CCS Inkasso droht mit rechtlichen Schritten

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gilbert5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso droht mit rechtlichen Schritten

Hallo,

dank einer Streitigkeit mit der Credit & Collections Service GmbH bin ich nun auch Teil dieser Community :)
Die Ausgangsposition möchte ich nur kurz beschreiben.

Am 20.01.2017 habe ich einen Brief erhalten, dass der Versuch 2,99€ (Einkauf im nächsten Nahkauf) abzubuchen fehlgeschlagen ist. Dadurch wurde die Inkassofirma CSS Inkasso beauftragt, das Geld einzufordern.
Forderung: 2,99€ Hauptforderung, 2,40€ Bankrücklastschriftskosten, 15€ Adressermittlungskosten, 9,90€ Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH, 33,75€ Geschätsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 BGB , NR. 2300 VV RVG) und 6,75€ Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG).
Natürlich habe ich fleißig im Internet recherchiert, da mir eine Gesamtforderung von 70,79€ bei einer Hauptforderung von 2,99€ etwas zu hoch erschien. Zum Schluss gekommen bin ich, dass Verzugsschaden, Geschäftsgebühr und Auslagen gar nicht von mir getragen werden müssen (sofern noch keine Mahnung erfolgt ist). Also habe ich aufgerundet 25€ (Hauptforderung, Bankrücklastschritskosten, Adressermittlungskosten) direkt an Nahkauf überwiesen und den Fall für mich als abgeschlossen erklärt und es auch so der Inkassofirma mitgeteilt.
Heute habe ich einen weiteren Brief (im Titel "2. Mahnung - Ihre girocard-Zahlung...") erhalten, dass nur eine Teilzahlung von 25€ erfolgt ist und sie deshalb den Restbetrag von 45,79€ fordern. Sollte der Betrag bis zur gesetzten Frist (15.02.2017) nicht überwiesen worden sein, werde CSS Inkasso gerichtliche Schritte gegen mich einleiten.
Zudem würden sie sich vorbehalten, den Forderungsbetrag gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4 Bundesdatenschutz an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln (soweit ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und ich die Forderung nicht bestritten habe)

Da ich zum zweiten Brief keine Tipps im Internet finden konnte, erhoffe ich mir hier etwas Rat.

Vielen Dank fürs lesen!

-- Editier von Gilbert5 am 09.02.2017 18:08

-- Editier von Gilbert5 am 09.02.2017 18:09

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21 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
9,90€ Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH

Frei erfundener Quatsch. So etwas gibt es nicht und das darf nicht gefordert werden.

Ich würde denen folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ihre Ankündigung mit Eintragungen bei der Schufa begreife ich als Nötigung. Ich behalte mir vor, deshalb Strafanzeige zu erstatten. Des Weiteren weise ich den angeblichen 'Verzugsschaden der Ingenico' als frei erfunden zurück. Die ständige Rechtsprechung des BGH verbietet solche Kostenpositionen. Sie werden mir umgehend folgendes vorlegen: Abtretung des Nahkauf an die Ingenico. Das vollständige zwischen Nahkauf und Ingenico geschlossene Vertragswerk. Vollmacht der Ingenico an CCS. Das vollständige zwischen CCS und Ingenico geschlossene Vertragswerk. Des Weiteren werden Sie mir erklären, wieso die Ingenico, die bereits das Inkasso für Nahkauf übernimmt, die Hilfe eines weiteren Inkassobüros benötigt. Sie werden mir zudem mittels Kontoauszug beweisen, dass Nahkauf oder Ingenico die behaupteten RVG-Gebühren und Auslagen jemals bezahlt hat. Sie werden mir zudem für die Bankrücklastschriftkosten und für die Adressermittlung einen Rechnungsnachweis liefern. Und schließlich brauche ich einen Tätigkeitsbericht um ggf. anwaltlich prüfen zu lassen, ob jemals eine Rechtsdienstleistung stattfand und ob diese jemals mit der angesetzten Gebühr zu vergüten ist. Ich habe mir für den Eingang aller angeforderten Unterlagen eine Frist von 14 Tagen notiert."

Ich kann dir nicht versprechen, dass das klappt. Aber eine Prüfung, ob das alles so korrekt ist, steht dir meiner Meinung nach zu. Und wenn sie das verweigert, müssen sie auch später vor Gericht erst mal begründen, warum sie diese Prüfung durch dich verweigern.

