet sein

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
Fouin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute, danke für eure Antworten. Das geht ja nahezu instant hier.

Mit Bedauern muss ich den Status aktualisieren: Ich habe Post gefunden. Diese lag zwar deutlich zu sehen auf dem Tisch, aber eigentlich ist es meist mein Vater, der Post erhält.

Lamge Rede kurzer Sinn, der Brief kam von Klarna. Die "2.Mahnung", in welcher nun eventuell alles einen Sinn ergibt oder auch nicht. In dieser Mahnung werden 3€ Versandkosten aufgelistet. Darauf zwei Mal 4.95€ Mahngebühren.

Das heißt, möglicherweise lag der Fehler bei mir. Ich ging davon aus, dass ich kostenlos Rücksendungen verschicken kann. Dem ist auch so, aber die Herren berechneten mir trotzdem die ursprünglichen Versandkosten.
Klingt das plausibel?


Ich würde es nun verstehen, wenn ich doch zahlen muss. Wozu ratet ihr mir? Das ist mir sowas von unangenehm, diesen Brief nicht vorher erhalten zu haben... Außerdem ist morgen unsere Abifahrt. Wenn ich überweise, dann wohl sofort.

Beste Grüße

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#7
 Von 
Fouin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir Leid, wegen dem Doppelpost.

Habe nun online 15 € an "Klarna AB" überwiesen. Verwendungszweck angegeben: Versandkosten, 1. und 2. Mahngebühr, sowie "Zinsen".

Ich hoffe, ihr denkt nicht "dieser Idiot", aber ich möchte vor Flugantritt wenigstens die Hauptforderung plus Mahnungsgebühren bezahlt haben.

Ich hoffe, das war kein Fehler. Ich versuche morgen so schnell wie möglich nochmal hier reinzuschauen.

Über eure Rückmeldung würde ich mich freuen.

Schönen Sonntag euch allen.

Beste Grüße

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#8
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Durchsetzungsfaehig sind gem rechtsprechung pro mahnung zwischen 1 und 2,50 Euro

Klarna verlangt glaub ich 4,90 pro schreiben
Mit der zahlung von gesamt 15 Euro ist klarna aller bestens bedient.



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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die AGB waren doch eindeutig. Die Versandkosten trägt der Shop. Daher ist es für mich nicht nachzuvollziehen, was die da fordern. Und Mahngebühren oder Inkassogebühren für unsinnige Forderungen gibt es auch nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die AGB waren doch eindeutig. Die Versandkosten trägt der Shop. ...


Ja, die Kosten der Rücksendung aber hier geht es wohl um die Versandkosten der Warenlieferung.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ja, die Kosten der Rücksendung aber hier geht es wohl um die Versandkosten der Warenlieferung.

Wobei das ja erst mal nur eine Vermutung ist. Die Angaben von Klarna und dem Inkasso zur Hauptforderung decken sich nicht mit der Vermutung, dass man noch irgendwelche 3€ Versandkosten schuldig wäre.

Worauf ich einmal mehr raus will: Es gibt doch nicht ohne Grund §11a RDG . Wenn sich niemand darauf beruft, was bringt der dann? Das Inkasso hat im ersten Brief klar darzustellen, worauf die Forderung beruht und aus was sie entstanden ist. Wenn da nur steht "Warenlieferung vom XX.XX.XXXX" dann stellt man gegenüber dem Inkasso klar, dass man widerrufen hat und der Betrag absolut nicht stimmt.
Seit wann ist der Verbrauche verpflichtet, wild zu spekulieren, was da gefordert werden könnte?

P.S.: Natürlich wäre es geschickt, die 3€ zügig zu bezahlen. Aber ich würde mich erst mal stur stellen und auch gegenüber dem Inkasso nicht einsichtig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
fb453624-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

habe nun dasselbe Problem:
über Asos im Wert von 24.48 bestellt und retourniert, davon ausgegangen, dass die 3 EUR Versandkosten wie immer übernommen werden und meine Emails von Klarna nicht gesehen (1. und 2. Mahnung). Nun habe ich von der Inkassofirma COEO eine Rechnung von der Hauptforderung 10.90 EUR PLUS weitere Kosten von 67.44 EUR erhalten und weiss nicht was ich tun soll. Ich hoffe die Person, die das Problem hatte, kann mir weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die Person hat sich bestimmt längst verabschiede.
Ich würde gerundet 5 euro an klarna uberweisen. Zweckgebunden : nur Versand 3 euro plus verzugskosten 2 euro.
Klarna/coeo/mumm klagen nicht wg inkassokosten

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