Bünsch: Ankauf v. Forderung rechtens?

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Erdapfel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bünsch: Ankauf v. Forderung rechtens?

Hallo zusammen,
Ich hatte Ende des letzten Jahres in einem kleinen Küchengeschäft für 35,00 mit meiner EC-Karte eingekauft. Leider hatte ich übersehen, dass der Betrag aufgrund fehlender Deckung zurückgebucht/storniert wurde. Nun bekomme ich eine Forderung von der Inkasso-Firma Bünsch die das 4fache beträgt. Ich habe hier im Forum schon einige Beiträge zu der Firma gefunden und einige Male hiess es, dass man die Forderung aufgrund fehlender Vollmacht laut BGB 174,410 abehnen solle. Bünsch schreibt aber es habe die Forderungen durch Ankauf erworben, ist das überhaupt rechtens? In der Gesamtsumme sind enthalten:
1. Hauptforderung 35,00
2. Bankrücklastkosten 6,XX
3. Ermittlungskosten 66,XX
4. Inkassokosten 29,00
1.) und 2.) würde ich natürlich sofort anstandslos bezahlen, aber was ist mit 3.) und 4.)? Sind diese Kosten an sich, sowie in ihrer Höhe berechtigt. Ist Bünsch zu diesen Forderungen durch einen sog. Ankauf überhaupt autorisiert? An wen soll ich wieviel überweisen? Jetzt ist nach ein paar Tagen eine neue Rechnung von Bünsch ins Haus geflattert in der auf den Gesambetrag nochmal knapp 10 Euro draufgeschlagen werden (ohne Angaben von Gründen, vermutl. Mahngebühr). Ich hoffe jemand hat eine Antwort auf meine Fragen und ich kann richtig darauf reagieren bevor wieder die nächste noch höhere Rechnung von Bünsch kommt!
Grüsse,
David

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das wäre mir egal - ich würde das Schreiben ignorieren bzw als nicht exiistierend erachten und die nichtstrrittige Hauptforderung plus 10 € für die Rücklastschrift unangekündigt direkt auf das Konto des GL überweisen.
Die Gebühren des Inkassoladens sind m.M nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

lg

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