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Bei einer Rücklastschrift tritt Verzug ohne Mahnung ein (§ 286 II Nr. 4 BGB ).

Dennoch verletzt der Gläubiger nach meiner Auffassung seine Obliegenheiten, wenn er direkt ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt. Insoweit wäre die Inkassovergützung nicht erstattungsfähig (§ 254 BGB ).

Der Schadenersatz, der von Dir nach §§ 280 I, II i. V. m. 286 BGB zu leisten wäre ist der Ersatz für die Kosten der Rücklastschrift und der Adressauskunft sowie die Kosten für eine schriftliche Mahnung (Papier, Umschlag, drucken, Porto), insoweit Dir diese Kosten durch bspw. Belege in der Höhe nachgewiesen werden.

Die Hauptforderung wurde von Dir bezahlt und mit 22,01 € hast Du die Kosten mehr als überzahlt.

Es kann Sinn machen aufgrund der angekündigten Schufameldung nochmals ausdrücklich die Forderung zu bestreiten.

Alternative Schritte wären Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten (weil trotz Bestreiten der Restforderung eine Meldung angekündigt wurde). Und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (weil unbelegte und teilweise erfundene Kosten geltend gemacht werden).

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#3
 Von 
Gilbert5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe eure Tipps umgesetzt und abgeschickt. Mal schauen, was bei rumkommt :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FreshyfromHH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Gilbert5,
halt uns (bzw. zumindest mich) mal bitte auf dem Laufenden hier. Ich habe einen sehr ähnlichen Fall nur mit Aral als Gläubiger und werde jetzt auf jeden Fall ähnlich vorgehen wie Du es hier beschrieben hast bzw. entsprechend dem hier gegebenen Feedback. Ich drücke uns die Daumen. :-)

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#5
 Von 
kuh808
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ich habe gestern auch so einen Brief bekommen von CCS Inkasso ich hätte am 3.2.2017 bei Rossmann eingekauft war aber nie da und mein Konto war zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit gedeckt.
Gilbert 5 hast du schon eine Antwort auf deinen Brief?LG

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von kuh808):
ich habe gestern auch so einen Brief bekommen von CCS Inkasso ich hätte am 3.2.2017 bei Rossmann eingekauft war aber nie da


Dann würde ich mal eine Belegkopie anfordern. Und bis auf Weiteres die Speicherung und Weitergabe der pers. Daten untersagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gilbert5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

EDIT: ich habe eben erst gemerkt, dass es sich um einen anderen Einkauf handelt :D
Da mir die Rechnung doch ziemlich human erscheint, würde ich den Betrag einfach überweisen. Oder sollte ich das wegen der hohen Adressauskunftsgebühr nochmal anfechten?
Update zum Fall vom 01.12.2016 (um den es hier ursprünglich ging) gibt es (noch) nicht, da ich seit der letzten Mail nichts mehr erhalten habe :)
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es gibt Neuigkeiten!

Ich habe nun einen Brief direkt der REWE Markt GmbH erhalten (im Titel "Letzte Mahnung [...]")
Eingeleitet wird dieser wieder damit, dass ich am 29.11.2016 in der Filiale REWE VS 40.0010 mit der Karte gezahlt habe und dass der Lastschrifteinzug nicht eingelöst werden konnte.
Dadrunter eine Kostenrechnung, die mit der ersten abweicht:
Kaufbetrag 26,14€
Rücklastschriftgebühren 2,40€
Adressauskunftsgebühr 25,00€
Bearbeitungsgebühr 5€
Mahngebühr 3€

Gesamtforderung 61,54€

Ich solle den Betrag spätestens bis zum 7. März auf deren Konto überweisen. Die IBAN der Bankverbindung unterscheidet sich allerdings von der, die mir von der Inkassofirma vermittelt wurde. Auch der Verwendungszweck, den ich verwenden soll, ist anders.
Dadrunter natürlich die obligatorische Drohung mit der Übermittlung an die SCHUFA.

Dass ich bereits eine Teilleistung von 25€ erbracht habe, wird nicht erwähnt.
Weiß jemand Rat?

-- Editiert von Gilbert5 am 04.03.2017 17:06

-- Editiert von Gilbert5 am 04.03.2017 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was die zweite Forderung angeht. Eine Bearbeitungsgebühr gibt es nicht. Die steht dem Gläubiger laut BGH nicht zu. Die würde ich streichen. Die 25€ Adressauskunft sind aus meiner Sicht zu hoch. Ggf. bei der eigenen Bank nachfragen, wie viel sie der Rewe in Rechnung gestellt hat.
Deine Entscheidung, ob du das so akzeptierst und zahlst, um dem Ärger aus dem Weg zu gehen oder ob du dich dann wegen vielleicht 10€ unterm Strich streiten willst mit denen.

Man sollte ggf. mal öfter aufpassen, ob das Konto gedeckt ist. Das wird auf Dauer teuer ;-)

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#9
 Von 
Flor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle die es interesiert.

Meine Tochter kaufte bei Kölle Zoo GmbH & Co. KG in München ein Weihnachtsgeschenk und bezahlte mit ihrer gültigen und gedeckten EC Karte. Die Zahlung wurde im Geschäft angenommen und bestätigt.

Num kam zum 01.02.17 ein Schreiben von der CCS Inkasso wie hier schon beschrieben. Der Grund: Die Abbuchung ist fehl geschlagen. Gegenüber den hier schon angegebenen Gebühren unterscheiden sich diese erheblich.

Bankrücklastschriftkosten 3,40€
Adressermittlungskosten 25,00€
Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90€
Geschäftsgebühr 45,00€
Auslagen 9,00€.

Ich vermute die Gebühren sind abhängig vom Datum und Uhrzeit.

Meine Tochter setzte sich mit der Kölle Zoo in verbindung um den offenen Betrag zu begleichen. Die Antwort: die Zahlung kann nur über die CCS erfolgen. Am 15.03.17 kam nun die 2. Mahnung von der CCS, ebenfalls mit der Drohung des Schufa Eintrags. Der Witz dabei, es kam nie eine 1. Mahnung.

Nun habe ich ein Schreiben verfasst und mich an diese Empfehlungen hier im Forum angelehnt. Ich bin gespannt, was heraus kommt. Wenn es jemanden interesiert, kann ich ja hier berichten.

Anmerkung: Sollte mal wie vom Staat beabsichtigt der Bargeldlose Zahlungverkehr kommen, wird dann wohl für alle nicht erfolgten Abbuchung egal ob aus technischen oder menschlichen Gründen, immer der Kunde büßen! Tolle Aussichten!! Ich denke dann gründe ich auch ein Inkasso.

Ich habe meiner Tochter empfohlen, nicht mehr in solchen Geschäften eizukaufen und alle Freunde und Bekannte vor diesen Geschäftsgebahren zu warnen. So etwas kann wohl bei Amazon nicht passieren, oder!?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Der Witz dabei, es kam nie eine 1. Mahnung.
Natürlich kam die, oder wofür hälst du das:
Zitat:
Num kam zum 01.02.17 ein Schreiben von der CCS Inkasso wie hier schon beschrieben.

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Grund: Die Abbuchung ist fehl geschlagen.

Was sagt denn die Bank der Tochter dazu? Wenn es keine Rücklastschrift gab, dann würde ich nur die Hauptforderung überweisen und das Inkasso darauf hinweisen, dass das mit der Rücklastschrift eine Lüge ist (Bestätigung der eigenen Bank, dass es keine Rücklastschrift gab, mitschicken).

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Isabella2013
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, auch ich muss mich mit den Machenschaften von CCS Inkasso rumschlagen, tanken 55 € mit Karte bezahlt, Konto war gedeckt, ca. 5 Wochen danach, habe schon garnicht mehr daran gedacht, kommt ein Schreiben in dem die CCS 140 € will, gleich mit Drohungen. Auf meinen Arnuf hat mich so ein arroganter Schnösel dumm und dämlich geheissen, von wegen ich sollte nichts kaufen wenn ich kein Geld habe usw. Nach Rücksprache mit der Bank und der Tankstelle kam raus, dass es gab EINEN Tag gab, an dem das Konto nicht gedeckt war, wohlgemerkt dass es an ca. 27 Tagen möglich gewesen wäre den Betrag einzuziehen. Das wrscheint mir doch ziemlich merkwürdig. Habe die Tankrechnung natürlich sofort gezahlt, nach Absprache mit einer Mitarbeiterin der Tankstelle und einer Rechtsanwältin. Jetzt kommt eine 2. Mahnung (wo ist die erste?) mit Drohung von Gerichtskosten, Schufa-Eintrag etc. und der Clou - der Brief kam am 16.5. und die 85€ hätten an eben diesem Tag beglichen sein sollen. Briefkuvert ohne Marke und Stempel, also nicht nachvollziehbar wann er verschickt wurde. Auf Bitte an CCS nach der Vollmacht und der genauen Aufstellung der utopisch anmassenden Kosten nur wieder Drohungen, auf novhmalige Bitte die Vollmacht etc zu schicken, kam zur Antwort, sie hätten es gestern per mail geschickt. Alle mails da, nur dieses nicht....
Habe die beiden per Post erhaltenen Schreiben an den Verbraucherschutz und das OLG Düsseldorf, wo die angeblich regitriert sind geschickt, aber da kam nichts Hilfreiches. Werde errmal nicht zahlen. Mal sehen wie es weiter geht.



-- Editiert von Moderator am 24.09.2020 14:16

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Gab es denn bei dir eine Rücklastschrift? Und deine Bank hat dich darüber aktiv informiert? Ansonsten gibt es zur Zeit eine Reihe von Gründen, die meiner Meinung nach immer noch dagegen sprechen, dass CCS hier Inkassogebühren verlangen darf.

-- Editiert von mepeisen am 18.05.2018 16:23

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#14
 Von 
falko123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe am 31.05.2020 getankt und mit Karte + Unterschrift 59,00 € bezahlt.
Am 01.08.2020 habe ich dann die erste Mahnung von der CCS erhalten:
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag)
59,00€
2. Bankrücklastschriftkosten
3,80 €
3. Mahnspesen
0,00 €
4. Belegermittlungskosten
0,00 €
5. Adressermittlungskosten - entsprechend §§ 675, 611, 670 BGB
17,34€
6. Geschäftsgebühr - entsprechend Nr. 2300 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB
45,00 €
7. Post- und Telekommunikationspauschale - entsprechend Nr. 7002 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB

Hintergrund: ich habe die Auflösung meines Kontos beauftragt, der Restbetrag wurde dann auf mein neues Konto überwiesen. Das passierte genau am 02.06.2020, als auch die Jet-Tankstelle ihre Lastschrift eingelöst hat.
Meine alte Bank hat dann die Rückbuchung, ebenfalls zum 02.06.2020 veranlasst. Dieser Betrag lag dann noch auf meinem Konto.
Laut Mahnung der CCS hat dann die JET GmbH ihre Forderung an die PAYONE GmbH (Frankfurt/Main) abgetreten, die wiederum die CCS mit dem Einzug der Forderung beauftragt hat.
Nachdem die CCS telefonisch nicht erreichbar war bin ich bei er JET GmbH durchgekommen, die mich dann einfach an die CCS durchgestellt hat...nun wenigstens ohne Warteschleife, die mich nach 5-7min rauswirft.
Hier wurde mir gesagt, dass ich mit der Unterschrift bestätigt habe, dass der fällige Betrag in 3-5 Tagen abgebucht werden kann, somit ist es meine Verantwortung, dass die Lastschrift eingelöst werden kann. Ich hatte auf mehr Kooperationsbereitschaft gehofft und gemeint, dass ich mich erstmal rechtlich beraten möchte (wurde mir fast in den Mund gelegt).

Nun meine Frage:
Kann man noch irgendetwas machen, um die nun 134,14 € zu reduzieren? Als erste Mahnung ist das gefühlt eine Frechheit. Oder hänge ich da auf Gedeih und Verderb fest, hätte die Bank mich informieren müssen?
Am 08.08.2020 wäre Stichtag der 1. Mahnung.

Würde mich freuen, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.


Viele Grüße

Falko

Bitte hängen Sie in Zukunft eine eigene Frage nicht an einen bestehenden Thread. Der Thread wird geschlossen. Die Moderation

-- Editiert von Moderator am 24.09.2020 14:17

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit Inkassos. Die erzählen einen fürchterlichen Unsinn am Telefon.

Zitat:
somit ist es meine Verantwortung, dass die Lastschrift eingelöst werden kann

Korrekt. Das ist aber kein Freifahrtschein für irgendwen, frei erfundene Forderungsteile eintreiben zu wollen.
Zitat:
Kann man noch irgendetwas machen, um die nun 134,14 € zu reduzieren?

Sicher.
Position 5 ist viel zu hoch. Das sind maximal 10€. Das sind Kosten für eine Abfrage bei der Schufa.
Positionen 6 und 7 ganz streichen. Frei erfunden. Die Firmen sind in einem Konzern verbunden. Als Konzernmitglieder gibt es aber keine Rechtsdienstleistung und damit keine Gebühren.

Ich würde den Rest überweisen und dem Inkasso schreiben, dass man entsprechend reduziert hat. Dass man nicht diskutieren wird und einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen wird. Die meckern dann zwar, aber am Ende geben sie irgendwann auf, wenn man weitere Bettelbriefe ignoriert. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem einfach widersprechen.

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#16
 Von 
falko123
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Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Meine Mail habe ich am Freitag, den 07.08.2020 abgeschickt:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Rechnung vom 27.07.2020 mit dem Aktenzeichen XXX.
Den geforderten Betrag von 134,14 € werde ich vollständig um die Positionen 6 (Geschäftsgebühr) und 7 (Post- und Telekommunikationspauschale) kürzen.
Den Restbetrag über 80,14 € überweise ich heute auf das Konto der Credit & Collections Service GmbH.

Über die Angemessenheit des überwiesenen Betrags werde ich mit Ihnen nicht weiter diskutieren.
Die ständige Rechtssprechung des BGH in dieser Hinsicht sollte Ihnen hinlänglich bekannt sein.
Einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich unverzüglich widersprechen.


Mit freundlichen Grüßen
...


Ich habe mich gegen eine Kürzung der Adressermittlung entschieden. Da in meinem Fall zwar eine einfache Anfrage ausgereicht hätte, gibt es auch teurere (weil tiefere) Abfragen, die tatsächlich etwas in die 17€ kosten.
Um hier möglichem Streit aus dem dem Wege zu gehen, wie teuer es tatsächlich oder ob es begründet war, "investiere" ich die 7,34 € mehr.

Mal schauen, wie die Reaktion der CCS ausfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
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OK. Deine Entscheidung. Kurze Info: Die CCS arbeitet mit der Schufa zusammen und die nimmt besagte 10€. :-)

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#18
 Von 
falko123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Antwort auf meine Mail kam heute, ebenfalls per E-Mail:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Schröder,

einen Gebührenerlass lehnen wir ab.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Credit & Collections Service GmbH


Ich würde darauf erstmal nicht reagieren, korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bringt nichts, nun Brieffreundschaften mit denen zu pflegen.

Signatur:

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#20
 Von 
falko123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nach mehreren Aufforderungen durch CCS-Inkasso (vermutlich automatisch erstellt) scheint der Fall zurück zur PAYONE GmbH gegangen zu sein.
Deren Reaktion war es, den Fall an ein drittes Inkasso-Büro zu geben: BID Bayrischer Inkasso Dienst GmbH (aus Coburg).
Auf die Restforderung von 54€ "ggü. der SB-Tankstelle" kommen 0,11 € Zinsen (4,12%), 13,50 € Inkassokosten (30% Restforderung) und 2,70 € Post- und Telekommunikationspauschale.
Das Ganze nebst Formular mit einem klein gedruckten Satz zur Anerkennung der Forderungsaufstellung.
4 Tage Zeit zur Überweisung nach Briefeingang.

Da das Ganze nun an ein neues Inkasso-Büro ging:
Wie reagiere ich?
Schreibe ich auch denen, was ich der CCS schrieb?

Würde mich über einen kurzen Ratschlag sehr freuen :)

-- Editiert von falko123 am 24.09.2020 08:14

-- Editiert von falko123 am 24.09.2020 08:15

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du musst definitiv nicht nochmals reagieren. Dass die aus der Inkassogebühr eine neue Forderung machen und nochmals Inkassokosten aufschlagen, ist einfach nur purer Unfug.

Ich persönlich würde Strafanzeige erstatten gegen die beteiligten Firmen. Wegen Verdacht des gewerblichen Betruges oder der versuchten Nötigung. Genau wegen diesem Vorgang, so zu tun, als seien die von dir zurückgewiesenen Inkassokosten eine neue Hauptforderung und man dürfe plötzlich nochmals Inkassokosten aufschlagen. Man spricht hier auch von einer verbotenen Kostendopplung.
Zudem steht hier die Frage im Raum, was das erste Inkasso jemals getan hat, wenn plötzlich die Hilfe eines zweiten Inkassos gebraucht wird. Oder was das zweite nun anders oder mehr macht als das erste Inkasso. In jedem Fall will man hier täuschen und Druck erhöhen, um irgendwie Geld bei dir zu erpressen, was denen aufgrund der Konzernzugehörigkeit per se erst mal rein gar nicht zusteht.

Oder halt einfach nichts tun und nur ncoh reagieren, sollte etwas von einem Gericht kommen.

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